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Die Rolle des Vormundes

Der Vormund hat an den Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Er ist der Personensorgeberechtigte und bekommt für sein Mündel die Hilfe zur Erziehung. Er muss eine Beziehung zu seinem Mündel eingehen und regelmäßig sein Mündel in der Pflegefamilie besuchen. Es muss darauf achten, dass es seinem Mündel gut geht.

Der Vormund vertritt die Interessen des Kindes oder des Jugendlichen, auch gegenüber dem Jugendamt. Er nimmt als Personensorgeberechtigter an den Hilfeplangesprächen teil und er beantragt die Leistungen, die er für das Kind oder den Jugendlichen für erforderlich hält. Dazu gehören auch alle laufenden und einmaligen Leistungen zum notwendigen Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen (§ 39 SGB VIII). Er übt auch das Wunsch- und Wahlrecht aus, das heißt, er sucht mit dem Kind oder dem Jugendlichen das Heim oder die Pflegefamilie aus.

Aus der Broschüre: Dein Vormund vertritt dich (vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht)

Der Vormund hat ganz klar an den Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Er ist der Personensorgeberechtigte und bekommt für sein Mündel die Hilfe zur Erziehung. Er muss eine Beziehung zu seinem Mündel eingehen und regelmäßig sein Mündel in der Pflegefamilie besuchen. Es muss darauf achten, dass es seinem Mündel gut geht. Er muss die Interessen und Bedürfnisse des Mündels kennen und ist -wenn er seine Aufgabe auch so versteht, wie sie ja im Gesetz beschrieben steht- dann natürlich auch ein guter und unabhängiger Vertreter der Interessen des Pflegekindes.

Während die Pflegeeltern die Alltagssorge haben -also alle Entscheidungen treffen können, die immer wieder im Alltag vorkommen- hat der Vormund die Entscheidungen in Grundfragen.
Da häufig Entscheidungen zu Grundfragen in den Hilfeplangesprächen vorkommen ist natürlich eine Absprache zwischen Pflegeeltern und Personensorgeberechtigten von größter Bedeutung. Es kann nicht einfach eine Grundentscheidung an den Pflegeeltern vorbei gefällt werden, denn jede Grundentscheidung hat eine Auswirkung auf den Alltag der Pflegefamilie und muss von den Pflegeeltern umgesetzt werden.

Bundesweit gesehen haben etwa die Hälfte aller Pflegekinder einen Vormund oder Pfleger. Während der Vormund das gesamte Sorgerecht übertragen bekommen hat, hat ein Pfleger Teile des Sorgerechtes z.B. Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc..

Die meisten Vormünder sind Amtsvormünder. Hier ist das Jugendamt Vormund und benennt eine beim Amt angestellte Person, die diese Aufgabe zu übernehmen hat. Daneben gibt es Vereinsvormünder und Einzelvormünder. Das Gesetz benennt die ehrenamtliche Einzelvormundschaft als die vorrangige Vormundschaft.

Für etwa 10% aller Pflegekinder, die einen Vormund / Pfleger haben, haben die Pflegeeltern des Kindes diese Aufgabe übertragen bekommen.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

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