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22.12.2011

Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen

Ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ zur Zuständigkeit ALLER Kinder und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von Behinderung oder Nichtbehinderung.

Ausgangslage

Das deutsche Sozialleistungssystem folgt bislang einem trennenden Ansatz
zum Umgang mit jungen Menschen und ihren Familien. Für Kinder,
Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien ist die Kinder- und
Jugendhilfe mit ihrem System des SGB VIII zuständig. Dennoch werden
einige junge Menschen aus dem Kreis dieser Gemeinschaft exkludiert. Haben
junge Menschen keine oder eine (drohende) seelische Behinderung, ist die
Kinder- und Jugendhilfe ihr Referenzsystem, haben sie eine geistige und/oder
körperliche Behinderung, ist die Sozialhilfe nach SGB XII vorrangig zuständig
(§ 10 Abs. 4 SGB VIII).

Sie können das gesamte Positionspapier hier einsehen und herunterladen

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