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30.09.2011
Politik

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist oberstes Gebot

Das Bundeskabinett hat am 27. September den von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegten Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen

Presseerklärung des Bundesfamilienministeriums

"Der Aktionsplan 2011 bringt uns ein wichtiges Stück näher an das Ziel, Kindern eine sichere, von Vertrauen und Schutz geprägte Umgebung zu schaffen, in der sie unbelastet aufwachsen können," erklärte Kristina Schröder.
Maßnahmen des Aktionsplans 2011

Der Aktionsplan 2011 entwickelt wichtige Ansätze zum Schutz von Mädchen und Jungen weiter und führt bereits erprobte Maßnahmen in einem Gesamtkonzept zusammen. Dabei werden unter anderem Empfehlungen umgesetzt, die in den vergangenen Jahren auf internationaler wie auf nationaler Ebene erarbeitet wurden - insbesondere durch den Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" und die "Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs", Christine Bergmann.

"Die schrecklichen Missbrauchsfälle in Institutionen und in Familien zeigen: Wir müssen unsere Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen noch weiter steigern", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder.

Der Aktionsplan nimmt auf insgesamt sieben Handlungsfelder Bezug:

• Prävention
• Intervention
• Digitale Kommunikationsnetze
• Handel mit Kindern zum Zweck sexueller Ausbeutung
• Tourismus (reisende Sexualstraftäter)
• Wissen und Forschung
• Internationale Zusammenarbeit
Verbindliche Standards bei der Fachkräfteausbildung

Ein wichtiger Schwerpunkt sind die Vorhaben zur Vorbeugung und Verhinderung sexueller Gewalt. Hierbei sollen Fachkräfte durch eine bundesweite Fortbildungsoffensive umfassend informiert, Eltern noch weiter sensibilisiert sowie Kinder und Jugendliche gezielt gestärkt werden.

Darüber hinaus gilt ein besonderes Augenmerk der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Hier nimmt das im März vom Bundeskabinett beschlossene Bundeskinderschutzgesetz entscheidende Weichenstellungen vor, unter anderem durch verbindliche Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und durch Vorlagepflicht eines erweiterten Führungszeugnisses für in der Kinder- und Jugendhilfe hauptamtlich Tätige. Das Bundeskinderschutzgesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten.
Gesamtgesellschaftliche Verantwortung

Die Inhalte und Maßnahmen des Aktionsplans 2011 wurden in enger Zusammenarbeit mit Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und unter aktiver Einbindung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll im Rahmen eines Monitoring-Verfahrens kontinuierlich prüfen, inwieweit die gesetzten Ziele realisiert werden.
den umfassenden Aktionsplan können Sie hier einsehen

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