Sie sind hier

31.03.2021
Politik

Zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht DIJuF hat Hinweise zum 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte' erarbeitet. Durch diese Hinweise möchte das Institut darauf aufmerksam machen, dass die vorgeschlagene Neureglung weder hinsichtlich ihrer systematischen Verortung in Art. 6 Abs. 2 GG noch vollumfänglich hinsichtlich ihres Inhalts überzeugen können.

Themen:

Fazit der Hinweise (Auszüge)

Wie schwer eine sinnvolle Formulierung für eine Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz zu finden und der Gefahr entgegenzuwirken ist, dass unbeabsichtigte Folgen eintreten, zeigt die Vielzahl der Formulierungsvorschläge in der bisherigen politischen Diskussion (zB Gesetzesentwürfe der Linken in BT-Drs. 17/10118, der Grünen in BT-Drs. 17/1165 oder der SPD in BT-Drs. 17/13223). Diese Diskussion ist jetzt in einen Vorschlag gemündet, der weder klarer noch eindeutiger in den absehbaren Folgen und Auswirkungen ist als bisherige Entwürfe und Überlegungen.

Die Verortung in Art. 6 Abs. 2 GG birgt sowohl die Gefahr einer Beschränkung von Elternrechten als auch die Gefahr einer Verengung von Kinderrechten auf ihr Verhältnis zum Staat im Rahmen des Wächteramts. Gleichzeitig konterkariert er die UN-KRK, wenn einzelne ausdrückliche Kinderrechte zwar geregelt werden, inhaltlich jedoch hinter der KRK zurückbleiben. Die Vorschläge bergen die Gefahr, dass Kindern in der Zukunft noch weniger (und insbesondere hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibende) Rechte gewährt werden, als sie sich de lege lata kinderrechtskonform aus der Verfassung ableiten lassen.

Dies gilt insbesondere für die Wahrung des geplanten verfassungsrechtlichen Anspruchs von Kindern auf rechtliches Gehör, das weit hinter einer wirklichen Beteiligung und Beachtung des Willens von Kindern zurück bleibt.

Grundvoraussetzungen für eine sinnvolle Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist zum einen eine Verortung außerhalb von Art. 6 Abs. 2 GG und zum anderen eine KRK-konforme Ausgestaltung derjenigen Kinderrechte, für deren explizite Aufnahme ins Grundgesetz sich der Gesetzgeber entscheidet. 

Wir haben Ihnen die Links einiger weiteren Stellungnahmen zum Entwurf des Gesetzesvorhabens angefügt:

Das könnte Sie auch interessieren

Politik

Mehr als 300 PolitikerInnen wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für Kinderrechte einsetzen

#KinderrechteChampion ist eine Kampagne von Kinderrechtsorganisationen, um die Kinderrechte bei der Bundestagswahl im September 2021 auf die Agenda zu setzen und langfristig zu stärken. Deswegen fordern wir die Bundestagskandidat*innen auf, sich für die Umsetzung der Kinderrechte im neugewählten Bundestag einzusetzen und #KinderrechteChampion zu werden!
Politik

Kinderrechte ins Grundgesetz – Aktionsbündnis Kinderrechte legt Formulierung zur Änderung des Grundgesetzes vor

Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. Dazu hat das Aktionsbündnis am 16. November vor der Bundespressekonferenz in Berlin einen Formulierungsvorschlag vorgestellt.
Politik

Ergänzende Positionierung zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz

Der Paritätische Gesamtverband setzt sich für eine Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und fordert umfassende Regelungen, die die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention - insbesondere dem Kindeswohlvorrang (gemäß Artikel 3 UN-KRK) und das Beteiligungsrecht (gemäß Artikel 12 UN-KRK) - berücksichtigen.
Politik

Spielräume für Kinder: Die Rechte des Kindes müssen besonders in und nach Krisenzeiten gewährleistet sein

Deutsche Liga für das Kind fordert künftige Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz auf – Kinder müssen an der Ausgestaltung der Krisenbewältigung beteiligt sein. Bildung, Spiel und Beteiligung sind wichtig für ein gutes Aufwachsen von Kindern und deshalb auch als Kinderrechte verankert. Während der Corona-Pandemie gerieten die Rechte von Kindern jedoch häufig aus dem Blick, und Kinder waren nicht an der Gestaltung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung beteiligt. Gerade in und nach Krisen kommt es aber darauf an, die besten Interessen und die Sichtweisen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.
Politik

Bundesrat will Kinderrechte in Verfassung verankern

Die Länder möchten die spezifischen Rechte von Kindern stärken. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.
Politik

Kinderbeauftragter des Bundestages

Bei den Fraktionen gibt es derzeit keine Einigkeit über die Einrichtung eines Kinderbeauftragten des Bundestages.
Politik

Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Das Deutsche Kinderhilfswerk weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich festgelegt hat, dass Kinderrechte gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz verankert werden sollen. Die Hälfte der Legislaturperiode ist abgelaufen, es sei nun dringend Zeit, dieses Vorhaben anzugehen.
Nachricht

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums: Kinderrechte in den Mittelpunkt staatlichen Handelns stellen. Am 5. April ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine und der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Durchsetzung der Rechte von Kindern heute wichtiger denn je. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.
Politik

Aktionsbündnis Kinderrechte kritisiert Tatenlosigkeit der Bundesregierung

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Das Aktionsbündnis Kinderrechte kritisiert, dass noch immer kein gemeinsamer Formulierungsvorschlag der Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorliegt. Vor genau einem Jahr hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Vorschlag vorgelegt, dessen Diskussion hinter verschlossenen Türen ins Stocken geraten ist. Die Tatenlosigkeit der Regierungsverantwortlichen führt dazu, dass ein parlamentarisches Verfahren schon aus zeitlichen Gründen kaum noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss gebracht werden kann.
Hinweis

Beauftragte für Kinderrechte

Eine im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Expertise spricht sich für die Etablierung von Ombudspersonen bzw. Beauftragten für Kinderrechte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aus.