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Aufhebung der Befristung für die Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien
Themen:
Regelung des § 54 SGB XII Absatz 3:
(3) Eine Leistung der Eingliederungshilfe ist auch die Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie, soweit eine geeignete Pflegeperson Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht in ihrem Haushalt versorgt und dadurch der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe vermieden oder beendet werden kann. Die Pflegeperson bedarf einer Erlaubnis nach § 44 des Achten Buches. Diese Regelung tritt am 31. Dezember 2018 außer Kraft.
Im Entwurf für Änderungen im SGB IX und SGB XII des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die im Rahmen des "Gesetzentwurfs zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" erfolgen sollen, gibt es geplanten Änderungen, die insbesondere auch die Aufhebung der Befristung der Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie im § 54 Abs. 3 SGB XII betreffen.
Der Gesetzentwurf soll bereits am 5. September 2018 vom Bundeskabinett verabschiedet werden und zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Quelle: RÄ Gila Schindler