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Sonderpflege – Erziehungsstellen
Themen:
Dies ist eine Unterbringung von besonders beeinträchtigten Kindern bei professionellen oder erfahrenen Pflegepersonen (Satz 2 § 33 SGB VIII)
Sonderpflegestellen bzw. Erziehungsstellen sind Pflegefamilien bzw. Pflegepersonen bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegepersonen haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über eine langjährige Erziehungserfahrung. Hier werden ältere, behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte und traumatisierte Kinder dauerhaft untergebracht. Diese Kinder haben einen besonderen und erhöhten Erziehungsbedarf und damit einen hohen Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern. Diese Pflegepersonen erhalten bessere finanzielle Leistungen und werden besser beraten und unterstützt als die normalen Pflegestellen.
§ 33 Vollzeitpflege
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.