Pfad-Bundesverband für Pflege- und Adoptivfamilien e.V. sieht in den erwarteten Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes entstehende Ungerechtigkeit für Pflegefamilien.
Die erwarteten Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes führen derzeit zu bundesweiten Diskussionen. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt dem PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. nun vor und sorgt vor allem bei Pflegeeltern für große Enttäuschung.
Trotz wiederholter Ansprache, Stellungnahmen und Appelle an das Bundesfamilienministerium durch den PFAD Bundesverband und viele andere Verbände werden Pflegeeltern im bisherigen Entwurf nicht als leistungsberechtigte Elterngeldempfänger*innen berücksichtigt.
Die Elterngeldreform soll Familien in Deutschland finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Doch Pflegeeltern, die zwar Elternzeit nehmen dürfen, sollen auch weiterhin keinen finanziellen Ausgleich für die oft notwendige Zurückstellung ihrer Erwerbstätigkeit nach Aufnahme eines Kindes erhalten. Diese erhebliche finanzielle Einbuße hält viele potenzielle Pflegeeltern von der Übernahme dieser wichtigen Aufgabe ab.
„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dieses sinnvolle, politisch lange geplante und von allen Seiten unterstützte Vorhaben nun doch nicht umgesetzt werden soll“, so die Vorsitzende des PFAD Bundesverbands Ulrike Schulz. „Mit Elterngeld auch für Pflegeeltern könnte der Bund die Gewinnung von dringend benötigten neuen Pflegefamilien unterstützen. Es wäre eine relativ geringe, aber lohnende Investition und ein klares Zeichen für die Wertschätzung der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe von Pflegefamilien.“
Der PFAD Bundesverband weist darauf hin, dass das Elterngeld für Pflegeeltern ein klares Vorhaben aus den letzten zwei Koalitionsverträgen ist und sich das Ministerium noch Ende 2025 im Rahmen seiner Pflegeelternkampagne „Zeit, die prägt“ für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Pflegekinderhilfe ausgesprochen hat.
Doch schon in der Anfang 2026 veröffentlichten Jahres-Vorhabenplanung des Ministeriums wurde ein Einbezug von Pflegeeltern in den Kreis der Leistungsberechtigten nicht mehr mit aufgeführt. Im letzten Monat wurde diese Notwendigkeit dann im Rahmen eines Verbändetages zur Pflegekinderhilfe im Bundesfamilienministerium als Forderung vom PFAD Bundesverband und weiteren Organisationen an Staatssekretärin Dr. Petra Bahr formuliert.
Auch außerhalb der Pflegekinderhilfe wird auf diese notwendige Änderung im Elterngeldentwurf hingewiesen. Der Bundesrat hatte Ende 2025 bereits einen entsprechenden Beschluss vorgenommen. Ebenso umfasst das Positionspapier des Zukunftsforum Familie (ZFF) eine Forderung zum Elterngeld für Pflegeeltern, um gesellschaftlichen Ausschluss zu vermeiden.
PFAD schätzt, dass die Mehrkosten, verglichen mit dem Gesamtvolumen aller Elterngeldleistungen, nur bei 2 % und damit ca. 2 Millionen Euro lägen. Denn es beträfe unter den Zugangsbedingungen zum Elterngeld nur denjenigen Teil neuer Pflegeeltern, die Kinder im ersten Lebensjahr aufnehmen. „Mit deren Einbeziehung würde die verantwortungsvolle Tätigkeit aufgewertet und es könnten bundesweit neue Pflegeeltern gewonnen werden“, so PFAD Fachreferent Simon Hilmes. „In beinah allen Städten und Kreisen fehlen derzeit Pflegeeltern. Eine Nichtberücksichtigung im Elterngeldsystem sendet ein völlig falsches Signal an die Akteur*innen der Pflegekinderhilfe und wertet die wichtige Rolle der Pflegefamilien durch diese Reform ab.“
Gerade weil sich der Entwurf derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet, appelliert der PFAD Bundesverband heute eindringlich an das Ministerium, in dieser Reform schnellstmöglich nachzubessern.
PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 9.3.2012 als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden, dass Pflegeeltern nur bei Adoptiospflege Anrecht auf Elterngeld haben.
Fachliche Positionierung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) "Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern"
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Peter Hoffmann über die Ungleichstellung von adoptierten und leiblichen Kindern im Bereich des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes für Adoptiveltern.
Wir sind zur Zeit in der Vorbereitungszeit zur Aufnahme eines Pflegekindes. Ich bin Beamtin, habe Anrecht auf Elternzeit aber nicht auf Elterngeld. Daher muss ich meinen Krankenkassenbeitrag in Höhe von 400 € nach der Vermittlung des Pflegekindes allein aufbringen. Nur mit dem Pflegegeld fällt uns das schwer. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Jugendamt uns unterstützt?
Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) 2005 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und damit einhergehend vor Vernachlässigungen und Misshandlungen verbessert.
Was geschieht eigentlich mit den Kindern, die wegen Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung aus ihren Familien genommen werden müssen? – Sie sind oft schwer geschädigt und müssen in speziellen, sehr teuren Heimen untergebracht werden. Wenn sie großes Glück haben, finden sie in einer speziell ausgebildeten Pflegefamilie ein neues, liebevolles Zuhause. Das ist nicht nur viel preiswerter, es fördert die Heilung der seelischen Verletzungen.
Das Sozialgericht Detmold hat die Ungleichbehandlung von Dauerpflegekindern gegenüber leiblichen Kindern oder Adoptivkindern in Bezug auf Anspruch des Elterngeldes gerechtfertigt und die bisherige Praxis bestätigt.
Elterngeldreform enttäuscht Pflegeeltern
Themen:
Pressemitteilung des PFAD-BV vom 14. Juli 2026
Die erwarteten Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes führen derzeit zu bundesweiten Diskussionen. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt dem PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. nun vor und sorgt vor allem bei Pflegeeltern für große Enttäuschung.
Trotz wiederholter Ansprache, Stellungnahmen und Appelle an das Bundesfamilienministerium durch den PFAD Bundesverband und viele andere Verbände werden Pflegeeltern im bisherigen Entwurf nicht als leistungsberechtigte Elterngeldempfänger*innen berücksichtigt.
Die Elterngeldreform soll Familien in Deutschland finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Doch Pflegeeltern, die zwar Elternzeit nehmen dürfen, sollen auch weiterhin keinen finanziellen Ausgleich für die oft notwendige Zurückstellung ihrer Erwerbstätigkeit nach Aufnahme eines Kindes erhalten. Diese erhebliche finanzielle Einbuße hält viele potenzielle Pflegeeltern von der Übernahme dieser wichtigen Aufgabe ab.
„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dieses sinnvolle, politisch lange geplante und von allen Seiten unterstützte Vorhaben nun doch nicht umgesetzt werden soll“, so die Vorsitzende des PFAD Bundesverbands Ulrike Schulz. „Mit Elterngeld auch für Pflegeeltern könnte der Bund die Gewinnung von dringend benötigten neuen Pflegefamilien unterstützen. Es wäre eine relativ geringe, aber lohnende Investition und ein klares Zeichen für die Wertschätzung der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe von Pflegefamilien.“
Der PFAD Bundesverband weist darauf hin, dass das Elterngeld für Pflegeeltern ein klares Vorhaben aus den letzten zwei Koalitionsverträgen ist und sich das Ministerium noch Ende 2025 im Rahmen seiner Pflegeelternkampagne „Zeit, die prägt“ für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Pflegekinderhilfe ausgesprochen hat.
Doch schon in der Anfang 2026 veröffentlichten Jahres-Vorhabenplanung des Ministeriums wurde ein Einbezug von Pflegeeltern in den Kreis der Leistungsberechtigten nicht mehr mit aufgeführt. Im letzten Monat wurde diese Notwendigkeit dann im Rahmen eines Verbändetages zur Pflegekinderhilfe im Bundesfamilienministerium als Forderung vom PFAD Bundesverband und weiteren Organisationen an Staatssekretärin Dr. Petra Bahr formuliert.
Auch außerhalb der Pflegekinderhilfe wird auf diese notwendige Änderung im Elterngeldentwurf hingewiesen. Der Bundesrat hatte Ende 2025 bereits einen entsprechenden Beschluss vorgenommen. Ebenso umfasst das Positionspapier des Zukunftsforum Familie (ZFF) eine Forderung zum Elterngeld für Pflegeeltern, um gesellschaftlichen Ausschluss zu vermeiden.
PFAD schätzt, dass die Mehrkosten, verglichen mit dem Gesamtvolumen aller Elterngeldleistungen, nur bei 2 % und damit ca. 2 Millionen Euro lägen. Denn es beträfe unter den Zugangsbedingungen zum Elterngeld nur denjenigen Teil neuer Pflegeeltern, die Kinder im ersten Lebensjahr aufnehmen. „Mit deren Einbeziehung würde die verantwortungsvolle Tätigkeit aufgewertet und es könnten bundesweit neue Pflegeeltern gewonnen werden“, so PFAD Fachreferent Simon Hilmes. „In beinah allen Städten und Kreisen fehlen derzeit Pflegeeltern. Eine Nichtberücksichtigung im Elterngeldsystem sendet ein völlig falsches Signal an die Akteur*innen der Pflegekinderhilfe und wertet die wichtige Rolle der Pflegefamilien durch diese Reform ab.“
Gerade weil sich der Entwurf derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet, appelliert der PFAD Bundesverband heute eindringlich an das Ministerium, in dieser Reform schnellstmöglich nachzubessern.
PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
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Telefon: 030 9487 9423 E-Mail: info@pfad-bv.de Homepage: www.pfad-bv.de