Die beiden Erziehungshilfeverbände IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) und AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) haben seit 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik „Inklusion und Große Lösung“ eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Begleitung der bundesweiten Debatte um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Behinderungen) im SGB VIII. Neben einem ExpertInnengespräch zur Thematik „Teilhabeplan versus Hilfeplan-Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ in Köln, wurde dazu eine grundsätzliche Positionierung erarbeitet, deren Kernbotschaft lautet: Eine „Große Lösung“ basiert auf einer inklusiven Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfesystems.
Aufgrund der Offenheit des Konzepts der Inklusion, muss allerdings der inklusive Zugang mit einem Befähigungsansatz zusammengedacht werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, was jeder junge Mensch für ein gelingendes Leben benötigt. Im Mittelpunkt stehen also die individuellen Fähigkeiten und strukturellen, insb. auch sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die materiellen wie immateriellen Ressourcen, über die der Mensch verfügen können muss, damit er sein Leben erfolgreich gestalten kann.
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
Das neunte Papier im Zyklus der IMPUL!SE der AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. Das Papier setzt sich mit der Frage der Grundrechte im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und beschreibt, welche Aufgaben jetzt nach den Gesetzesänderungen anstehen.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE)
Eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände AFET, BVkE, Caritas, IGFH, EREV zur Verbesserung der digitalen Kommunikation im Rahmen der Jugendhilfe. »Wer nicht (digital) kommuniziert, nimmt nicht teil", denn Kindheit und Jugend finden in digitalisierten Lebenswelten statt. Damit sind auch die Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor vielfältige pädagogische, ethische, technische und rechtliche Fragen gestellt.
Zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort
AFET-IMPUL!SE-Papier 13 mit der Frage: Ist das KJSG eine schwierige, aber zu leistende Herausforderung zum Wohle der Klient*innen oder der überlaufende Tropfen zur Überlastung öffentlicher Jugendhilfestrukturen?
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„Große Lösung“ und Inklusion – eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände IGfH und AFET - Rückmeldungen
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Die beiden Erziehungshilfeverbände IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) und AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) haben seit 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik „Inklusion und Große Lösung“ eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Begleitung der bundesweiten Debatte um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Behinderungen) im SGB VIII. Neben einem ExpertInnengespräch zur Thematik „Teilhabeplan versus Hilfeplan-Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ in Köln, wurde dazu eine grundsätzliche Positionierung erarbeitet, deren Kernbotschaft lautet: Eine „Große Lösung“ basiert auf einer inklusiven Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfesystems.
Aufgrund der Offenheit des Konzepts der Inklusion, muss allerdings der inklusive Zugang mit einem Befähigungsansatz zusammengedacht werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, was jeder junge Mensch für ein gelingendes Leben benötigt. Im Mittelpunkt stehen also die individuellen Fähigkeiten und strukturellen, insb. auch sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die materiellen wie immateriellen Ressourcen, über die der Mensch verfügen können muss, damit er sein Leben erfolgreich gestalten kann.
Die Rückmeldungen sowie die ursprüngliche Positionierung der beiden Erziehungshilfeverbänden finden Sie hier