Gemeinsame Stellungnahme der Careleaver, IGFH und Uni-Hildesheim zur Hilfe für junge Volljährige
In der gemeinsamen Stellungnahme wird explizit auf die Widersprüchlichkeit der vorgeschlagenen Änderung der Hilfe für junge Volljährige - keine "Soll-Leistung" sondern "Kann-Leistung"- zu bisherigen Stellungnahmen des Bundesrates verwiesen.
In der Stellungnahme weisen die Verbände u.a. auf folgende Feststellung des Bundesrates hin:
"Der Bundesrat wird dann in seiner Stellungnahme vom 31.03.2017 (BR-Drs-115-17) im Punkt 10 noch einmal konkreter: „Der Bundesrat stellt fest, dass der häufig mit dem Eintritt der Volljährigkeit eintretende Wegfall von erzieherischen Hilfen für einen Teil der jungen Erwachsenen bedeutet, dass ihnen die Möglichkeit einer gelingenden Bewältigung ihrer Kernherausforderungen genommen wird. Dies ist aus Sicht des Bundesrates eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Entwicklungschancen dieser jungen Menschen und führt überdies zu ansteigenden sozialen Folgekosten. Der Bundesrat appelliert daher an die zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier zu einer den Erfordernissen der jungen Menschen angemessenen Praxis zu kommen. Zugleich sieht der Bundesrat die Bundesregierung in der Verantwortung, hier über eine Reform des SGB VIII Rechtsklarheit zur Pflicht der bedarfsgerechten Hilfegewährung für junge Erwachsene im beschriebenen Sinn zu schaffen.“
Tagungsbericht der internationalen und nationalen Expertenworkshops im Projekt „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe? – Gelungene Unterstützungsmodelle für Care Leaver“ (IGfH, Universität Hildesheim)
In einer Langzeitstudie des „Koko“-Forschungsprojektes an der Universität Hildesheim hat ein Team der Professorin Claudia Mähler sieben Jahre lang erfasst, wie Kinder sich entwickeln – von der Kita über die Grundschulzeit bis in die weiterführende Schule.
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Gemeinsame Stellungnahme der Careleaver, IGFH und Uni-Hildesheim zur Hilfe für junge Volljährige
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In der Stellungnahme weisen die Verbände u.a. auf folgende Feststellung des Bundesrates hin:
"Der Bundesrat wird dann in seiner Stellungnahme vom 31.03.2017 (BR-Drs-115-17) im Punkt 10 noch einmal konkreter: „Der Bundesrat stellt fest, dass der häufig mit dem Eintritt der Volljährigkeit eintretende Wegfall von erzieherischen Hilfen für einen Teil der jungen Erwachsenen bedeutet, dass ihnen die Möglichkeit einer gelingenden Bewältigung ihrer Kernherausforderungen genommen wird. Dies ist aus Sicht des Bundesrates eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Entwicklungschancen dieser jungen Menschen und führt überdies zu ansteigenden sozialen Folgekosten. Der Bundesrat appelliert daher an die zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier zu einer den Erfordernissen der jungen Menschen angemessenen Praxis zu kommen. Zugleich sieht der Bundesrat die Bundesregierung in der Verantwortung, hier über eine Reform des SGB VIII Rechtsklarheit zur Pflicht der bedarfsgerechten Hilfegewährung für junge Erwachsene im beschriebenen Sinn zu schaffen.“
komplette Stellungnahme auf der kijup-Seite