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31.03.2026
Politik

Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat einen Referentenentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG vorgelegt. Der Entwurf sieht die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab 1.1.2028 vor. Das DIJuF hat eine Synopse zum neuen Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Gesetzesentwurf - Auszug aus der Website des DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

Der Gesetzentwurf sieht über die Inklusive Lösung hinaus die folgenden Änderungen vor:

  • Einführung eines infrastrukturellen Angebots der Bildungsassistenz zur Erfüllung des individuellen Rechtsanspruchs auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe;
  • Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gegenüber erzieherischen Hilfen;
  • besserer Schutz für Pflegekinder bei der Unterbringung in Pflegefamilien außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Hilfe gewährenden Jugendamts;
  • Stärkung des aufgabenspezifischen Kompetenzansatzes in der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Aufnahme und Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen;
  • Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Verfahren zur Kostenheranziehung der Eltern und der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit;
  • besserer präventiver Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholkonsums.

Hinweise auf die DIJuF - Synopse zum Gesetzesentwurf 

Der Gesetzesentwurf verändert die Gesetzbücher

  • SGB 8 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und
  • SGB 9 (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)

und führt die Leistungen für junge Menschen im SGB VIII zusammen. 

Kleinere Veränderungen gibt es auch im 

  • SGB 1 – Allgemeiner Teil
  • SGB 2 - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende 
  • SGB 5 -  Gesetzliche Krankenversicherung,
  • SGB 14 - Soziale Entschädigung,
  • Jugendschutzgesetz

Die Synopse des DIJuF wurde auf der Website des DIJuF veröffentlicht und ist über den u.a. Link einsehbar.

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