In einem Diskussionspapier hat der Deutsche Verein die Pläne der Bundesregierung zum Anlass genommen, das Thema Adoption zu differenzieren und vor allem aus der Perspektive des Kindeswohls zu betrachten.
Wesentliche Grundsätze der Adoption sollen dargestellt und Handlungsbedarf in der Praxis jenseits der derzeit aktuellen Debatten um Altersabstand und die Erweiterung des Adoptionsrechtes auf gleichgeschlechtliche Paare aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang
soll auch auf die Leihmutterschaft und deren Bezüge zur Adoption eingegangen werden, da diese nicht nur zunehmend Eingang in die öffentliche Diskussion als Alternative zur Adoption findet, sondern die Adoptionsvermittlung vermehrt beschäftigt. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Leihmutterschaft in rechtlicher, ethischer und medizinischer Hinsicht bleibt jedoch einem gesonderten Papier vorbehalten. Der Deutsche Verein richtet sich mit diesem Papier an die Verantwortlichen sowie die Fachkräfte auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in einer Empfehlung die Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege für das Jahr 2009 um 3 % vorgeschlagen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für das Jahr 2011, die monatlichen Pauschalbeträge für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege für Kinder und Jugendlichen um 0,9 Prozent zu erhöhen. Ferner sollte der Erstattungsbeitrag zur Unfallversicherung angepasst werden.
Geschätzt 640.000 junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren befinden sich in Deutschland weder in Schule, Ausbildung oder in Beschäftigung. Ihnen droht eine dauerhafte Ausgrenzung aus der Gesellschaft. Um soziale Ausgrenzung zu verhindern fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mehr individuelle und verlässliche Unterstützung und eine bessere Zusammenarbeit von Verwaltungen und freien Träger.
Eine Rufbereitschaft zum Schutz von Kindern in Gefährdungslagen außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes kann nicht auf einen freien Träger übertragen werden, da dieser nicht dazu berechtigt ist, Kinder in Obhut nehmen zu können. Darauf weist ein kurzes Gutachten des Deutschen Vereins vom 9. März 2020 hin.
Inhalt des Gutachtens: Umfang der Übertragung von Aufgaben nach § 76 SGB VIII (Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahnehmung anderer Aufgaben) in Verbindung mit § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertgagespflege).
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat wie jedes Jahr eine Empfehlung zu den Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vollzeitpflege für 2020 herausgegeben.
Das Gutachten aus Juni 2012 beschäftigt sich mit der Abgrenzung von Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII bzw. § 35 a SGB VIII und §§ 53, 54 Abs. 3 SGB XII.
Der Deutsche Verein spricht sich in diesen Empfehlungen dafür aus, in Einrichtungen, die gemäß § 45 SGB VIII einer Betriebserlaubnis bedürfen, die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren sowie Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu etablieren.
Der Deutsche Verein empfiehlt die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für das Jahr 2010 auszusetzen und die monatlichen Pauschalbeträge in der bisherigen Höhe beizubehalten aber den Anteil für die Unfallversicherung und die Alterssicherung leicht zu erhöhen.
von:
Diskussionspapier zur Adoption
Themen:
aus der Webseite des Deutschen Vereins:
Wesentliche Grundsätze der Adoption sollen dargestellt und Handlungsbedarf in der Praxis jenseits der derzeit aktuellen Debatten um Altersabstand und die Erweiterung des Adoptionsrechtes auf gleichgeschlechtliche Paare aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang
soll auch auf die Leihmutterschaft und deren Bezüge zur Adoption eingegangen werden, da diese nicht nur zunehmend Eingang in die öffentliche Diskussion als Alternative zur Adoption findet, sondern die Adoptionsvermittlung vermehrt beschäftigt. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Leihmutterschaft in rechtlicher, ethischer und medizinischer Hinsicht bleibt jedoch einem gesonderten Papier vorbehalten. Der Deutsche Verein richtet sich mit diesem Papier an die Verantwortlichen sowie die Fachkräfte auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Hier können Sie das Diskussionspapier lesen