Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen - Soziale Ausgrenzung von jungen Erwachsene verhindern
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Aus der Presseerklärung des Deutschen Vereins vom 27.3.2017
In seinen am 22.März 2017 verabschiedeten Empfehlungen setzt sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine engere Zusammenarbeit von Jobcentern und Agenturen für Arbeit, Jugendämtern, Sozialämtern und freien Trägern ein.
„Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit haben eine Schlüsselfunktion, um auch junge Menschen in schwierigen Lebenslagen einen Schulabschluss und eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Zuweilen fehlen ihnen aber passgenaue Hilfeinstrumente. Wenn Überschuldung, Wohnungsnot, familiäre Konflikte oder Suchtprobleme drohen, müssen Jugendämter und Sozialämter mit ins Boot genommen werden und weitergehende Hilfen anbieten. Das bedarf aber einer engmaschigen Kooperation “, so Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Der Deutsche Verein empfiehlt den Verwaltungen und freien Trägern in den Kommunen, verbindliche Unterstützungsnetzwerke zu bilden, die für die jungen Menschen offen sind. Junge Menschen orientierten sich bei ihrer Suche nach Hilfe weniger an behördlichen oder rechtlichen Zuständigkeiten. Wichtiger seien persönliches Vertrauen, Erreichbarkeit und die Aussicht auf rasche Unterstützung. Wo immer ein junger Erwachsener vorspricht oder ein entsprechender Notfall bekannt wird, solle Unterstützung angeboten werden.
„Reicht das nicht aus, sollte der junge Mensch zu dem Dienst persönlich begleitet werden, der die passende Hilfe anbietet. Wichtig ist es, individuelle Lösungen gemeinsam mit dem jungen Menschen zu erarbeiten und ihm eine Ansprechperson zur Seite zu stellen“, so Johannes Fuchs. Um Verschiebebahnhöfe zwischen Einrichtungen und Diensten zu verhindern, empfiehlt der Deutsche Verein, die Netzwerke in den Jugendberufsagenturen zu verankern, die derzeit von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen aufgebaut werden.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf, in dem eine bessere Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption festgeschrieben werden soll. Weiterhin sollen Adoptionen aus dem Ausland, die ohne Beteiligung einer Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen, eingedämmt werden.
Neben dem langfristigen Ziel einer möglichst klaren Regelung der Zuständigkeiten sind aus Sicht des Deutschen Vereins besonders kurz- und mittelfristig Lösungen zur Verringerung der bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten erforderlich.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt für das Jahr 2012 wie bereits im Vorjahr die Pauschalbeträge für den Sachaufwand sowie die Anerkennung der Pflege- und Erziehungsleistungen von Pflegepersonen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise zu erhöhen. Auch der Pauschalbetrag für die Unfallversicherung sollte angepasst werden.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in einer Empfehlung die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege für das Jahr 2009 um 3 % vorgeschlagen.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Der Deutsche Verein hat ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob es ein generelles Mindestalter für den Anspruch auf den § 35a SGB 8 (seelische Behinderung) gibt.
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Hilfe für junge Erwachsene in besonderen Problemlagen - Soziale Ausgrenzung von jungen Erwachsene verhindern
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Aus der Presseerklärung des Deutschen Vereins vom 27.3.2017
In seinen am 22.März 2017 verabschiedeten Empfehlungen setzt sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine engere Zusammenarbeit von Jobcentern und Agenturen für Arbeit, Jugendämtern, Sozialämtern und freien Trägern ein.
„Die Jobcenter und Agenturen für Arbeit haben eine Schlüsselfunktion, um auch junge Menschen in schwierigen Lebenslagen einen Schulabschluss und eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Zuweilen fehlen ihnen aber passgenaue Hilfeinstrumente. Wenn Überschuldung, Wohnungsnot, familiäre Konflikte oder Suchtprobleme drohen, müssen Jugendämter und Sozialämter mit ins Boot genommen werden und weitergehende Hilfen anbieten. Das bedarf aber einer engmaschigen Kooperation “, so Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Der Deutsche Verein empfiehlt den Verwaltungen und freien Trägern in den Kommunen, verbindliche Unterstützungsnetzwerke zu bilden, die für die jungen Menschen offen sind. Junge Menschen orientierten sich bei ihrer Suche nach Hilfe weniger an behördlichen oder rechtlichen Zuständigkeiten. Wichtiger seien persönliches Vertrauen, Erreichbarkeit und die Aussicht auf rasche Unterstützung. Wo immer ein junger Erwachsener vorspricht oder ein entsprechender Notfall bekannt wird, solle Unterstützung angeboten werden.
„Reicht das nicht aus, sollte der junge Mensch zu dem Dienst persönlich begleitet werden, der die passende Hilfe anbietet. Wichtig ist es, individuelle Lösungen gemeinsam mit dem jungen Menschen zu erarbeiten und ihm eine Ansprechperson zur Seite zu stellen“, so Johannes Fuchs. Um Verschiebebahnhöfe zwischen Einrichtungen und Diensten zu verhindern, empfiehlt der Deutsche Verein, die Netzwerke in den Jugendberufsagenturen zu verankern, die derzeit von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen aufgebaut werden.
Am Ende des Einführungstextes können die Empfehlungen komplett heruntergeladen werden.