„Es gibt für den Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen kein einheitliches Modell“, sagt Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Es gibt aber übertragbare Erfolgsmerkmale, die die Chancen junger Menschen für einen guten Start in das Berufsleben erhöhen, wenn Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe miteinander kooperieren und ihre Leistungen bündeln.“ Der Deutsche Verein, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen heute gemeinsam getragene Leitlinien mit dem Ziel, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen zu befördern. Der Begriff der „Jugendberufsagentur“ steht hierbei als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Konzepte der Zusammenarbeit.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat auf der Grundlage der Empfehlungen für eine systematische Förderung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Berufswelt zehn Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen identifiziert. Sie setzen bei der von allen Akteuren getragenen Leitidee und dem gemeinsamen Gestaltungswillen an und enden mit der Bereitschaft zur Reflexion und Weiterentwicklung. Im Rahmen der Veranstaltung „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“, zu der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im vergangenen Oktober eingeladen hatte, hatte die Geschäftsführerin des Deutschen Vereins diese Erfolgsmerkmale zur Diskussion gestellt und war damit auf eine breite Zustimmung der Fachöffentlichkeit gestoßen.
Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins besonders kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2011, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen um 0,9 Prozent zu erhöhen. Ferner sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung angepasst werden.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
von:
Jungen Menschen den Start in die Arbeitswelt erleichtern
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Presseerklärung des Deutschen Vereins:
„Es gibt für den Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen kein einheitliches Modell“, sagt Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Es gibt aber übertragbare Erfolgsmerkmale, die die Chancen junger Menschen für einen guten Start in das Berufsleben erhöhen, wenn Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe miteinander kooperieren und ihre Leistungen bündeln.“ Der Deutsche Verein, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen heute gemeinsam getragene Leitlinien mit dem Ziel, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen zu befördern. Der Begriff der „Jugendberufsagentur“ steht hierbei als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Konzepte der Zusammenarbeit.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat auf der Grundlage der Empfehlungen für eine systematische Förderung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Berufswelt zehn Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen identifiziert. Sie setzen bei der von allen Akteuren getragenen Leitidee und dem gemeinsamen Gestaltungswillen an und enden mit der Bereitschaft zur Reflexion und Weiterentwicklung. Im Rahmen der Veranstaltung „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“, zu der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im vergangenen Oktober eingeladen hatte, hatte die Geschäftsführerin des Deutschen Vereins diese Erfolgsmerkmale zur Diskussion gestellt und war damit auf eine breite Zustimmung der Fachöffentlichkeit gestoßen.
Stellungnahme des DV