Sie sind hier
31.03.2026
Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Beteiligte:
Gesetzesentwurf - Auszug aus der Website des DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Der Gesetzentwurf sieht über die Inklusive Lösung hinaus die folgenden Änderungen vor:
- Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe;
- Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen;
- besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts;
- Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe;
- Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen;
- Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit;
- besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums.
Hinweise auf die DIJuF - Synopse zum Gesetzesentwurf
Der Gesetzesentwurf verändert die Gesetzbücher
- SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und
- SGB 9 (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
und führt die Leistungen für junge Menschen im SGB VIII zusammen.
Kleinere Veränderungen gibt es auch im
- SGB 1 – Allgemeiner Teil
- SGB 2 - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SGB 5 - Gesetzliche Krankenversicherung,
- SGB 14 - Soziale Entschädigung,
- Jugendschutzgesetz
Die Synopse des DIJuF wurde auf der Website des DIJuF veröffentlicht und ist über den u.a. Link einsehbar.







