Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen - Soziale Ausgrenzung von jungen Erwachsene verhindern
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Aus der Presseerklärung des Deutschen Vereins vom 27.3.2017
In seinen am 22.März 2017 verabschiedeten Empfehlungen setzt sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine engere Zusammenarbeit von Jobcentern und Agenturen für Arbeit, Jugendämtern, Sozialämtern und freien Trägern ein.
„Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit haben eine Schlüsselfunktion, um auch junge Menschen in schwierigen Lebenslagen einen Schulabschluss und eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Zuweilen fehlen ihnen aber passgenaue Hilfeinstrumente. Wenn Überschuldung, Wohnungsnot, familiäre Konflikte oder Suchtprobleme drohen, müssen Jugendämter und Sozialämter mit ins Boot genommen werden und weitergehende Hilfen anbieten. Das bedarf aber einer engmaschigen Kooperation “, so Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Der Deutsche Verein empfiehlt den Verwaltungen und freien Trägern in den Kommunen, verbindliche Unterstützungsnetzwerke zu bilden, die für die jungen Menschen offen sind. Junge Menschen orientierten sich bei ihrer Suche nach Hilfe weniger an behördlichen oder rechtlichen Zuständigkeiten. Wichtiger seien persönliches Vertrauen, Erreichbarkeit und die Aussicht auf rasche Unterstützung. Wo immer ein junger Erwachsener vorspricht oder ein entsprechender Notfall bekannt wird, solle Unterstützung angeboten werden.
„Reicht das nicht aus, sollte der junge Mensch zu dem Dienst persönlich begleitet werden, der die passende Hilfe anbietet. Wichtig ist es, individuelle Lösungen gemeinsam mit dem jungen Menschen zu erarbeiten und ihm eine Ansprechperson zur Seite zu stellen“, so Johannes Fuchs. Um Verschiebebahnhöfe zwischen Einrichtungen und Diensten zu verhindern, empfiehlt der Deutsche Verein, die Netzwerke in den Jugendberufsagenturen zu verankern, die derzeit von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen aufgebaut werden.
Ein Gutachten des Deutschen Vereins vom Dezember 2013 zur örtlichen Zuständigkeit bei Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 54 Abs. 3 SGB XII i.V.m. § 44 SGB VIII sowie zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für die Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
Gutachten des Deutschen Vereins im April 2017 "Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII in Form der weiteren Unterstützung durch die Pflegepersonen"
Am 12. September 2017 hat das Präsidium des Deutschen Vereins die Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2018 verabschiedet.
Der Deutsche Verein hat seine jährlichen Empfehlungen zur Fortschreibung des Pflegegeldes für die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII für 2023 veröffentlicht. Die Steigerung beläuft sich auf über 10 %.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Anlässlich der Beratung zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 11.11.2010 im Bundestag weist der Deutsche Verein für öffentliche und private Führsorge e. V. (DV) erneut auf die Schwächen des aktuellen Gesetzesvorhabens hin.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
von:
Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen - Soziale Ausgrenzung von jungen Erwachsene verhindern
Themen:
Aus der Presseerklärung des Deutschen Vereins vom 27.3.2017
In seinen am 22.März 2017 verabschiedeten Empfehlungen setzt sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine engere Zusammenarbeit von Jobcentern und Agenturen für Arbeit, Jugendämtern, Sozialämtern und freien Trägern ein.
„Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit haben eine Schlüsselfunktion, um auch junge Menschen in schwierigen Lebenslagen einen Schulabschluss und eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Zuweilen fehlen ihnen aber passgenaue Hilfeinstrumente. Wenn Überschuldung, Wohnungsnot, familiäre Konflikte oder Suchtprobleme drohen, müssen Jugendämter und Sozialämter mit ins Boot genommen werden und weitergehende Hilfen anbieten. Das bedarf aber einer engmaschigen Kooperation “, so Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Der Deutsche Verein empfiehlt den Verwaltungen und freien Trägern in den Kommunen, verbindliche Unterstützungsnetzwerke zu bilden, die für die jungen Menschen offen sind. Junge Menschen orientierten sich bei ihrer Suche nach Hilfe weniger an behördlichen oder rechtlichen Zuständigkeiten. Wichtiger seien persönliches Vertrauen, Erreichbarkeit und die Aussicht auf rasche Unterstützung. Wo immer ein junger Erwachsener vorspricht oder ein entsprechender Notfall bekannt wird, solle Unterstützung angeboten werden.
„Reicht das nicht aus, sollte der junge Mensch zu dem Dienst persönlich begleitet werden, der die passende Hilfe anbietet. Wichtig ist es, individuelle Lösungen gemeinsam mit dem jungen Menschen zu erarbeiten und ihm eine Ansprechperson zur Seite zu stellen“, so Johannes Fuchs. Um Verschiebebahnhöfe zwischen Einrichtungen und Diensten zu verhindern, empfiehlt der Deutsche Verein, die Netzwerke in den Jugendberufsagenturen zu verankern, die derzeit von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen aufgebaut werden.
Am Ende des Einführungstextes können die Empfehlungen komplett heruntergeladen werden.