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04.11.2009

20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - mangelhafte Umsetzung in Deutschland

Das Deutsche Jugendinstitut befasst sich in seinem November-Thema mit der nicht ausreichenden Umsetzung der UN-Kinderkonvention in Deutschland.

Themen:

Auszug aus der Einführung des DJI:

Die 54 Artikel dieses Übereinkommens, bekannt als UN-Kinderrechtskonvention, umfassen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten widerspiegeln – u.a. zum Wohl des Kindes, zur Berücksichtigung des Kindeswillens, zur Gesundheitsvorsorge, zum Recht auf Bildung sowie zum Schutz vor Gewaltanwendung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Suchtstoffen und sexuellem Missbrauch. Dazu gehören auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, der Schutz der Privatsphäre sowie Rechte auf freien Zugang zu Informationen und Medien.

Mit der Hinterlegung der vom Deutschen Bundestag ratifizierten Urkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen am 6. März 1992 ist das Übereinkommen in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen und über die Fortschritte bei der Durchsetzung der Kinderrechte regelmäßig an die Vereinten Nationen Bericht zu erstatten.

Trotz aller Fortschritte besteht weiterer rechtlicher und politischer Handlungsbedarf, besonders in folgenden Schwerpunkten:

  • Vorrang des Kindeswohls durchsetzen
  • Kinderrechte ins Grundgesetz
  • Instrumente zur Umsetzung nutzen
  • Monitoring der Kinderrechte
  • Flüchtlingskinder gleich behandeln

hier kommen Sie auf die zum Thema passende Seite des Deutschen Jugendinstitutes

Das Übereinkommen über die Rechte der Kinder und zugehörige Materialien können Sie hier einsehen

Kinderschutz und Kinderrechte im Fokus des IzKK