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Situation von Careleavern - internationale Studien

Junge Menschen, die den Übergang ins Erwachsenenleben aus einer stationären Hilfe zur Erziehung (z. B. einer Wohngruppe, Betreutem Jugendwohnen oder einer Pflegefamilie) heraus bestreiten, stehen vor der besonderen Herausforderung, nach dem Ende der öffentlichen Hilfemaßnahme nicht auf ein gesichertes familiäres bzw. sozial gewachsenes Netz aus materiellen und immateriellen Unterstützungsleistungen und sozialen Beziehungen zurückgreifen zu können.

Abschlusstagung am 5.12.2013 in Berlin "Situation von Care Leaver – internationale Studien"

Aus dem Vortrag von Maren Zeller:

Care Leaver im Vergleich zu ihren Peers:

  • häufiger obdachlos, psychisch krank, suchtmittelabhängig oder mit dem Gesetz im Konflikt
  • Verlassen der Schule mit einem geringeren oder keinem Abschluss
  • häufiger arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht, sehr selten im tertiären Bildungssektor
  • häufiger frühe (ungewollte) Elternschaft
  • geringere soziale Unterstützung

Care Leaver = überproportional häufig von sozialer Benachteiligung & Exklusion betroffen

Aus dem Zwischenbericht des Projektes Ende 2012

Ziele des Projekts

Junge Menschen, die den Übergang ins Erwachsenenleben aus einer stationären Hilfe zur Erziehung (z. B. einer Wohngruppe, Betreutem Jugendwohnen oder einer Pflegefamilie) heraus bestreiten, stehen vor der besonderen Herausforderung, nach dem Ende der öffentlichen Hilfemaßnahme nicht auf ein gesichertes familiäres bzw. sozial gewachsenes Netz aus materiellen und immateriellen Unterstützungsleistungen und sozialen Beziehungen zurückgreifen zu können. Das Verhältnis zur Herkunftsfamilie muss vielfach nach dem Ende der Erziehungshilfe neu justiert werden, sofern es überhaupt Kontakt gibt. Die formale Zuständigkeit der Einrichtung, die bis dahin Lebensort und Bezugspunkt war, endet qua Datum und Übergänge in andere Systeme wie den Arbeitsmarkt oder das Ausbildungssystem verlaufen selten nahtlos.

Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, der jungen Erwachsenen eine selbstständige Lebensführung etwa ab Mitte des dritten Lebensjahrzehnts bescheinigt, sehen sich junge Menschen, die in stationären Hilfen zur Erziehung aufwachsen, der Aufforderung gegenüber, sich bereits mit dem Erreichen der Volljährigkeit auf ein eigenverantwortliches Leben vorzubereiten – ungeachtet ihrer biografischen Voraussetzungen oder ihrer Schul- bzw. Ausbildungssituation.

Diese Tendenz steht dementsprechend diametral zu den gesellschaftlichen Bedingungen des Übergangs ins Erwachsenenleben insgesamt. Grundsätzlich ist nämlich eine verlängerte Jugendphase zu beobachten, die u. a. durch einen längeren Verbleib in Bildungsinstitutionen gekennzeichnet ist. Die Bewilligungspraxis vieler Jugendämter konterkariert diese sozialwissenschaftlichen Befunde und tendiert dazu, diesen Übergang zu forcieren, so dass eine Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in Trainings sehr verdichtet vollzogen werden soll, ohne dass die persönliche Reife, die biografische Situation und der Anlass für die Hilfe umfassend gewürdigt werden können. Der Übergang in Selbstständigkeit weist somit für diese jungen Menschen Benachteiligungen gegenüber Kindern, die in (Herkunfts-)Familien aufwachsen, auf.

Insbesondere in ihrer Bildungslaufbahn können diese jungen Menschen nur bedingt auf eine familiale Unterstützung zurückgreifen und sind dies bezüglich auf die öffentliche Infrastruktur und außerfamilialen Formen informeller Unterstützung angewiesen. Internationale Studien unterstreichen, dass der Weg in ein unabhängiges Leben für Care Leaver durch viele Übergangsbarrieren gekennzeichnet ist. Einrichtungen stationärer Hilfen zur Erziehung sind bemüht, diesen voraussetzungsvollen Übergang mit zu gestalten: Sie konzipieren Wohntrainings, bieten abgestufte Wohnformen an, organisieren Mentor/innen oder Patenschaften, bereiten auf den Übergang in Ausbildung und Arbeit resp. andere Sozialleistungssysteme vor. Es gibt Beispiele guter Praxis, die sich an den regionalen Gegebenheiten orientieren und auch die Möglichkeiten des Arbeits- und Ausbildungsmarktes oder weitergehender sozialer Hilfen in die Übergangsbegleitung einbeziehen.

Letzte Aktualisierung am: 
25.02.2014

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