Sie sind hier

28.01.2020
Politik

Mehr Hilfen für Familien bei Adoptionen

Die Bundesregierung will das Adoptionsrecht modernisieren. Der entsprechende Entwurf eines Adoptionshilfe-Gesetzes sieht eine verbesserte Unterstützung und Beratung für alle an einer Adoption Beteiligten vor. Konkret plant die Regierung einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption.

Themen:

Weiter heißt es in der Veröffentlichung der Bundesregierung vom 28. Januar 2020:

Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche soll mit dem Einverständnis aller
Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern freiwillig und zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern an die Adoptionsvermittlungsstelle geben.

Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen ist Sache der Jugendämter und der Landesjugendämter. Zur Adoptionsvermittlung sollen auch die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung von einer unbegleiteten Adoptionen soll nur dann möglich sein, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist.
Quelle: Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

Das könnte Sie auch interessieren

Politik

Im Bundestag notiert: Erleichterung von Adoptionen Minderjähriger

Die FDP-Fraktion will eine Erleichterung von Adoptionen Minderjähriger erreichen
Interview

von:

Unsere Tochter und wir lernen ihre leibliche Mutter kennen

Vor einigen Jahren hat die Adoptivfamilie die leibliche Mutter und die leibliche Schwester der Adoptivtochter kennen gelernt. Der Weg dorthin wird in diesem Interview, dass die Adoptivmutter mir gegeben hat, beschrieben.
Erfahrungsbericht

Michail – mit Beharrlichkeit zum Happy End

Aus der 'aussichtslosen' Adoption ist eine erfolgreiche Adoption von Michail geworden.
Interview

Diese Kinder lassen alles zurück

Ein Interview mit Brita Fuchs, Adoptionsvermittlungsstelle Thüringen zur Adoption ausländischer Kinder
Erfahrungsbericht

von:

Meine zwei Väter und ich

Die Kanadierin Jessica Rose weiß schon lange, dass sie adoptiert worden ist. Als sie beschließt, ihre leiblichen Eltern zu suchen, hat sie keine Vorstellung davon, was sie erwartet. Ein Bericht einer Adoptierten über Suchen und Finden ihrer Herkunftsfamilie im ZEITmagazin Nr. 8/2018.
Erfahrungsbericht

Von der Kurzzeitpflege zur Erwachsenenadoption

Mit sechs Jahren nahm die Pflegefamilie den Jungen in Kurzzeitpflege auf. Aus der Kurzzeitpflege wurde Dauerpflege. Aus der Dauerpflege Hilfe für junge Volljährige in einer Vollzeitpflege. Und dann, mit über 30 Jahren eine Adoption des jungen Mannes als Erwachsener nach dem Minderjährigenrecht.
Geänderte Rechtslage

Adoption von Kindern aus der Ukraine

Adoptionen aus der Ukraine können nicht mehr von einem deutschen Träger begleitet werden. Für die Adoption ukrainischer Kinder ist ausschließlich das ukrainische Sozialministerium zuständig.
Tiefergehende Information

Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten (KEZ) sind – wie Beiträge aus einem Arbeitsverhältnis - Pflichtbeitragszeiten für die gesetzliche Rentenversicherung. Erläuterungen von Dirk R. Schuchardt.
Tiefergehende Information

Das zentrale Dokument: Der Eignungsbericht

Das zentrale Dokument während des Bewerbungsverfahrens ist für die Adoptionsbewerber/innen der sogenannte Adoptionseignungsbericht. Er enthält die persönlichen Daten der Bewerber/innen, ihre persönlichen und familiären Umstände, ihren Gesundheitszustand, ihr soziales Umfeld und die Beweggründe für die Adoption.
Tiefergehende Information

Auf was haben Pflegekinder ein Anrecht?

Das Pflegekind hat das Recht in allen Familiensachen persönlich angehört zu werden, wenn „Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn eine persönliche Anhörung aus sonstigen Gründen angezeigt ist“. (FamFG § 159)