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Basiswissen

Rückkehr in die Ursprungsfamilie

Die Rückkehr in die Ursprungsfamilie muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum erfolgen und darf nicht zu einem erneuten Bruch im Leben des Kindes führen. Es ist daher notwendig, gewisse Kriterien und Bedingungen an eine Rückkehr zu stellen.

Die Rückkehr in die Ursprungsfamilie muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum erfolgen und darf nicht zu einem erneuten Bruch im Leben des Kindes führen. Es ist daher notwendig, gewisse Kriterien und Bedingungen an eine Rückkehr zu stellen.

Eine befristete Unterbringung in einer Pflegefamilie kann nur dann geschehen, wenn das Kind an seine Eltern tragfähige Bindungen hat und die Eltern aufgrund einer zeitlich begrenzbaren Krise das Kind nicht selbst erziehen können.

Die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie ist geplant, die Fachleute trauen den Eltern eine nachhaltige Verbesserung der Erziehungsbedingungen zu. Eltern und Fachleute sind überzeugt, dass diese Verbesserung in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum geschehen wird.

Für die befristete Unterbringung gilt, dass die Eltern in ihrer Elternrolle für das Kind erhalten bleiben müssen. Es muss also eine Vielzahl von Kontakten zwischen Kind und Eltern geben, damit die Beziehung nicht behindert sondern gefördert wird.

Letzte Aktualisierung am: 
16.05.2008