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Hilfeplan

Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln. Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.

Themen:

Warum dieses Heft?

Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Selten besteht die Motivation darin, ein Könner im Umgang mit Ämtern und Institutionen werden zu wollen. Wenn zukünftigen Pflegeeltern sich auf den Weg machen wird ihnen aber bald klar, dass dies wohl doch eine sehr förderliche Eigenschaft wäre. Die meisten zukünftigen Pflegeeltern haben mit Ämtern bisher wenig zu tun gehabt. Wenn sie eigene Kinder haben, dann geschah dies hin und wieder mal - in kleinen Dosierungen z.B. bei Anmeldungen in Kita und Schule, Kinderausweis usw. Eltern von Kindern mit Behinderungen sind da schon wesentlich geprüfter.

Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln, welches sich auf Gesetze, Verordnungen, Empfehlungen, fachliche Standards, internen Konzepten, Erfahrungen und persönlichen Haltungen der Fachkräfte bewegt. Sie werden ein Rad in einem Apparat, den sie nicht mit aufgebaut haben und dessen Bewegungen und Funktionen ihnen oft unverständlich sind. Sie kennen die Gebrauchsanleitung nicht oder haben vielleicht nur mal kurz reinschauen können. Amtliches Tun ist trotz aller Handlungsregelungen nicht immer logisch nachvollziehbar. Manchmal sogar verwirrend für das Amt selbst, umso verwirrender für ‚Beteiligte‘, die nicht in Amtsstrukturen denken.

Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.

Ein weiterer Sinn liegt uns besonders am Herzen: Wir möchten mit dem Heft erreichen, dass Sie sich nicht mehr allzu fremd fühlen in diesen Strukturen. Dass Sie amtliches Handeln besser verstehen und Ihnen besonders Ihre Rolle, die Erwartungen an Sie und Ihre Handlungsmöglichkeiten klarer werden.

Wenn Ihnen aus der Lektüre des Heftes Fragen oder Anregungen aufkommen, dann können Sie sehr gern mit mir in Kontakt treten. Benutzen Sie einfach das Kontaktformular. Ich würde mich freuen und antworte Ihnen auch – sicher!

Inhaltsverzeichnis: 
Fachartikel

von:

Der Hilfeplan im Rahmen der Hilfe zur Erziehung

Ein Auftrag den sich unsere Gesellschaft gegeben hat, ist die Unterstützung und Förderung der Familie, die Unterstützung und Förderung des Kindes und Jugendlichen und der Schutz des Kindes/Jugendlichen. In verschiedenen Gesetzen ist dieser Auftrag niedergelegt. Hier erfahren Sie, um welche Gesetze es sich handelt und wie diese angewendet werden müssen.
Tiefergehende Information

Der Hilfeplan

Eine Hilfeplanung bedeutet, dass die beratende Sozialarbeiterin mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen überlegen muss, welche Hilfe denn geeignet und notwendig wäre. Lesen Sie mehr über: Hilfeplanung für eine mögliche Vollzeitpflege, Konzepte aus der Praxis, Prüfung einer Adoptionsmöglichkeit, Frühe Beratung - und wie die Pflegeeltern ins Geschehen kommen.
Tiefergehende Information

Vereinbarungen zur Aufnahme eines Pflegekindes

Bevor das Kind in die Pflegefamilie kommt, müssen zwischen allen Beteiligten Vereinbarungen getroffen werden, die eine rechtliche Basis für die Vollzeitpflege darstellen. Es gibt Vereinbarungen zwischen den Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund/Pfleger) des Kindes und den Pflegeeltern, den Personensorgeberechtigten und dem Jugendamt und den Pflegeeltern und dem Jugendamt. Lesen Sie hier einige Beispiele.
Antrag / Musterschreiben

Beispiel einer Vereinbarung (Vollmacht) zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern

Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Tiefergehende Information

Vereinbarung zwischen Jugendamt und Pflegepersonen

Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Jugendamt und Pflegepersonen? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Wir danken der Stadt Düsseldorf, dass wir den dortigen Vertrag als Vorlage nehmen durften.
Tiefergehende Information

Ablauf der Hilfeplanung

Zu Beginn der Hilfe gibt es einen Hilfeplan, in dem Ziele und Handlungen durch beteiligte Personen vereinbart werden. Diese Vereinbarung geschieht im Rahmen eines Gespräches, dem sogenannten ‚Hilfeplangespräch‘ (HPG). Üblicherweise lädt das Jugendamt alle Beteiligten einmal jährlich zu einem Hilfeplangespräch ein.
Tiefergehende Information

Wie sieht ein Hilfeplan aus?

Es gibt keine einheitlichen Formulare für Hilfepläne. Jedes Jugendamt kann ein eigenes Formular für die Hilfeplanung entwickeln. Hier finden Sie ein Beispiel-Formular eines Hilfeplans.
Tiefergehende Information

Erstellung des Hilfeplanes

Zu Beginn der Hilfeplanung müssen einige Dinge detailliert im Hilfeplan beschrieben werden. Hier lesen Sie, welche das sind.
Tiefergehende Information

Fortführung des Hilfeplanes

Der ideale Hilfeplan verdeutlicht das Heranwachsen des Kindes / Jugendlichen als Prozess, in dem alle Beteiligten eine Rolle in einem Team spielen. Alle Beteiligten tragen und übernehmen Verantwortung (Herkunftseltern, Vormund, Pflegeeltern, Sozialarbeiter, Lehrer, Therapeuten, Ärzte etc.) und zeigen diese Verantwortung durch gemeinsame Vereinbarungen und Verantwortungsbereiche. Lesen Sie hier Details dazu und ein Praxisbeispiel.
Tiefergehende Information

Beispiel: Beschreibung des Landesjugendamtes Brandenburg zur Hilfeplanung

Sicherlich ist auch mal interessant, wie ein Landesjugendamt die Hilfeplanung der Vollzeitpflege beschreibt. Hier finden Sie ein Beispiel.
Tiefergehende Information

Das "zuständige" Jugendamt

Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet. Aber welches Jugendamt muss leisten? Hier finden Sie die Antworten.
Fachartikel

von:

Dokumentation und Beratung - jetzt hervorgehoben durch gesetzliche Verbesserungen

Seit einer Gesetzesänderung ist eine umfassende und deutliche Dokumentation erforderlich. Eine eventuelle Änderung des Hilfeplanes kann nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs möglich sein. Eine gute Dokumentation des Bedarfes ist also ein Grundpfeiler der Hilfeplanung. Auch diese vom Jugendamt geleisteten Beratungen sollten in der Hilfeplanung dokumentiert werden, besonders dann, wenn ein Wechsel zu einem anderen Jugendamt ansteht.
Tiefergehende Information

Beispiele für Zuständigkeiten und Zuständigkeitswechsel

Es zeigte sich, dass es immer wieder Schwierigkeiten bei Zuständigkeitswechseln der Jugendämter gab. Dies galt besonders dann, wenn das bisher zuständige Jugendamt Leistungen gewährt hatte, die das neue Jugendamt so fachlich nicht nachvollziehen und übernehmen wollte. Die hier genannten Beispiele zeigen die große Macht der Verwaltung und die Hilflosigkeit der Pflegeeltern.
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Teilnehmer an Hilfeplangesprächen

Verpflichtet zur Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind Jugendamt-Verantwortliche (ASD, PKD oder nur PKD je nach Organisation), Sorgeberechtigter (Herkunftseltern oder Vormund/Pfleger), Pflegepersonen. Es können weitere Personen hinzugeladen werden. Hier erfahren Sie, welche das sind.
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Beteiligung der Kinder und Jugendlichen

Ob das Pflegekind an einem Hilfeplangespräch teilnimmt hängt ausschließlich davon ab, ob es für dieses Kind einen Sinn macht und ob es das will. Es gibt also keine generellen Lösungen. Bei einem Hilfeplangespräch ist jedoch die Meinung des Kindes sehr bedeutsam.
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Die Rolle des Vormundes

Der Vormund hat an den Hilfeplangesprächen teilzunehmen. Er ist der Personensorgeberechtigte und bekommt für sein Mündel die Hilfe zur Erziehung. Er muss eine Beziehung zu seinem Mündel eingehen und regelmäßig sein Mündel in der Pflegefamilie besuchen. Es muss darauf achten, dass es seinem Mündel gut geht.
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Wenn die Pflegeeltern auch Vormund sind

Rechtlich gesehen ist der ehrenamtliche Einzelvormund vorrangig vor allen anderen Vormundschaftsmöglichkeiten. Pflegeeltern können durchaus ehrenamtliche Einzelvormünder ihrer Pflegekinder werden.
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Entscheidungsbefugnis der Vollzeitpflegeperson

Im Erziehungsalltag von Pflegefamilien taucht immer wieder die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen der Pflegeeltern bzw. der Notwendigkeit der Einbeziehung des Sorgeberechtigten auf. Hier deshalb einige grundlegende Informationen zu Entscheidungen, die die Pflegeeltern im Rahmen der Alltagssorge treffen können und Entscheidungen, die der Sorgeberechtigte als Grundentscheidung treffen muss.
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Wunsch und Wahlrecht

Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dieses spricht die Personensorgeberechtigten des Kindes an: sie können wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe äußern.
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Pflegekinderdienst und Pflegeeltern

Was können Pflegeeltern von ihrem Jugendamt erwarten und verlangen? Hier finden Sie eine Auflistung der 6 wichtigsten Punkte.
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Herkunftseltern

Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen- es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.
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Inhaltliches zum Hilfeplan

Die Pflegeeltern sollten sich das Recht nehmen, in den Hilfeplangesprächen die Realität zu schildern, offen zu sein, nicht den Mut und die Hoffnung zu verlieren und sich nicht eingeschüchtert zu fühlen. Pflegeeltern sind ein Teil eines Teams um das Kind herum. Sie sind nicht allein verantwortlich für alles und sollten auch die Verantwortung der anderen Erwachsenen um das Kind herum einfordern und anerkennen.
Übersicht

Was sollte in einem Hilfeplan stehen?

Hier erfahren Sie, welche Inhalte besonders wichtig sind.
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Regelmäßiger Bericht der Pflegeeltern

Sehr hilfreich für das Verständnis der Entwicklung des Kindes kann ein regelmäßiger Bericht der Pflegeeltern über die Zeit zwischen den Hilfeplangesprächen sein.
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Verhalten des Kindes

Erfahren Sie hier mehr darüber, wie das Verhalten des Kindes im Hilfeplan vermerkt werden soll.
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Besuchskontakte

Die Planung der Besuchskontakte ist fester Bestandteil des Hilfeplangesprächs und wird im Hilfeplan dokumentiert. Hier wird über die Frequenz und das Setting entschieden. Hier erfahren Sie, was Sie dabei besonders beachten müssen.
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Wenn Pflegekinder älter werden

Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die immer und besonders in den Jahren vor der Volljährigkeit auf eine Erziehung zur Selbständigkeit hin ausgerichtet sein soll. Um eine Einschätzung zu ermöglichen, wurden Selbsteinschätzungbögen entwickelt, die überwiegend noch in Wohngruppen eingesetzt werden, aber auch schon ihren Weg in die Pflegekinderdienste gefunden haben.
Tiefergehende Information

Selbsteinschätzungsbogen

Wir möchten hier einen Selbsteinschätzungsbogen vorstellen
Basiswissen

Das Pflegekind wird volljährig

Wenn das Pflegekind volljährig wird, ist es kein ‚Pflegekind‘ im Sinne des Gesetzes mehr. Die meisten 18jährigen bedürfen jedoch weiterhin der staatlichen Unterstützung. Es gibt verschiedene Möglichkeit, die ein 18-jähriger in Anspruch nehmen kann. Das kann unübersichtlich werden, wie wir an einem Beispiel zeigen. Hier finden Sie wichtige Antworten dazu.
Fachartikel

von:

Hilfeplanung für Pflegekinder mit Behinderungen

Soll in der Hilfeplanung über die Unterbringung in einer Pflegefamilie entschieden werden, sollten hieran neben dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Pflegekinderdienst, den gesetzlichen Vertretern des Kindes evtl. auch weitere unterschiedliche Fachkräfte wie Ärzte, Therapeuten, Lehrer etc. hinzugezogen werden. Nach einer Entscheidung zur Unterbringung des behinderten Kindes in einer Pflegefamilie ist mit allen Beteiligten der durch die Behinderung anfallende Bedarf zu ermitteln. In diesem Fachartikel finden Sie detaillierte Informationen dazu.
Tiefergehende Information

Beistand in einem Hilfeplangespräch

Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Hier erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen dazu - und warum das oft sehr hilfreich ist.
Erfahrungsbericht

Erfahrungsbericht: Gemeinsam im Hilfeplangespräch

Pflegeeltern, Herkunftseltern, Jugendliche und junge Erwachsene können zum Hilfeplangespräch einen Beistand -eine Person ihres Vertrauens- mitnehmen, wenn sie dies sicherer macht. Lesen Sie hier von den guten Erfahrungen der Pflegefamilie und des Beistandes.
Tiefergehende Information

Fragen von Pflegeeltern zum Hilfeplan

Viele Fragen zum Thema Hilfeplan tauchen immer wieder auf. Hier finden Sie eine Sammlung - und die Antworten dazu.
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Rechtsgrundlagen zum Thema Hilfeplan

Eine ausführliche Sammlung der rechtlichen Grundlagen (Gesetzestexte), die beim Thema Hilfeplan relevant sind.

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