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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Im Vormundschaftsrecht soll die Personensorge gestärkt werden und das Mündel mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen. Die Rechte der Pflegeeltern, bei denen das Mündel in Vollzeitpflege lebt, sollen gestärkt werden. Die verschiedenen Vormünder - Amtsvormund, Berufsvormund - sollen gleichberechtigt werden. Der ehrennamtliche Einzelvormund soll wie bisher vorrangig zu bestellen sein.
Die Arbeit der Betreuer wurde ausführlicher beschrieben, besonders die Betreuung durch Betreuungsvereine. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf hat gegenüber dem Referentenentwurf einige Veränderungen, während im Rahmen des Vormundschaftsrechts nur wenige Änderungen vorgenommen wurden.
Die weitere Planung des Gesetzgebungsverfahrens gestaltet sich voraussichtlich wie folgt:
Bundesrat 1. Durchgang 6.11.2020 (Stellungnahme Bundesrat, Gegenäußerung der Bundesregierung)
Bundestag 1. Lesung 26.11.2020
Anhörung Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 16.12.2020
Bundestag 2./3. Lesung 25.2.2021
Bundesrat 2. Durchgang 13.3.2021
Mit einem Inkrafttreten ist vermutlich nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen.