Auf der Grundlage von bindungstheoretischen, psychotraumatologischen und traumapädagogischen Erkenntnissen werden in dieser Fortbildung das kindliche Erleben bei innerfamiliärer Gewalt, die Entwicklungsfolgen und die resultierende Bedarfslage in der Pflege- und Adoptivfamilie thematisiert. Mit Blick auf die erweiterten familiären und sozialen Bezugssysteme wird u.a. auch das vormundschaftliche Beziehungsangebot behandelt.
Wenn ein Kind längere Zeit in Familienpflege lebt und das Kind auf Wunsch der Sorgeberechtigten die Pflegefamilie verlassen soll, dann können die Pflegeeltern gemäß § 1632 BGB einen Antrag auf Verbleib des Kindes in ihrer Familie stellen. Dies ist ein sehr individueller Antrag bezogen auf die persönliche Situation des Pflegekindes und der Pflegeeltern sowie der Herkunftseltern. - Aktualisierte Fassung des Artikels nach der Gesetzesänderung durch das KJHG 2021 - .
Die BKSF - Bundeskoordination für spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend - hat in einem Papier die von ihr als notwendig angesehenen Qualitätsstandards für Spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erarbeitet.
Ein Positionspapier der Kinderschutz-Zentren. Mit diesem Papier legen die Kinderschutz-Zentren ihre Expertise zum Verständnis von Psychischer Gewalt und Emotionaler Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen dar und erläutern ihre Arbeitsweise im Zusammenhang mit dieser Problematik. Die Positionierung spiegelt die aktuelle Diskussion der Kinderschutz-Zentren wider.
Zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ kam am 2. Dezember 2019 der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, trafen sich mehr als 40 hochrangige staatliche und nicht-staatliche Akteure im Bundesfamilienministerium.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ein neues Modellprojekt in Berlin vorgestellt, durch welches bis Ende des Jahres 2018 bundesweit in 100 Einrichtungen modellhaft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortgebildet werden sollen.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. macht auf mögliche Gefahren und Nachteile aufmerksam, wenn Kinder aus der Ukraine - mit oder ohne Behinderung - nur über private Initiativen in Familien untergebracht werden. Der Bundesverband weist darauf hin, dass im Rahmen der Schutzrechte der Kinder Vermittlung von Kindern nur durch Jugendämter oder von ihnen legitimierte Jugendhilfeträger erfolgen sollte.
Am 11. März 2022 beschloss der Bundesrat, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.
Der Bundesrat hat dem Bundeskinderschutzgesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länder haben zudem auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Den Vermittlungsausschuss will nun die Bundesfamilienministerin anrufen. Das Gesetz ist solange blockiert.
Bund Deutscher Kriminalbeamter, BAG für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien und Deutsche Kinderhilfe zum Scheitern des Kinderschutzgesetzes: Ein rabenschwarzer Tag für den Kinderschutz in Deutschland
Nicht nur die Psyche, sondern auch der Körper zeigt längerfristige "Narben", wenn Kinder in der frühen Kindheit leidvolle Erfahrungen machen mussten. So ist das Immunsystem bei Jugendlichen, die als Kleinkinder vernachlässigt wurden, gegenüber anderen Teenagern auch nach über einem Jahrzehnt noch beeinträchtigt...
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht DIJuF hat Hinweise zum 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte' erarbeitet. Durch diese Hinweise möchte das Institut darauf aufmerksam machen, dass die vorgeschlagene Neureglung weder hinsichtlich ihrer systematischen Verortung in Art. 6 Abs. 2 GG noch vollumfänglich hinsichtlich ihres Inhalts überzeugen können.
In ihrem Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes hat die Bundesregierung auch einen Abschnitt "Qualifizierung der Pflegekinderhilfe" aufgenommen. Hier wird vorgestellt, welche Änderungen für die Pflegekinderhilfe aus Sicht der Bundesregierung noch notwendig wären.