„Es gibt für den Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen kein einheitliches Modell“, sagt Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Es gibt aber übertragbare Erfolgsmerkmale, die die Chancen junger Menschen für einen guten Start in das Berufsleben erhöhen, wenn Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe miteinander kooperieren und ihre Leistungen bündeln.“ Der Deutsche Verein, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen heute gemeinsam getragene Leitlinien mit dem Ziel, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen zu befördern. Der Begriff der „Jugendberufsagentur“ steht hierbei als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Konzepte der Zusammenarbeit.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat auf der Grundlage der Empfehlungen für eine systematische Förderung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Berufswelt zehn Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen identifiziert. Sie setzen bei der von allen Akteuren getragenen Leitidee und dem gemeinsamen Gestaltungswillen an und enden mit der Bereitschaft zur Reflexion und Weiterentwicklung. Im Rahmen der Veranstaltung „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“, zu der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im vergangenen Oktober eingeladen hatte, hatte die Geschäftsführerin des Deutschen Vereins diese Erfolgsmerkmale zur Diskussion gestellt und war damit auf eine breite Zustimmung der Fachöffentlichkeit gestoßen.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge über die Frage, ob nicht mitwirkungsbereite Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren außerhalb der Jugendhilfe in Obdachlosenunterkünfte aufgenommen werden dürfen.
Gutachten des Deutschen Vereins zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
von:
Jungen Menschen den Start in die Arbeitswelt erleichtern
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Presseerklärung des Deutschen Vereins:
„Es gibt für den Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen kein einheitliches Modell“, sagt Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Es gibt aber übertragbare Erfolgsmerkmale, die die Chancen junger Menschen für einen guten Start in das Berufsleben erhöhen, wenn Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe miteinander kooperieren und ihre Leistungen bündeln.“ Der Deutsche Verein, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichen heute gemeinsam getragene Leitlinien mit dem Ziel, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau von Jugendberufsagenturen zu befördern. Der Begriff der „Jugendberufsagentur“ steht hierbei als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Konzepte der Zusammenarbeit.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins hat auf der Grundlage der Empfehlungen für eine systematische Förderung junger Menschen am Übergang von der Schule in die Berufswelt zehn Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen identifiziert. Sie setzen bei der von allen Akteuren getragenen Leitidee und dem gemeinsamen Gestaltungswillen an und enden mit der Bereitschaft zur Reflexion und Weiterentwicklung. Im Rahmen der Veranstaltung „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“, zu der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im vergangenen Oktober eingeladen hatte, hatte die Geschäftsführerin des Deutschen Vereins diese Erfolgsmerkmale zur Diskussion gestellt und war damit auf eine breite Zustimmung der Fachöffentlichkeit gestoßen.
Stellungnahme des DV