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17.05.2008
Rechtliche Regelung / Gesetz

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betrifft in einigen Paragrafen direkt die Belange von Pflegeeltern.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) betrifft in folgenden Paragrafen direkt die Belange von Pflegeeltern:

  • § 1630 Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege (darin Absatz 3)
  • § 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege (darin Absatz 4)
  • § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
  • § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
  • § 1688 Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson

die aufgeführten Paragrafen können Sie hier finden

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