Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, dass die Vermittlung von Pflegekindern sowie die Begleitung der Pflegefamilien zukünftig einer Melde- und Aufsichtspflicht unterliegen.
Eine international angelegte Studie, die Kindesschutzsysteme aus
fünf Ländern (Australien, Deutschland, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich) vergleicht, liefert wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für eine Verbesserung des Kindesschutzes in der Schweiz
Der Bundesrat will mit klaren rechtlichen Vorgaben das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Er hat die totalrevidierte Pflegekinder-verordnung, die in Kinderbetreuungsverordnung umbenannt wird, bis am 15. September 2009 in die Vernehmlassung geschickt.
INTEGRAS Fachverband für Sozial- und Sonderpädagogik in Zürich hat ein Arbeitspapier zur Prozessqualität im Pflegekinderwesen für die Fachkräfte und Beteiligten des Pflegekinderwesens - besonders in der Schweiz - erarbeitet. Die Standards der Arbeit im Pflegekinderwesen sind allgemein und offen formuliert – mit dem Ziel, einen möglichst breit angelegten Fachdiskurs über die Herausforderungen im Pflegekinderwesen zu führen. Insofern stellt jeder Standard ein Spiegelbild aktueller Erfahrungen und Problemstellungen aus dem Pflegekinderwesen in der Forschung und Praxis dar.