Die beiden Erziehungshilfeverbände IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) und AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) haben seit 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik „Inklusion und Große Lösung“ eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Begleitung der bundesweiten Debatte um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Behinderungen) im SGB VIII. Neben einem ExpertInnengespräch zur Thematik „Teilhabeplan versus Hilfeplan-Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ in Köln, wurde dazu eine grundsätzliche Positionierung erarbeitet, deren Kernbotschaft lautet: Eine „Große Lösung“ basiert auf einer inklusiven Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfesystems.
Aufgrund der Offenheit des Konzepts der Inklusion, muss allerdings der inklusive Zugang mit einem Befähigungsansatz zusammengedacht werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, was jeder junge Mensch für ein gelingendes Leben benötigt. Im Mittelpunkt stehen also die individuellen Fähigkeiten und strukturellen, insb. auch sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die materiellen wie immateriellen Ressourcen, über die der Mensch verfügen können muss, damit er sein Leben erfolgreich gestalten kann.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Zwischen Anforderungen des KJSG und den Möglichkeiten vor Ort
AFET-IMPUL!SE-Papier 13 mit der Frage: Ist das KJSG eine schwierige, aber zu leistende Herausforderung zum Wohle der Klient*innen oder der überlaufende Tropfen zur Überlastung öffentlicher Jugendhilfestrukturen?
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
Das Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz und AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. haben sich mit der Frage der Schulbegleitung in Corona-Zeiten beschäftigt. Da die Schulpraxis nach den Sommerferien noch unklar ist, ist auch die Situation für die Schulbegleitung ungeklärt. Kann und soll Schulbegleitung auch außerhalb des Ortes Schule – im Homeschooling – stattfinden? Der Blick auf die aktuelle Praxis zeigt, dass übergreifende Lösungen für den Umgang mit der Schulbegleitung unter Bedingungen der Corona-Einschränkungen noch fehlen.
AFET-IMPUL!SE-Papier Nr. 17. Die Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist nicht nur auf der Ebene der konkreten Fallarbeit eine Herausforderung in den nächsten Jahren. Das Ziel, für alle Kinder- und Jugendlichen im Sozialraum passgenaue Hilfen zu ermöglichen, ist nur durch eine Strukturentwicklung auf der Ebene von Organisation(en) und Sozialraum zu erreichen.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Bericht über die Jahrestagung der AFET vom 16.-17. November 2022 in Berlin. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde die Umsetzung des KJSG in die Praxis diskutiert und neue Überlegungen vorgestellt. AFET weist außerdem darauf hin, dass ihre überaus erfolgreiche Impulspapierreihe auch im Jahr 2023 weitergeführt wird.
AFET hat sein achtes IMPUL!SE-Papier veröffentlicht. In diesem geht es um die veränderten Herausforderungen an die Landesjugendämter durch das KJHG. Die Autorin des Arbeitspapiers ist ehemalige Vorsitzende der BAG Landesjugendämter und langjährige Leiterin des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz.
von:
„Große Lösung“ und Inklusion – eine Stellungnahme der Erziehungshilfefachverbände IGfH und AFET - Rückmeldungen
Themen:
Die beiden Erziehungshilfeverbände IGfH (Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V.) und AFET (Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.) haben seit 2011 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Thematik „Inklusion und Große Lösung“ eingesetzt. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Begleitung der bundesweiten Debatte um die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen (mit und ohne Behinderungen) im SGB VIII. Neben einem ExpertInnengespräch zur Thematik „Teilhabeplan versus Hilfeplan-Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ in Köln, wurde dazu eine grundsätzliche Positionierung erarbeitet, deren Kernbotschaft lautet: Eine „Große Lösung“ basiert auf einer inklusiven Ausrichtung des Kinder- und Jugendhilfesystems.
Aufgrund der Offenheit des Konzepts der Inklusion, muss allerdings der inklusive Zugang mit einem Befähigungsansatz zusammengedacht werden. Im Vordergrund muss die Frage stehen, was jeder junge Mensch für ein gelingendes Leben benötigt. Im Mittelpunkt stehen also die individuellen Fähigkeiten und strukturellen, insb. auch sozialpolitischen Rahmenbedingungen und die materiellen wie immateriellen Ressourcen, über die der Mensch verfügen können muss, damit er sein Leben erfolgreich gestalten kann.
Die Rückmeldungen sowie die ursprüngliche Positionierung der beiden Erziehungshilfeverbänden finden Sie hier