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25.07.2017

Interessantes für die Pflegekinderhilfe aus den Stellungnahmen der Experten

Stellungnahmen der Experten bei der Öffentliche Anhörung des Bundesrats vom 19.6.2017 zum Thema „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“. Zwölf Personen und Institutionen sind vom Bundesrat gebeten worden, eine fachliche Stellungnahme für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu erarbeiten. Die einzelnen Stellungnahmen beziehen sich auf unterschiedliche Änderungsvorschläge des Gesetzes, je nach Schwerpunkt, fachlicher Arbeit und Erfahrung des Experten.

Die Stellungnahmen von Frau Dr. Marie-Luise Conen, Dr. Wolfgang Hammer, Prof. Dr. Ludwig Salgo und Prof. Dr. Reinhard Wiesner beschäftigten sich zum Teil sehr umfänglich mit dem Thema Pflegekinder, Pflegefamilien und Herkunftsfamilien.

Es geht in den folgenden Auszügen aus den Stellungnahmen nicht darum, ob die Experten pro oder contra des Gesetzentwurfes eingestellt sind, sondern darum, interessante Informationen zum Thema zu finden. Aber natürlich zeigt sich in den Informationen auch die Position der einzelnen Experten zur geplanten SGB VIII - Reform.

Stellungnahme von Dr. Marie-Luise Conen

Dr. Marie-Luise Conen Dipl.-Päd., Dipl.-Psych., Familientherapeutin, Leiterin des Context-Instituts für systemische Therapie und Beratung, Autorin. Frau Dr. Conen engagiert sich in ihrer Stellungnahme in besonderem Maße für die Unterstützung der Herkunftsfamilie. Ihre Sichtweise wird besonders geprägt durch ihre Arbeit im Rahmen familiensystemischer Therapie und Beratung mit Multiproblem-Familien.

Auszüge aus ihrer Stellungnahme

Der vorliegende Gesetzentwurf kommt erneut nicht der Forderung von Experten nach, Kinder/ Jugendliche und Herkunftsfamilien zu stärken und dies vor allem durch eine verbindliche Regelung von Elternarbeit zu sichern, die eine gezielte Rückführung der Kinder und Jugendlichen ermöglicht. Stattdessen wird in dem Gesetzentwurf die Stellung der Herkunftseltern in einem hohen Maß geschwächt und die Bindungen und Loyalitäten der Kinder/ Jugendlichen zu ihren Eltern werden ignoriert. […]

In diesem Zusammenhang werden weder die verschiedenen Belastungen durch Armut und unzureichendem Zugang zu Ressourcen im Umfeld noch die Krise, in der sich die Familie befindet, als konstituierende Elemente einbezogen. In den Bemühungen nunmehr – auch aus Kostengründen – Rückführungen der Kinder in ihre Herkunftsfamilien zu unterstützen, stellt sich nicht selten heraus, dass die Herkunftsfamilie in der Zwischenzeit seit der Fremdunterbringung kaum oder nur unzureichend weitere Unterstützung und Vorbereitung auf ein erneutes gemeinsames Zusammenleben erhält. Damit werden aber von Beginn an die Weichen dafür gestellt, dass eine Rückkehr faktisch nicht stattfinden wird, die Unterbringung in der Pflegefamilie wird zur „Einbahnstraße“. [...]

Die Eltern als eine „Gefahr für Kinder“ zu betrachten, geht einher mit einer umfänglichen Kinderschutz“hysterie“, die u.a. auf der Basis nicht korrekter Daten sowie der Interpretation von Daten beruht.

Dabei ist die Zahl der toten Kinder in den letzten ca. 20 Jahren ungefähr gleich geblieben (Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), 2012: 97 tote Kinder) und liegt bei ungefähr 100 toten Kindern jährlich (1,3 pro Woche).

Die Misshandlung Schutzbefohlener reduzierte sich – trotz gestiegenem Anzeigeverhalten – und bleibt nunmehr fast gleich bei ca. 4.700 Fällen jährlich (PKS, 2012)

In 2014 befanden sich 84.176 Kinder in Vollzeitpflege, zwischen 2008-2014 kam es zu einem Anstieg von 27 %. Das Durchschnittsalter beträgt 7,4 Jahre. In 2015 wurden 16.250 neue Vollzeitpflegen nach § 33 SGB VIII begonnen, dabei wurden in 5.153 Fällen (32 %) teilweise oder vollständig die elterliche Sorge entzogen. D.h. in 68 % der Fälle gaben die Eltern ihre Zustimmung zur Fremdunterbringung ihres Kindes (Fendrich et al 2012-2016).

Die durchschnittliche Verbleibensdauer in der Vollzeitpflege beträgt 43 Monate (d. h. 3 Jahre und 7 Monate !), in 46,5 % kam es zu einer ungeplanten Beendigung der Hilfe (Fendrich et al 2012-2016). [...]

Seitens der Pflegeelternverbände wird häufig argumentiert, dass die Kinder langfristig in den Pflegefamilien verbleiben sollen, damit sie die als notwendig erachtete Bindung an eine sichere Person erfahren können. Angesichts der hohen Zahl von ungeplanten Beendigungen wird jedoch deutlich, dass es eine Reihe von unterschiedlichen Gründen gibt, die zu den Abbrüchen der Hilfe in Vollzeitpflege führen. Neben den häufig und kritisch angemerkten Hinweisen auf Defizite bei den Herkunftseltern, können jedoch vorzeitige Beendigungen auch in der Situation der Pflegefamilie begründet liegen (zu hohe Belastung für die eigenen leiblichen Kinder, Trennung der Pflegeeltern, Unterschätzung der Belastung durch das Pflegekind u.ä.m.) und zu einer Trennung von Pflegekind und Pflegeeltern führen (hierzu besteht ein Forschungsdefizit). [...]

Dem Vorwurf, dass die Kontakte zwischen Herkunftseltern und Pflegeeltern durch das Verhalten der Herkunftseltern belastet würden, steht gegenüber, dass das DJI (2008) aufzeigte, dass „Kontakte zwischen Herkunftsfamilie und Pflegekind nur in geringem Maß die Zugehörigkeitsentwicklung des Pflegekindes zu den Pflegeeltern erschweren; dabei aber den Abbruch der Beziehung zu der Herkunftsfamilie verhindern und somit zur Kontinuität im Leben der Pflegekinder beitragen“.

In 83 % der Pflegeverhältnisse haben die Pflegekinder Kontakt zu ihren Herkunftseltern. Diese Pflegeverhältnisse sind erfolgreich, wenn der Kontakt zu den leiblichen Eltern gehalten wird und unbelastet ist, d.h. keine Spannungen bestehen; in der DJI-Studie erwiesen sich ¾ der Kontakte als unbelastet.

Laut DJI-Studie (2011) befanden sich 39 % der Kinder in Vollzeitpflege, bei denen die Eltern einen familiengerichtlich angeordneten Entzug der elterlichen Sorge erfahren haben. Jedoch stimmten 60 % der Eltern freiwillig einer Vollzeitpflege zu (vgl. auch Fendrich et al 2012-2016). [...]

Es ist äußerst kritisierenswert, dass in Deutschland die Rückführungsquote von Pflegekindern je nach Bundesland nur zwischen 3,8 – 8 % liegt (Durchschnitt 5 %) (Fendrich et al 2012-2016).
Im internationalen Vergleich bildet damit Deutschland ein Schlusslicht. In England werden ca. 70 % der Pflegekinder innerhalb von 1-2 Jahren in ihre Herkunftsfamilien zurückgeführt. Bereits bei der Installierung einer Vollzeitpflege gibt es in Deutschland nur eine Rückführungsabsicht von 6 % (DJI-Studie 2011 [...]

4. Loyalitätsbindungen und ihre Bedeutung für eine Fremdunterbringung

Ist ein Kind in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht, gerät es rasch in einen massiven Loyalitätskonflikt. Häufig sieht das Kind die Ursache für die Trennung von der Herkunftsfamilie in seinem eigenen Verhalten. Das Kind hofft anfänglich durch „gutes“ Verhalten zu einer Rückkehr in seine Herkunftsfamilie beizutragen. [...]

Entwickelt es sich in der Pflegefamilie oder Heim zu Beginn positiv, muss es jedoch einen immer größeren Spagat bewältigen:
Eine positive Entwicklung des Kindes macht deutlich, dass die Ursachen für die Probleme nicht im Kind lagen, sondern bei den Eltern. Damit würde das Kind die Kritik (der Öffentlichkeit) an seinen Eltern jedoch bestätigen. In seinem Wunsch nach „guten Eltern“ versucht es diese Kritik aufzuheben. In seiner Loyalität bemüht sich das Kind daher, seine Eltern von dieser „Kritik“ zu entlasten.

Durch eine Zunahme an Problemeskalationen in der Pflegefamilie (und auch Heim) sorgt das Kind dafür, dass auch die Pflegeeltern die vermeintliche Hilflosigkeit der leiblichen Eltern erfahren ... und aufgeben. Sowohl die Pflegeeltern und das Jugendamt als auch die leiblichen Eltern bestätigen einander darin, dass das Kind nicht nach Hause zurückkehren kann und es dann häufig anderweitig untergebracht werden muss. Diese Dynamiken werden bedauerlicherweise von den meisten Pflegeeltern, aber auch von vielen Heimmitarbeitern nicht gesehen bzw. nicht verstanden. Man sieht die „Ursachen“ für das Problemverhalten in dem Kind selbst (psychische Gründe) oder in den Mängeln der leiblichen Eltern ... und nicht in der Familiendynamik und den „Aufträgen“ an das Kind.

5. Fehlende Elternarbeit bei Pflegeverhältnissen

[...]

Bedauerlicherweise erhalten nur 20 % (DJI Studie 2011) der Herkunftsfamilien Unterstützungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit.

Herkunftsfamilienarbeit ist – trotz der rechtlichen Verankerung in § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII – in Deutschland absolut entwicklungsbedürftig. Mitunter wird qualifizierte Arbeit mit den Herkunftseltern, die inhaltlich einer sozialpädagogischen Familienhilfe entsprechen kann – als „Doppelhilfe“ abqualifiziert und verweigert.

Elternarbeit ist auch notwendig, wenn keine Rückführung aufgrund der derzeitigen Lebensumstände der leiblichen Eltern möglich ist. Die Loyalitätsbindungen des Kindes an seine leiblichen Eltern machen jedoch unbedingt eine Einbeziehung der Herkunftseltern erforderlich. [...]

Die Praxis zeigt jedoch, dass Bestrebungen von Pflegeeltern überwiegen, die leiblichen Eltern außen vor zu halten. In den häufig vorzufindenden Bemühungen das Pflegeverhältnis zu leugnen und eine „heile“ normale Familie zu sein, werden die Pflegekinder z. T. aufgefordert, ihre Pflegeeltern mit „Mama“ und „Papa“ anzusprechen. Der Wunsch von Pflegeeltern die Pflegekinder möglichst „ungestört“ zu erziehen, lässt die Bedürfnisse und Realitäten der Kinder unberücksichtigt. [...]

6. Pflegefamilien

Es liegen bisher kaum Forschungsergebnisse darüber vor, inwieweit Faktoren, die innerhalb der Pflegefamilie liegen, dazu beitragen, dass Pflegeverhältnisse abgebrochen werden. Dies trifft vor allem zu in Bezug auf innerfamiliäre und innerpartnerschaftliche Problemaspekte (vgl. Kindler et al, 2011, S. 226 ff), wie z.B. in welcher Dynamik die Partnerbeziehung sich zunächst bei der Suche nach einem Pflegekind und dann bei der Inpflegenahme befand, welche verdeckten Adoptionswünsche lagen den Inpflegenahmewünschen zu Grunde, welche Familienkonstellationen waren tragfähiger oder weniger tragfähig, wie tiefgehend oder intensiv war das Commitment der Pflegeeltern bei einer erstmaligen oder bei einer wiederholten Inpflegenahme, wie eng richtete man sich an pädagogischen „Prinzipien“ aus bzw. verweigerte diese.

Ca. 60 – 70 % der ersten Pflegeverhältnisse (verschiedene Studien) scheitern. Die durchschnittliche Dauer eines Pflegeverhältnisses beträgt 43 Monate, d.h. 3 Jahre und 7 Monate (einschl. Bereitschaftspflege (Fendrich et al 2012-2016), bei Heimen 11 Monate.

Stellungnahme Dr. Wolfgang Hammer

Freiberuflicher Soziologe/Fachautor, langjähriger Ko-Koordinator und Sprecher der Länder für Kinder-und Jugendpolitik und Kinderschutz und als Vertreter der Jugend-und Familienministerkonferenz beim Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch

Auszüge aus seiner Stellungnahme:

Der Monitor Hilfen zur Erziehung (Quelle akjstat: 2012/2016) weist aus, dass die durchschnittliche Verweildauer in der Vollzeitpflege im Zeitraum von 2012 bis 2016 von 50 auf 40 Monate zurückgegangen ist. In der Heimerziehung ist ein Rückgang von 27 auf 20 Monate zu verzeichnen. Von diesen Hilfen wurden 55,2% in der Heimerziehung und 46,5 in der Vollzeitpflege ungeplant beendet. Jedes 2. fremd untergebrachte Kind muss also damit rechnen, nach knapp 2 Jahren nicht mehr im Heim zu sein und nach gut 3 Jahren aus seiner Pflegefamilie entlassen zu werden. Ebenso ist Fakt, dass jede 2. Hilfeplanung bei Fremdunterbringung nicht aufgeht. [...]

Wer die Pflegekinderhilfe und die Rechtsstellung von Pflegeeltern und Pflegekindern verbessern will, muss in den qualitativen und quantitativen Ausbau von Pflegekinder - Diensten und in die professionelle Förderung von Pflegestellen investieren. Insbesondere muss die Beziehungspflege von Herkunftsfamilien und Pflegefamilien regelhaft verbindlich erfolgen, gerade um verantwortliche Rückkehroptionen offen zu halten und den Kindern Loyalitätskonflikte zu ersparen, die sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Das bedeutet regelhaft die parallele Arbeit mit beiden Familien, die bisher nur selten geleistet und finanziert wird.

Stellungnahe Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo

Fachbereich Rechtswissenschaft und Fachbereich Erziehungswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt/Main.
Prof. Salgo ist langjähriger Experte in Fragen des Pflegekinderwesens. In vielen Veröffentlichungen und Stellungnahmen hat er immer wieder die Bedeutung der Kontinuitätssicherung (“permanency planning”) für fremdplatzierte Kinder hervorgehoben und in dieser Hinsicht eine deutliche Verbesserung der Pflegekinderhilfe eingefordert.

Die gesamte Stellungnahme von Ludwig Salgo bezieht sich auf das Pflegekinderwesen

Auszüge aus seiner Stellungnahme:

So sind lediglich ca. 0,4 % aller Minderjährigen in Deutschland Pflegekinder im Sinne des Kinder-und Jugendhilferechts (Vollzeitpflege gemäß §§ 33, 27 SGB VIII).

Allerdings belegt die in- owie ausländische Pflegekinderforschung, dass Pflegekinder eine besonders belastete und mit Blick auf Einschränkungen ihrer psychischen Gesundheit eine äußerst vulnerable
Gruppe junger Menschen repräsentieren. Diesbezüglich weisen die in Deutschland vorliegenden Studien zur Prävalenz psychischer Belastungen und traumatischer Erfahrungen bei Pflegekindern diese Kindergruppe als „Hochrisikogruppe“ , bzw. in etwas milderer Formulierung, als „risikobehaftete Gruppe“ aus.

Aktuelle Pflegekinderstudien weisen in klinischen Studien eine Traumaexposition von 86 bis 92% aus, wobei der Großteil der Kinder vor ihrer Herausnahme aus dem Elternhaus interpersonelle, in der Regel durch die eigenen Eltern verursachte, Traumata erlebt hat.

Vor ihrer Vermittlung in Pflege haben die Kinder „zumeist länger andauernde Unterversorgungslagen und biographische Deprivationsgeschichten“ erlebt. [...]

Ein Blick in die letzte diesbezüglich verfügbare Statistik zeigt, dass für acht von zehn Pflegekindern zuvor mindestens eine andere Hilfe innerhalb der Herkunftsfamilie erbracht wurde. [...]

Befunde zur Bindungsentwicklung in der Pflegefamilie von Kindern mit Gefährdungserfahrungen in der Herkunftsfamilie zeigen bspw., dass es dem Großteil der in Familienpflege lebenden Kinder binnen nur ein bis zwei Jahren gelingt, tragfähige Beziehungen zu den Pflegeeltern aufzubauen. [...]

Die Pflegekinderforschung hat wiederholt aufgezeigt, dass instabile Platzierungen einen Katalysator für die Verschlimmerung vorhandener Belastungen darstellen. Demgegenüber stellt die Stabilität einer etablierten Bindung zu feinfühligen, sozialen Elternpersonen einen bedeutsamen Schutzfaktor für die weitere Entwicklung des Pflegekindes dar. [...]

Bereits seit Längerem zeichnet sich in den rechtsund sozialpolitischen Fachdiskursen auf nationaler und internationaler Ebene die deutlich übereinstimmende Tendenz ab, dass sich Staatsinterventionen zur Kindeswohlwahrung nicht nur auf die Abwehr akuter Kindeswohlgefährdungen konzentrieren dürfen, sondern die Rechtsordnungen gleichzeitig zur Kontinuitätssicherung (“permanency planning”) fremdplatzierter Kinder beitragen müssen. [...]

Über die Schädlichkeit solcher permanenter Schwebezustände herrscht in der nationalen wie internationalen Forschung großes Einvernehmen. [...]

Es kann nicht ernsthaft behauptet werden, dass das Verfassungsrecht der Bundesrepublik oder die EMRK eine permanente Verunsicherung von Pflegeeltern und Pflegekindern gebieten und eine
Kontinuitätssicherung im Sozial-und Familienrecht verbieten würden

Stellungnahme Prof. Dr. Dr. h.c Reinhard Wiesner

Freie Universität Berlin, Arbeitsbereich Sozialpädagogik, Langjähriger Leiter des Referats Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Auszüge aus seiner Stellungnahme:

Unter Hinweis auf bereits vorhandene Belastungen, die zur Herausnahme des Kindes oder Jugendlichen aus der Herkunftsfamilie geführt haben, und zur Vermeidung der Verstärkung bzw. Verfestigung negativer Folgen soll künftig bereits zu Beginn des Leistungsprozesses bei stationären Hilfen eine sogenannte Perspektivklärung vorgenommen werden, also prognostiziert und auch im Hilfeplan festgehalten werden, ob die Leistung zeitlich befristet sein oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten soll. Eine solche zeitliche Festlegung enthält § 37 Abs. 1 SGB VIII in der geltenden Fassung nicht.

Bei dieser Forderung, die aus entwicklungspsychologischen Erkenntnissen abgeleitet wird, verwundert zunächst, dass hinsichtlich der Bindungsdynamik nicht unterschieden wird zwischen dem Aufenthalt in einer Pflegefamilie, der von den individuellen Bezugspersonen geprägt ist, und dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, wo das Personal zwar formal bestimmten Kindern zugeordnet ist (Bezugserzieher), aber jederzeit auch seinen Einsatzort wechseln kann. [...]

Begreift man –entsprechend der verfassungsrechtlichen Ausgangslage - die Hilfe zur Erziehung des Kindes oder Jugendlichen in Vollzeitpflege in erster Linie als Hilfe zur Refunktionalisierung und Restabilisierung der Herkunftsfamilie, um die Rückkehrperspektive zu tatsächlich zu realisieren und misst damit der Elternarbeit die zentrale Funktion bei der stationären Hilfe zu, dann dürfte sie nicht nur als Rechtsanspruch der Eltern ausgestaltet sein, der dem Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung für das Kind in der Pflegefamilie nachgelagert und –rechtlich–davon unabhängig ist, sondern müsste als primärer und unverzichtbarer Bestandteil der Hilfe zur unmittelbar in § 27 geregelt werden. Nur auf diese Weise ließe sich wohl eine noch aus den Zeiten des Jugendwohlfahrtsgesetzes fortbestehende „Tradition“ beenden, die mit der Fremdplatzierung die Gefahr für das Kind abgewendet sieht, die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege oder in einer Einrichtung als eine von den Eltern geduldete „öffentlich verantwortete Ersatzerziehung“ ansieht und keine Notwendigkeit für eine qualifizierte Arbeit mit den Eltern sieht, die über ihre bloße Beteiligung weit hinausgehen muss. Noch immer werden Nachfragen nach intensiver Elternarbeit in der Praxis mit dem Argument einer „Doppelhilfe“ abgelehnt, was dem Sinn und Zweck der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach den §§ 27, 33 SGB VIII fundamental widerspricht.

Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Auszüge aus der Stellungnahme im Hinblick auf die Pflegekinderhilfe:

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beratung, Unterstützung und Förderung von Zusammenschlüssen von Pflegepersonen ist abzulehnen.

Durch die Einführung des § 37a wird ein neuer konkreter Rechtsanspruch für Eltern, auch wenn sie nicht sorgeberechtigt sind, auf Beratung und Unterstützung, sowie Förderung der Beziehung zu ihrem Kind kreiert. Hiermit wären massive finanzielle Folgen für die öffentliche Jugendhilfe verbunden. Die Einführung der Regelung ist abzulehnen. Darüber hinaus bleibt die örtliche Zuständigkeit für diese Hilfen unklar und dies würde erhebliche Klärungsbedarfe nach sich ziehen.

Alle Stellungnahme in voller Länge finden Sie hier auf der Webseite des Bundesrats

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