Brennglas Corona - DigitalPakt für die Kinder- und Jugendhilfe
Eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, Caritas, IGFH, EREV zur Verbesserung der digitalen Kommunikation im Rahmen der Jugendhilfe. »Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil", denn Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Damit sind auch die Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor vielfältige pädagogische, ethische, technische und rechtliche Fragen gestellt.
Junge Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, brauchen eine deutlich verbesserte digitale Ausstattung, die nicht nur ihre fachliche Begleitung sicherstellt, sondern auch einen kinder- und jugendgerechten Rahmen für ihre gesellschaftliche Teilhabe schafft.
Das »Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche« als ein Maßnahmenkatalog soll dabei helfen, Bildungsbenachteiligung junger Menschen abzubauen. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland im Grundsatz, dass die Bundesregierung sich der zentralen Themen Bildungsbenachteiligung, Digitalität (verstanden als eine kommunikative Handlungsform, die mit sozialen Veränderungen einhergeht) und Digitalisierung (verstanden als damit verbundene technische Umsetzungsprozesse) mit konkreten Maßnahmen annimmt – sie müssen sich jedoch in den Hilfen zur Erziehung stärker niederschlagen.
Damit die digitale Transformation und Einlösung der Grundrechte junger Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, gelingen kann, braucht es einen DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe.
Gemeinsam fordern die Erziehungshilfefachverbände mit diesem Papier:
die Grundrechte junger Menschen, in und mit digitalen Räumen sicherzustellen
die benötigten finanziellen Ressourcen für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur sicherzustellen,
langfristige Fort- und Weiterbildungsmittel zur Qualifizierung von Fachkräften und jungen Menschen zur Verfügung zu stellen.
Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung benötigen Zugänge und Unterstützung
Die Erziehungshilfefachverbände sehen großen Handlungsbedarf in Bezug auf eine digitale Ausstattung der Erziehungshilfeeinrichtungen sowie in weiten Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser wird auch von den jungen Menschen selbst formuliert. [....]
Die Ermöglichung der Nutzung digitaler Medien ist ein Kinderrecht und daher unbedingt zu gewährleisten. Die Erziehungshilfen/Kinder- und Jugendhilfen müssen die hohe Alltagsrelevanz digitaler Medien sowohl bei der Smartphone- als auch der PC-Nutzung berücksichtigen und die Kinder, Jugendlichen und Eltern bei den vielfältigen Nutzungsoptionen unterstützen. Dies gilt für ambulante ebenso wie stationäre Settings. Die Möglichkeiten von Teilhabe und die Chancen, etwa im Kontext von Partizipation oder bei digitaler Beratung, müssen gewährleistet sein.
Die Erziehungshilfefachverbände fordern:
Kindern/Jugendlichen sind eigene (Entwicklungs-) Räume zuzugestehen, zugleich gilt es digitale Medien als Sozialisationsinstanz anzuerkennen und die erweiterten Risikolagen im Blick zu behalten.
Für alle Kinder und Jugendlichen gilt es Barrierefreiheit herzustellen, u. a. indem an die individuellen Teilhabevoraussetzungen im Hinblick auf Sprache und Leistungsvermögen angesetzt wird.
Für junge Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung können digitale Medien eine ganz besondere Relevanz entfalten, um in gesellschaftlichen Kontexten mitagieren zu können und Freundschaften zu schließen. Besondere Unterstützungsbedarfe sind zu berücksichtigen.
Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen der jungen Menschen im Umgang mit digitalen Medien sollen durch die Fachkräfte anerkannt werden und in die (Lern)Prozesse einfließen.
Modelle von Medienscouts/Peer-to-peer-Ansätze sollten noch mehr als bisher etabliert werden.
Digitale Beratungsangebote für junge Menschen und ihre Eltern (Online-Beratung; Chatgruppen; Internetrecherchen) sollen als Erweiterung der
Zugangsmöglichkeiten zu Hilfen genutzt werden.
Ein DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe erfordert neben entsprechender Ausstattung mit Hardware eine Qualifizierungsoffensive für Mitarbeiter*innen.
Fazit: Es ist keine Frage des »ob«, sondern eine Frage des »wie«!
Kinder und Jugendliche, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, haben genauso wie andere Kinder und Jugendliche digitale Grundrechte. Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Grundrechte der jungen Menschen einlösen.
Die Corona-Pandemie zeigt sehr deutlich, dass in den Einrichtungen der Erziehungshilfe und anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe vielfach große Anbindungs-, und Ausstattungsrückstände bestehen. Dies gilt auch für die Jugendämter. Daher sind Jugendämter bei einer Digitalstrategie der Kinder - und Jugendhilfe unbedingt mit zu berücksichtigen.
Eine adäquate Ausstattung mit Hardware erfordert die Bereitstellung finanzieller Mittel – nicht einmalig, sondern fortlaufend. Dies gilt es auch in den Entgeltverhandlungen zu berücksichtigen. Die Hardware ist dringend notwendig, aber nicht hinreichend.
Die Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe/den erzieherischen Hilfen sind gefordert, sich verstärkt medienpädagogischen Fragestellungen zuzuwenden und Fragen der digitalen Transformation in der sozialpädagogischen Arbeit zu reflektieren. Es gibt noch vielfältige Klärungs- und Handlungsbedarfe.
Es steht fest: eine eigenständige Digitalstrategie birgt das Potenzial, den fachlichen Herausforderungen gesellschaftspolitischer Megatrends gerecht werden und Synergieeffekte nutzbar machen zu können. So lässt sich durch digitale Angebotsstrukturen sowohl die Demokratiebildung und soziale Teilhabe junger Menschen fördern als auch der Desinformation und Benachteiligung entgegenwirken.
Die hohe Medienaffinität von Kindern und Jugendlichen legt außerdem nahe, dass der Einbezug moderner Medien auch für Partizipationskonzepte besondere Chancen verspricht. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Präventionsarbeit mit jungen Menschen und die sexualpädagogischen Konzepte deutlich auf den Einbezug der digitalen Medien angewiesen sind.
So stellt die notwendige Digitalstrategie nicht zuletzt eine zentrale Weiche, um die Rechte junger Menschen auf Beteiligung, Förderung, Schutz und Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe flächendeckend umsetzen zu können. Die jungen Menschen sind Expert*innen ihres eigenen Lebens, die sich in vielen Kommunen und Bundesländern in (über-)regionalen Selbstorganisationen zusammengeschlossen haben. Ihre Expertise muss in den Beratungen zu und in die Umsetzung der Digitalisierungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe Eingang finden. Von digitalen Zugängen hängen letztlich Gegenwart und Zukunft junger Menschen und zugleich unsere gesellschaftlichen Pfeiler sozialer Gerechtigkeit ab.
Erfreulich ist, dass die Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister die »Entwicklung von Strategien zu den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe « fordert25. Die Erziehungshilfefachverbände bedauern aber, dass bis heute leider wenig erkennbare Konsequenzen daraus erfolgt sind und fordern daher mit Nachdruck einen DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe.
Das zehnte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der neuen Aufgabe des Verfahrenslotsen auseinander, die ab dem 1. Januar 2024 vom Träger der örtlichen Jugendhilfe zu leisten ist.
Impul!se 4-2023 von AFET. Das Arbeitspapier beschäftigt sich mit der Frage: " 'Kleine Kinder in stationären Settings der Hilfen zur Erziehung - neue Impulse durch das KJSG?" Das Papier beschäftigt sich mit der Unterbringung junger Kinder in Heimeinrichtungen aufgrund fehlender Möglichkeiten der Unterbringung in Pflegefamilien.
AFET hat sein achtes IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In diesem geht es um die veränderten Herausforderungen an die Landesjugendämter durch das KJHG. Die Autorin des Arbeitspapiers ist ehemalige Vorsitzende der BAG Landesjugendämter und langjährige Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
Zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort
AFET-IMPUL!SE-Papier 13 mit der Frage: Ist das KJSG eine schwierige, aber zu leistende Herausforderung zum Wohle der Klient*innen oder der überlaufende Tropfen zur Überlastung öffentlicher Jugendhilfestrukturen?
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
von:
Brennglas Corona - DigitalPakt für die Kinder- und Jugendhilfe
Themen:
Auszüge aus der Stellungnahme
Junge Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, brauchen eine deutlich verbesserte digitale Ausstattung, die nicht nur ihre fachliche Begleitung sicherstellt, sondern auch einen kinder- und jugendgerechten Rahmen für ihre gesellschaftliche Teilhabe schafft.
Das »Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche« als ein Maßnahmenkatalog soll dabei helfen, Bildungsbenachteiligung junger Menschen abzubauen. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Erziehungshilfefachverbände in Deutschland im Grundsatz, dass die Bundesregierung sich der zentralen Themen Bildungsbenachteiligung, Digitalität (verstanden als eine kommunikative Handlungsform, die mit sozialen Veränderungen einhergeht) und Digitalisierung (verstanden als damit verbundene technische Umsetzungsprozesse) mit konkreten Maßnahmen annimmt – sie müssen sich jedoch in den Hilfen zur Erziehung stärker niederschlagen.
Damit die digitale Transformation und Einlösung der Grundrechte junger Menschen, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, gelingen kann, braucht es einen DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe.
Gemeinsam fordern die Erziehungshilfefachverbände mit diesem Papier:
Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung benötigen Zugänge und Unterstützung
Die Erziehungshilfefachverbände sehen großen Handlungsbedarf in Bezug auf eine digitale Ausstattung der Erziehungshilfeeinrichtungen sowie in weiten
Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser wird auch von den jungen Menschen selbst formuliert. [....]
Die Ermöglichung der Nutzung digitaler Medien ist ein Kinderrecht und daher unbedingt zu gewährleisten.
Die Erziehungshilfen/Kinder- und Jugendhilfen müssen die hohe Alltagsrelevanz digitaler Medien sowohl bei der Smartphone- als auch der PC-Nutzung
berücksichtigen und die Kinder, Jugendlichen und Eltern bei den vielfältigen Nutzungsoptionen unterstützen. Dies gilt für ambulante ebenso wie stationäre Settings. Die Möglichkeiten von Teilhabe und die Chancen, etwa im Kontext von Partizipation oder bei digitaler Beratung, müssen gewährleistet sein.
Die Erziehungshilfefachverbände fordern:
Ein DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe erfordert neben entsprechender Ausstattung mit Hardware eine Qualifizierungsoffensive für Mitarbeiter*innen.
Fazit: Es ist keine Frage des »ob«, sondern eine Frage des »wie«!
Kinder und Jugendliche, die in öffentlicher Verantwortung aufwachsen, haben genauso wie andere Kinder und Jugendliche digitale Grundrechte. Die Kinder- und Jugendhilfe muss die Grundrechte der jungen Menschen einlösen.
Die Corona-Pandemie zeigt sehr deutlich, dass in den Einrichtungen der Erziehungshilfe und anderen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe vielfach große
Anbindungs-, und Ausstattungsrückstände bestehen. Dies gilt auch für die Jugendämter. Daher sind Jugendämter bei einer Digitalstrategie der Kinder - und
Jugendhilfe unbedingt mit zu berücksichtigen.
Eine adäquate Ausstattung mit Hardware erfordert die Bereitstellung finanzieller Mittel – nicht einmalig, sondern fortlaufend. Dies gilt es auch in den
Entgeltverhandlungen zu berücksichtigen. Die Hardware ist dringend notwendig, aber nicht hinreichend.
Die Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe/den erzieherischen Hilfen sind gefordert, sich verstärkt medienpädagogischen Fragestellungen zuzuwenden und Fragen der digitalen Transformation in der sozialpädagogischen Arbeit zu reflektieren. Es gibt noch vielfältige Klärungs- und Handlungsbedarfe.
Es steht fest: eine eigenständige Digitalstrategie birgt das Potenzial, den fachlichen Herausforderungen gesellschaftspolitischer Megatrends gerecht werden und Synergieeffekte nutzbar machen zu können. So lässt sich durch digitale Angebotsstrukturen sowohl die Demokratiebildung und soziale Teilhabe junger Menschen fördern als auch der Desinformation und Benachteiligung entgegenwirken.
Die hohe Medienaffinität von Kindern und Jugendlichen legt außerdem nahe, dass der Einbezug moderner Medien auch für Partizipationskonzepte besondere Chancen verspricht. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Präventionsarbeit mit jungen Menschen und die sexualpädagogischen Konzepte deutlich auf den Einbezug der digitalen Medien angewiesen sind.
So stellt die notwendige Digitalstrategie nicht zuletzt eine zentrale Weiche, um die Rechte junger Menschen auf Beteiligung, Förderung, Schutz und Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe flächendeckend umsetzen zu können. Die jungen Menschen sind Expert*innen ihres eigenen Lebens, die sich in vielen Kommunen und Bundesländern in (über-)regionalen Selbstorganisationen zusammengeschlossen haben. Ihre Expertise muss in den Beratungen zu und in die Umsetzung der Digitalisierungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe Eingang finden. Von digitalen Zugängen hängen letztlich Gegenwart und Zukunft junger Menschen und zugleich unsere gesellschaftlichen Pfeiler sozialer Gerechtigkeit ab.
Erfreulich ist, dass die Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister die »Entwicklung von Strategien zu den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe « fordert25. Die Erziehungshilfefachverbände bedauern aber, dass bis heute leider wenig erkennbare Konsequenzen daraus erfolgt sind und fordern daher mit Nachdruck einen DigitalPakt für Kinder- und Jugendhilfe.