Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs hat auf der Internetseite "Wissen-hilft-schützen.de" begonnen, umfassende Informationen zusammen zu tragen. Auf diesem Webportal haben Sie Zugang zu Materialien und Angeboten, die Sie in Ihrer Arbeit als Lehrerin, Erzieher, Betreuerin oder Sozialarbeiter zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt mittels digitaler Medien“ nutzen können.
Bund Deutscher Kriminalbeamter, BAG für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien und Deutsche Kinderhilfe zum Scheitern des Kinderschutzgesetzes: Ein rabenschwarzer Tag für den Kinderschutz in Deutschland
Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. Dazu hat das Aktionsbündnis am 16. November vor der Bundespressekonferenz in Berlin einen Formulierungsvorschlag vorgestellt.
Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Der Bericht weist auf schon erreichte aber auch noch ausstehende Verbesserungen im Kinderschutz hin - z.B. auf die Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien.
Anlässlich des Safer Internet Days haben die Kinderschutzzentren den Fachbeitrag "Eltern und Fachkräfte müssen vor allem eins, im Netz aktiv sein, um Kinder und Jugendliche schützen zu können" veröffentlicht. Um zum einen Partizipieren, zum anderen aber auch vor Risiken und Gefahren im Netz geschützt zu werden, sind Kinder und Jugendliche auf die digitalen Fähig- und Fertigkeiten und Kenntnisse von Erwachsenen angewiesen.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte kritisiert, dass noch immer kein gemeinsamer Formulierungsvorschlag der Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorliegt. Vor genau einem Jahr hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Vorschlag vorgelegt, dessen Diskussion hinter verschlossenen Türen ins Stocken geraten ist. Die Tatenlosigkeit der Regierungsverantwortlichen führt dazu, dass ein parlamentarisches Verfahren schon aus zeitlichen Gründen kaum noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss gebracht werden kann.
Erfahrungsbericht einer Fachkraft, die ein misshandeltes Kind begleitete und erst, nachdem sie vom Fonds Sexueller Missbrauch gehört hatte, dem dann schon Jugendlichen endlich die Hilfe zukommen lassen konnte, die er so dringend benötigte.
Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23 –
Eine kritische Kommentierung von Rechtsanwalt Peter Hoffmann und Prof. Dr. jur. Ludwig Salgo zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der dazugehörenden Pressemitteilung vom 7.09.2023. zur Herausnahme eines Pflegekindes aus seiner Pflegefamilie.
von:
Schützt das Bundesverfassungsgericht Pflegekinder nicht mehr? Sind Pflegekinder „Kinder 2. Klasse“?
Bundesverfassungsgericht, Kammerentscheidung vom 28.08.2023 – 1 BvR 1088/23 –