Die 54 Artikel dieses Übereinkommens, bekannt als UN-Kinderrechtskonvention, umfassen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten widerspiegeln – u.a. zum Wohl des Kindes, zur Berücksichtigung des Kindeswillens, zur Gesundheitsvorsorge, zum Recht auf Bildung sowie zum Schutz vor Gewaltanwendung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Suchtstoffen und sexuellem Missbrauch. Dazu gehören auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, der Schutz der Privatsphäre sowie Rechte auf freien Zugang zu Informationen und Medien.
Mit der Hinterlegung der vom Deutschen Bundestag ratifizierten Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am 6. März 1992 ist das Übereinkommen in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen und über die Fortschritte bei der Durchsetzung der Kinderrechte regelmäßig an die Vereinten Nationen Bericht zu erstatten.
Trotz aller Fortschritte besteht weiterer rechtlicher und politischer Handlungsbedarf, besonders in folgenden Schwerpunkten:
Parlamentarier*innen und Bundesministerium bringen erste Langzeitstudie in Deutschland zum Übergang junger Menschen aus Pflegefamilien und Wohngruppen auf den Weg. Die Studie „CLS | Soziale Teilhabe im Lebensverlauf junger Erwachsener – Eine Langzeitstudie“ untersucht über mehrere Jahre hinweg den Übergang junger Menschen von der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) oder dem Aufwachsen in einer Pflegefamilie (§ 33 SGB VIII) ins Erwachsenenleben. Die Projektlaufzeit beginnt im Sommer 2021 und endet im Jahr 2030. Die Untersuchung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer ersten Förderphase zunächst bis Ende 2024 gefördert.
Das 2005 angelaufene Projekt des Bundes, in dem sich zahlreiche Institutionen gemeinsam dafür einsetzten, die Kinderrechte auf den Plan heben, ist Ende 2010 abgeschlossen worden. Als ein Ergebnis der gemeinsamen Anstrengung wurden 10 Leitlinien formuliert,
Die Corona-Pandemie und die ab Mitte März 2020 zu deren Eindämmung verhängten Maßnahmen haben Auswirkungen auf zahlreiche Lebens- und Gesellschaftsbereiche. Auch die Kinder- und Jugendhilfe ist hiervon betroffen. Um einen ersten empirischen Eindruck zu gewinnen, wie sich die Corona-Pandemie auf bestimmte Bereiche der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe auswirkt, wurde vom Deutschen Jugendinstitut e.V. eine bundesweite Onlinebefragung bei allen 575 Jugendämtern durchgeführt, an der sich 371 Ämter beteiligt haben (Rücklaufquote 65 %). Im Fokus der Erhebung stehen Fragen zum Kinderschutz, zur Bereitstellung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und zur Kommunikation mit den Adressaten. Die empirischen Ergebnisse beziehen sich auf den Zeitraum der Erhebung zwischen 23. April und 12. Mai 2020.
Eine Studie des Deutschen Jugendinstitut (DJI), die vom Unabhängigen Beauftragen für Fragen des Sexuellen Missbrauchs in Auftrag gegeben wurde, zeigt, wie es an deutschen Schulen um den Schutz vor sexuellem Missbrauch steht
(UPDATE: Der defekte Link in diesem Artikel ist korrigiert.)
Das DJI in Zusammenarbeit mit dem DIJUF hat mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine wissenschaftliche Arbeit zur Rechtsprechung bei Rückkehr oder Verbleib von Pflegekindern veröffentlicht.
Kinderschutzexperte Dr. Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut hat am 2. Februar 2016 seinen Abschlussbericht zum Kinderschutzverfahren im Fall Alessio vorgestellt.
Seit 1999 existiert das Angebot der anonymen Kindesabgabe in Deutschland. Babyklappen sind in der Fachöffentlichkeit äußerst umstritten. Das Deutsche Jugendinstitut in München hat jetzt eine umfangreiche Studie zu diesem Thema vorgelegt.
von:
20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - mangelhafte Umsetzung in Deutschland
Themen:
Auszug aus der Einführung des DJI:
Die 54 Artikel dieses Übereinkommens, bekannt als UN-Kinderrechtskonvention, umfassen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten widerspiegeln – u.a. zum Wohl des Kindes, zur Berücksichtigung des Kindeswillens, zur Gesundheitsvorsorge, zum Recht auf Bildung sowie zum Schutz vor Gewaltanwendung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Suchtstoffen und sexuellem Missbrauch. Dazu gehören auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, der Schutz der Privatsphäre sowie Rechte auf freien Zugang zu Informationen und Medien.
Mit der Hinterlegung der vom Deutschen Bundestag ratifizierten Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am 6. März 1992 ist das Übereinkommen in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen und über die Fortschritte bei der Durchsetzung der Kinderrechte regelmäßig an die Vereinten Nationen Bericht zu erstatten.
Trotz aller Fortschritte besteht weiterer rechtlicher und politischer Handlungsbedarf, besonders in folgenden Schwerpunkten:
hier kommen Sie auf die zum Thema passende Seite des Deutschen Jugendinstitutes
Das Übereinkommen über die Rechte der Kinder und zugehörige Materialien können Sie hier einsehen
Kinderschutz und Kinderrechte im Fokus des IzKK