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30.04.2019
Politik

Situation des Pflegekinderwesens

Eine kleine Anfrage Der Linken im Bundestag zur 'Situation des Pflegekinderwesens' wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17. April 2019 beantwortet und Ende April im Rahmen einer Vorabfassung (Drucksache 19/9599) vom Bundestag veröffentlicht. In 25 Din-A4-Seiten beschreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Entwicklung und Situation der Pflegekinderhilfe und beantwortet dabei 29 Fragen Der Linken. In der Statistik wird deutlich, dass sich die Unterbringungszahlen erheblich verbessert haben: Waren es in 2008 noch 60.347 Unterbringungen, stiegen diese in 2017 auf 81.412 Unterbringungen.

Aus der Anfrage Der Linken

Auch die Fremdunterbringung von Kindern in Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII „Vollzeitpflege“) aus dem Leistungskatalog der Hilfen zur Erziehung (§ 27 bis 35 SGB VIII) sollte bereits im KJSG reformiert werden und stand in der Kritik. Diese Maßnahmen nach § 33 SGB VIII haben zum Ziel, eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie zu erreichen oder den betroffenen Kindern in Pflegefamilien eine auf Dauer angelegte Lebensform zu bieten. Zweifelsohne leisten die meisten Pflegeeltern gute Arbeit und geben ihr Möglichstes für die beste Entwicklung und das Wohl ihrer Pflegekinder. Häufig werden die Pflegeeltern dabei von den Jugendämtern weitestgehend alleine gelassen. Ähnlich ergeht es auch den Herkunftsfamilien, wovon viele auf eine Rückführung ihres Kindes hoffen. 

Werden Kinder fremd untergebracht, bleiben die Kriterien für die Auswahl der Pflegefamilien nach Ansicht der Fragesteller weitestgehend intransparent und schwammig. So wird nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller vermehrt von sogenannten Passungsverhältnissen gesprochen (vgl.: van Santen/ Plutor/Peucker: Pflegekinderhilfe – Situation und Perspektiven, 2019). Pflegeeltern müssen keine erzieherische oder sozialpädagogische Ausbildung nachweisen, um Kinder aufzunehmen. Mit Blick auf die Herkunftsfamilien von Pflegekindern zeigt die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik deutlich, dass Kinder aus armen Familien deutlich häufiger fremd untergebracht werden. Über die Lebenslagen in den Herkunftsfamilien ist, nach Kenntnisstand der Fragestellerinnen und Fragesteller, aber relativ wenig bekannt. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Familien kaum auf eine Interessensvertretung zurückgreifen können. Die Pflegefamilien wiederum verfügen über mehrere Fachorganisationen und Verbände, die sie vertreten. Gleichwohl ist aber über die Situation in Pflegefamilien und das Leben der Kinder in der Zeitspanne, in der sie von ihrer Herkunftsfamilie getrennt sind, wenig bekannt. Die Fremdunterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie ist günstiger, als in einer Wohngruppe, in der Jugendhilfeträger neben dem Wohnort auch das entsprechende Fachpersonal vorweisen müssen. Nach den bisherigen Erfahrungen des SGB-VIII-Reformprozesses ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu befürchten, dass künftig öfter die Kassenlage über den Verbleib eines Kindes entscheidet, als der von Fachkräften ermittelte sozialpädagogische Bedarf. Der seit Jahren zu beobachtende steigende Bedarf an Fremdunterbringungen (vgl. amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik) führt in Zeiten knapper kommunaler Kassen dann mitunter dazu, die Kostenfragen bei der Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe als handlungsleitend zu erachten. Dabei bleibt fraglich, ob dem Wohl der Kinder dabei immer entsprochen werden kann. Wir steuern folglich auf eine Konkurrenzsituation zwischen der Fremdunterbringung in Pflegefamilien und der Fremdunterbringung in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe zu. Diese gilt es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu vermeiden und klarzustellen, dass beide Leistungsbereiche mit ihren jeweiligen Spezifika ihren festen Platz im Leistungskatalog des SGB VIII behalten müssen. Daher erachten es die Fragestellerinnen und Fragesteller für die anstehende Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als zwingend notwendig, eine differenzierte Analyse und Betrachtung einer Reform voranzustellen. 

Nachfolgend die Fragen Der Linken:

1. Welche Daten liegen über die Entwicklung der Maßnahmen in den Leistungsbereichen des § 33 SGB VIII und § 34 SGB VIII seit 1999 vor? 

  • a) Wie viele Kinder lebten und leben in Pflegefamilien nach § 33 SGB VIII (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 
  • b) Wie hat sich das Verhältnis der Anzahl von Pflegekindern pro Pflegeverhältnis entwickelt (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 
  • c) Wie hoch ist die durchschnittliche Verbleibensdauer von Pflegekindern in Pflegefamilien nach § 33 SGB VIII (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 
  • d) Wie viele Maßnahmen nach § 33 SGB VIII wurden vorzeitig abgebrochen (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? e) Wie viele Maßnahmen nach § 33 SGB VIII wurden regelhaft beendet (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 
  • f) Wie viele Kinder sind nach regelhafter Beendigung oder vorzeitigem Abbruch der Maßnahme nach § 33 SGB VIII in ihre Herkunftsfamilie zurückgekehrt (bitte jeweils nach regelhafter Beendigung und vorzeitigem Abbruch und nach Bundesländern aufschlüsseln, sofern möglich)? g) Wie viele Kinder sind nach regelhafter Beendigung oder vorzeitigem Abbruch der Maßnahme nach § 33 SGB VIII in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII weiterbetreut worden (bitte nach jeweils nach regelhafter Beendigung und vorzeitigem Abbruch aufschlüsseln und nach Bundesländern, sofern möglich)?
  • h) Wie viele Kinder lebten und leben in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 
  • i) Wie hoch ist die durchschnittliche Verbleibensdauer von Kindern in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 
  • j) Wie viele Maßnahmen nach § 34 SGB VIII wurden vorzeitig abgebrochen (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? k) Wie viele Maßnahmen nach § 34 SGB VIII wurden regelhaft beendet (bitte nach Jahren sowie insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 
  • l) Wie viele Kinder sind nach regelhafter Beendigung oder vorzeitigem Abbruch der Maßnahme nach § 34 SGB VIII in ihre Herkunftsfamilie zurückgekehrt (bitte nach jeweils nach regelhafter Beendigung und vorzeitigem Abbruch, sowie den Bundesländern aufschlüsseln, sofern möglich)? m)Wie viele Kinder sind nach regelhafter Beendigung oder vorzeitigem Abbruch der Maßnahme nach § 34 SGB VIII in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII weiterbetreut worden (bitte nach jeweils nach regelhafter Beendigung und vorzeitigem Abbruch getrennt aufschlüsseln, sofern möglich)? 
  • n) Wie haben sich die Kosten der Maßnahmen nach § 33 SGB VIII entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)?
  • o) Wie haben sich die Kosten der Maßnahmen nach § 34 SGB VIII entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)? 

2. Welche sozio-ökonomischen Daten bzw. Erkenntnisse sind über die Situation von Herkunftsfamilien von Pflegekindern bekannt (bitte auch die Veränderungen seit 1999 darstellen)? 

3. Wie viele Kinder von Alleinerziehenden werden in Pflegefamilien fremd untergebracht (bitte auch die Veränderungen seit 1999 darstellen)?

4. Welche Daten bzw. Erkenntnisse über die Veränderung der sozio-ökonomischen Situation in Herkunftsfamilien von Pflegekindern liegen der Bundesregierung vor (bitte auch die Veränderungen seit 1999 darstellen)? 

5. Welche sozio-ökonomischen Daten bzw. Erkenntnisse sind über die Situation von Pflegefamilien bekannt (bitte auch die Veränderungen seit 1999 darstellen)?

6. Welche Daten bzw. Erkenntnisse über die Veränderung der sozio-ökonomischen Situation in Pflegefamilien nach der Aufnahme eines Pflegekindes liegen der Bundesregierung vor (bitte auch die Veränderungen seit 1999 darstellen)? 

7. Welche Qualifikationen hinsichtlich der Kindererziehung und -betreuung werden von Pflegeeltern erwartet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob und wie das Qualifikationsniveau von Pflegeeltern hinsichtlich der Kindererziehung und -betreuung regelmäßig überprüft wird (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 

9. Wie hoch ist die Anzahl von Pflegekindern pro Pflegefamilie (bitte nach Anzahl von Pflegfamilien mit einem Pflegekind, Pflegfamilien mit zwei Pflegekindern, Pflegefamilien mit drei Pflegekindern, Pflegefamilien mit vier Pflegekindern und Pflegefamilien mit fünf oder mehr Pflegekindern aufschlüsseln)? 

10. Wie weit leben Pflegekinder in Pflegefamilien von ihrer Herkunftsfamilie entfernt (bitte auch die Veränderungen seit 1999 darstellen)? Über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen dazu keine Angaben vor.

11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien über das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien vor?

12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien über die Wirksamkeit der Elternarbeit mit den Herkunftsfamilien von Pflegekindern im Rahmen von Maßnahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII vor? 

13. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien über das Qualifikationsniveau von Pflegeeltern und dessen regelmäßige Überprüfung durch die zuständigen Behörden vor? 

14. Welche fachliche Unterstützung und Begleitung erhalten Pflegefamilien von den Jugendämtern nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Veränderungen sind hier seit 1999 zu verzeichnen?

15. Welche fachliche Unterstützung und Begleitung erhalten Herkunftsfamilien während einer Fremdunterbringung ihrer Kinder, um eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu unterstützen, und welche Veränderungen sind hier seit 1999 zu verzeichnen?

16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien über die Anzahl von Abbrüchen von Maßnahmen der Fremdunterbringung vor, die insbesondere daraus resultieren, dass die Kinder und Jugendlichen in einer Vielzahl verschiedener Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien lebten (bitte getrennt nach den Maßnahmen der Fremdunterbringung aufschlüsseln)?

17. Welche konzeptionellen und international anerkannten Überlegungen werden von der Bundesregierung unterstützt, um zu einer Verbesserung der vielmals als problematisch beschriebenen Beziehungen zwischen Pflegeeltern und Eltern aus Herkunftsfamilien beizutragen? 

18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Interessenvertretungsverbände von Eltern der Herkunftsfamilien von Pflegekindern vor (bitte alle bekannten Verbände auflisten)?

19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen einer Krise in den Lebenslagen der Pflegeeltern, hier z. B. auftretende Arbeitslosigkeit eines Pflegeelternteils, auf die Lebenslagen der Pflegekinder vor (bitte auch Auskunft über den Verbleib des Pflegekindes nach Auftreten der Krise geben)?

20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen einer Krise in den Lebenslagen der Pflegeeltern, hier z. B. auftretende existenzbedrohende finanzielle Probleme der Pflegeeltern, auf die Lebenslagen der Pflegekinder vor (bitte auch Auskunft über den Verbleib des Pflegekindes nach Auftreten der Krise geben)? 

21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen einer Krise in den Lebenslagen der Pflegeeltern, hier z. B. auftretende Beziehungsprobleme oder Scheidung der Pflegeeltern, auf die Lebenslagen der Pflegekinder vor (bitte auch Auskunft über den Verbleib des Pflegekindes nach Auftreten der Krise geben)?

22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien über die Haltung von Pflegeeltern gegenüber den Eltern der Herkunftsfamilien von Pflegekindern vor? 

23. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien über die Beziehung zwischen Pflegeeltern und den Eltern der Herkunftsfamilien der Pflegekinder vor? 

24. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Herkunftsfamilien von Pflegekindern gerichtlich gegen rechtswidriges Vorenthalten von Besuchskontakten und begleiteten Umgängen seitens der Pflegeeltern klagen, um ihre Umgangsrechte einzufordern? 

25. Wie wird in Pflegefamilien für die Sicherheit und den Schutz der Pflegekinder gesorgt (bitte alle bekannten behördlichen Maßnahmen auflisten)?  

26. Wie hoch ist der momentane Fehlbedarf an Fachkräften in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

27. Wie hat sich der Fachkräfteanteil im Verhältnis, der als Fachkräfte anerkannten Berufsgruppen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII verändert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 

28. Wie hoch ist der Tagessatz, der Kindern für ihre Versorgung in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII zusteht? 

29. Wie hoch ist der Tagessatz, der Kindern für ihre Versorgung in einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII zusteht?