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Inklusion gestalten! Wie inklusive Hilfen zur Erziehung möglich werden können
Themen:
Aus der Einleitung des Positionspapiers der AGJ
In dem vorliegenden Papier setzt sich die AGJ mit Fragen zur fachlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auseinander, zeigt Optionen zur schrittweisen Umsetzung eines inklusiven SGB VIII auf und spricht Empfehlungen aus. Dabei werden die mit dem inklusiven Paradigma verbundenen Anforderungen in den Blick genommen: an Verfahren und Instrumente zur Information, Beratung und Partizipation, an die Kooperation mit der Eingliederungshilfe, an den Kinderschutz sowie an die Jugendhilfeplanung und Qualitätssicherung. Die mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes – KJSG im Sommer 2021 in Kraft getretenen Vorgaben zur Verbesserung der (zunächst) weiterbestehenden Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB IX-2. Teil und die spätestens 2024 vorzuhaltenden Verfahrenslotsen werden aufgegriffen.
Die AGJ ermutigt die freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe ausdrücklich, sich jetzt gemeinsam auf den Weg zu begeben. Es gilt, tragfähige Verfahren, Konzepte und Rahmenbedingungen zu konzipieren, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe langfristig gewährleisten. Das KJSG enthält wichtige Weichenstellungen, die an seit langem vertretene Fachpositionen anknüpfen und diese bestärken. Es gilt nun, die erforderliche Umsetzung in einer breiten Allianz aus Politik (Bund, Land und Kommune), öffentlichen wie freien Trägern beider Leistungssysteme, Wissenschaft, Praxis sowie weiteren relevanten Akteur*innen aus anderen Gesellschaftsbereichen (u. a. Gesundheit, Bildung) aufzubauen.
INHALT
Einleitung
Information – Beratung – Partizipation neu ausrichten
1.1 Anforderungen an eine inklusionssensible Kommunikation und Interaktion
1.2 Hilfeplanung inklusiv denken – jetzt und zukünftig
1.3 Die neue Institution des Verfahrenslotsen gem. § 10b SGB VIII in der Praxis ausgestaltenInklusion erfordert Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
2.1 Beratende Teilnahme des Jugendamtes am Gesamtplanverfahren
2.2 Übergangsplanung vom SGB VIII in das SGB IXKinderschutz mit Blick auch auf spezifische Bedarfe
3.1 Neue Anforderungen an die insoweit erfahrene Fachkraft
3.2 Inobhutnahme auch von Kindern mit geistiger und / oder körperlicher Behinderung
3.3 Inklusionssensible Schutzkonzepte in den Hilfen zur ErziehungPlanung und Qualitätssicherung
4.1 Jugendhilfeplanung und Qualitätssicherung als Weichenstellung
4.2 Vereinbarungen zur Qualitätsentwicklung anpassen
4.3 Inklusiv ausgerichtete Konzeptentwicklung in der (teil-) stationären Betreuung junger MenschenBegleitende Forschung und kontinuierliche Anpassungsanstrengungen der Strukturen auf dem Weg zu einer inklusiven KJH
von:
Inklusion ist mehr als eine Verschiebung von Leistungen und Zuständigkeiten!