Sie sind hier

12.12.2022
Politik

Pauschalbeträge der Vollzeitpflege in Berlin

Eine gab eine schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus von Berlin zur Frage der Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2023 und deren Beachtung in Berlin. In Berlin hat es seit zehn Jahren keine Erhöhung des Pflegegeldes mehr gegeben. Die Antwort des Senates auf diese Anfrage war kurz und ausweichend.
Frage Nr. 5 zum Pflegegeld:

5. Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2023 deutlich höhere Beträge für die Pauschalen zum Lebensunterhalt in allen Altersstufen, die zwar von den in Berlin üblichen Altersstufen etwas abweichen, aber unabhängig davon in jedem einzelnen Fall deutlich über den in Berlin bisher bezahlten Pauschalen liegen. Wird Berlin nach 10 Jahren Nichtanpassung und aufgrund der stark gestiegenen Kosten für viele Lebensbereiche eine deutliche Erhöhung der Pauschalen zum Lebensunterhalt zum Wohle der Kinder und Jugendlichen vollziehen? Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann? Wenn nein, warum nicht?

Antwort des Senats zu den Fragen 1., 2. und 5.:

Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung hat im Jahr 2021 die Studie „Junge Menschen in Pflegefamilien – Kinderrechte stärken: Ausgangslage und Handlungsempfehlungen“ zur Untersuchung der Pflegekinderhilfe in Berlin durchgeführt. Der Abschlussbericht inkl. der Ergebnisse und der abgeleiteten Handlungsempfehlungen ist unter dem Link https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/pflegekinder/ zu finden.

Derzeit erfolgt in Federführung der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung gemeinsam mit den bezirklichen Jugendämtern die Überprüfung der relevanten Ausführungsvorschrift AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld vom 01.01.2012. Darüber hinaus werden die Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) auf der Grundlage einer überarbeiteten Datengrundlage in Anlehnung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins hin überprüft. Insgesamt sollen die finanziellen Rahmenbedingungen sowohl für Pflegekinder als auch für Pflegepersonen verbessert werden. Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, sind Angaben zu Änderungen der aktuell geltenden Beträge derzeit nicht abschließend möglich. Die Umsetzung kann, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, für den kommenden Doppelhaushalt vorgesehen werden. 

Das könnte Sie auch interessieren

Geänderte Rechtslage

von:

Heranziehung zu den Kosten der Erziehung bei eigenem Verdienst des jungen Menschen

Eine Änderung des Paragrafen zur Heranziehung des eigenen Verdienstes eines jungen Menschen, der Hilfe zur Erziehung bekommt, ermöglicht nun eine pädagogisch sinnvolle Handhabung.
Politik

von:

Einkommenssteuerrechtliche Behandlung des Pflegegeldes

Im Frühjahr 2007 teilte das Bundesfinazministerium mit, dass die Erziehungskosten des Pflegegeldes ab 2008 besteuert werden sollten. Vor allem der Aktivverbund Berlin e.V. setzte eine Vielzahl von Aktivitäten in Gang, um diese Pläne zu verhindern. Mit Erfolg! Am 20. September wurden die Besteuerungspläne des Erziehungsgeldes zurückgezogen. Lesen Sie hier die Dokumentation.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Pflegegelderhöhung in NRW

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 11.04.2012 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.05.2012 erhöht.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Pauschalbeträge Vollzeitpflege für NRW ab 1. Januar 2016

Das NRW Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat ab 1. Januar 2016 höhere Pauschalbeträge bei der Vollzeitpflege erlassen.
Geänderte Rechtslage

Vollzeitpflegegeld NRW 2017

Das Familienministerium NRW hat den Pauschalbetrag für Vollzeitpflege ab 1.Jan. 2017 erhöht.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Erhöhung des Pflegegeldes für Vollzeitpflege in NRW

Die Erhöhungen der Pauschalbeträge für die Vollzeitpflege wurden im NRW-Ministerialblatt 33 v. 20.12.2013 veröffentlicht. Die neuen Pflegegeldsätze gelten ab 1. Januar 2014.
Aktualisierte Finanzvorschrift

Pflegegeldangleichung NRW

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hat mit Erlass vom 09.02.2009 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01. Januar 2009 erhöht .
Tiefergehende Information

Anrechnung von ALG II Leistungen / Miete

Reicht das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nach Abzug der Werbungskosten und des Selbstbehalts für den Ehegattenunterhalt nicht aus, können Sie Arbeitslosengeld II beantragen.
Politik

von:

Kleine Anfrage an die Bundesregierung

Joerg Rohde ist Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger. Mit einer Kleinen Anfrage wendet er sich an die Bundesregierung.
Nachricht

Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2021

Der Deutsche Verein hat wie alljährlich auch für 2021 seine Empfehlung zur Erhöhung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) veröffentlicht. Die Empfehlung umfassen Hinweise zur Bemessung der Pauschalbeträge in Bezug auf die Kosten für den Sachaufwand, monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen und die Pauschalbeträge für Unfallversicherung und Alterssicherung.