Sie sind hier

27.11.2012
Stellungnahme

Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt

Der Deutsche Kinderschutzbund hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt erarbeitet.

In der Stellungnahme heißt es u.a.:

Für den Deutschen Kinderschutzbund Bundesverband e.V. sind das Recht des Kindes auf Leben (Art. 6 UN-Kinderrechtskonvention) und das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft (Art. 7 UN-Kinderrechtskonvention) zentrale Leitgedanken. Im vorliegenden Gesetzentwurf müssen diese Kinderrechte mit anderen Rechtsgütern und Interessen abgewogen werden. Das Recht des Kindes auf Leben steht dabei an erster Stelle. Das Recht des Kindes, seine Eltern zu kennen, ist aber ebenfalls hoch einzuschätzen.
Der Gesetzentwurf schützt die Interessen der Mutter durch die Vertraulichkeit bei der Geburt sowie die lange Zeit der Anonymität ihrer Daten. Der Mutter wird Beratung angeboten und ihr ermöglicht, Hilfe anzunehmen und Lösungsmöglichkeiten für ihre Konfliktlage zu finden.
Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft wird, wenn auch verzögert, durch § 26 Abs. 2 ermöglicht.

Die Stellungahme können Sie hier lesen

Im Anhang finden Sie als pdf-Datei den Gesetzentwurf

...........

Das könnte Sie auch interessieren

Stellungnahme

von:

Beratungsarbeit bei Gewalt an Kindern JETZT stärken und ausbauen!

Eine gemeinsame Stellungnahme des Kinderschutzbundes (DKSB) und der Kinderschutz-Zentren. Aufgrund verschärfter und chronifizierter Probleme in der Pandemie werden in der Stellungnahme fachpolitische Forderungen an den Bund und die Bundesländer gestellt.
Empfehlung

von:

Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft

Das Institut für soziale Arbeit e.V. / Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW/Bildungsakademie BiS hat ‚Zehn Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft nach den §§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 KKG‘ herausgegeben.