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15.12.2011
Politik

Vermittlungsausschuss des Bundesrates gibt grünes Licht für Bundeskinderschutzgesetz

Nach dem Kompromiss zwischen SPD und CDU zum BuKiSchuG stimmte der Vermittlungsausschuss dem Kompromiss zu. Am 16.Dez. wollen Bundestag und Bundesrat sich mit dem BuKiSchuG beschäftigen.Bei Zustimmung kann das Gesetz zum 1.Jan. 2012 in Kraft treten.

Pressemitteilung des Bundesrates:

Bund und Länder haben sich heute im Vermittlungsausschuss auf eine verlässliche Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und des Netzwerks Frühe Hilfen geeinigt: Für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen stehen in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen. Damit sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden.

Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses übernimmt der Bund künftig dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung der medizinischen und psychosozialen Hilfeprojekte entstehen. Damit kommt er einer Forderung des Bundesrates nach, der sich gegen die ursprünglich vorgesehene Befristung der finanziellen Förderung ausgesprochen und einen Ausgleich für die Länderhaushalte verlangt hatte.

Als weitere Verbesserung des Kinderschutzgesetzes schlägt der Vermittlungsausschuss Regelungen zur Sicherung von Qualitätsstandards für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und eine engere Zusammenarbeit aller Akteure vor.

Bundestag und Bundesrat müssen die heutigen Empfehlungen des Vermittlungsausschusses noch bestätigen, damit das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Beide Häuser befassen sich voraussichtlich am kommenden Freitag, den 16. Dezember 2011 mit dem Vorhaben.

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