Inklusion ist mehr als eine Verschiebung von Leistungen und Zuständigkeiten!
Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins besonders kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.
Der Deutsche Verein hat sich mit der Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung bereits ausführlich in seinem Diskussionspapier vom 21. September 2010 auseinandergesetzt.[2] Darin legt er differenziert die beiden großen Lösungen zur Überführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen in ein Leistungssystem (SGB VIII oder SGB XII) sowie die damit jeweils verbundenen offenen Fragen dar. Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren, den Belangen der Betroffenen entsprechenden Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins insbesondere kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich. Dies gilt zwei Jahre nach Verabschiedung des Diskussionspapiers angesichts der mit einer großen Lösung verbundenen, zahlreichen, immer noch offenen Fragen mit noch gesteigerter Dringlichkeit.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt und unterstützt den Auf- bzw. Ausbau einer systematischen Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen, Jobcenter, Träger der Jugend- und der Eingliederungshilfe. Die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur qualitativen Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX" geben Impulse und greifen die Weiterentwicklungen der Praxis auf.
Der Deutsche Verein hat in seiner Stellungnahme den Referentenentwurf in seiner Zielrichtung sowie überwiegend in seinen Reformvorschlägen unterstützt, denn die Rechte der betroffenen Menschen werden systematisch ausformuliert und zur Grundlage des gesamten Reformprozesses gemacht. Die Rolle des Ehrenamtes in Vormundschaft und Betreuung erfährt eine spürbare Stärkung und das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird neu geordnet und übersichtlich gegliedert. Zur Weiterentwicklung fordert der Deutsche Verein insbesondere die Förderung von Forschung und forschungsbasierten Praxisprojekten.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 um 1,7 %. Auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und Alterssicherung sollten angepasst werden.
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
Gutachten des Deutschen Vereins zur Frage ob und unter welchen Voraussetzungen die Gewährleistung einer angemessenen Schulausbildung Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII ist
Der Deutsche Verein überprüft regelmäßig die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. In den Empfehlungen 2018 wird eine Steigerung in allen Altergruppen empfohlen. Pauschalen zur Unfallversicherung und Alterssicherung bleiben unverändert.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2016, die Pauschalbeträge für den Sachaufwand, die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen als auch die Pauschalbeträge für die Unfallversicherung und die Alterssicherung unverändert zu belassen.
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Inklusion ist mehr als eine Verschiebung von Leistungen und Zuständigkeiten!
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Aus der Webseite des DV:
Der Deutsche Verein hat sich mit der Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung bereits ausführlich in seinem Diskussionspapier vom 21. September 2010 auseinandergesetzt.[2] Darin legt er differenziert die beiden großen Lösungen zur Überführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen in ein Leistungssystem (SGB VIII oder SGB XII) sowie die damit jeweils verbundenen offenen Fragen dar. Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren, den Belangen der Betroffenen entsprechenden Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins insbesondere kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich. Dies gilt zwei Jahre nach Verabschiedung des Diskussionspapiers angesichts der mit einer großen Lösung verbundenen, zahlreichen, immer noch offenen Fragen mit noch gesteigerter Dringlichkeit.
Das vollständige Dokument des DV finden Sie hier