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11.03.2022
Politik

Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

Am 11. März 2022 beschloss der Bundesrat, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.

In der Mitteilung des Bundestages vom 11. März 2022 heißt es:

Bessere Sachverhaltsaufklärung

Kinder sollen von den Gerichten intensiver angehört und einbezogen werden - auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können. Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden. Nötig sei auch ein intensiverer Informationsaustausch zwischen Gerichten und Jugendämtern, betont der Bundesrat.

Überprüfung der Maßnahmen

Der Gesetzentwurf sieht vor, gerichtlich angeordnete Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdungen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie in der Praxis auch umgesetzt wurden und sich als wirksam erwiesen haben.

Lehren aus dem Staufener Missbrauchsfall

Der Bundesrat will mit seinem Entwurf Lehren aus dem sogenannten Staufener Missbrauchsfall ziehen, der 2017 bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Er setzt Empfehlungen der Kommission Kinderschutz um, die nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals eingesetzt worden war.

Reprise einer früheren Bundesratsinitiative

Der Beschluss vom 11. März 2022 entspricht einem Entwurf, den der Bundesrat im September 2020 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser hat die Beratungen jedoch nicht abgeschlossen, daher unterfiel die Initiative der so genannten Diskontinuität.

Wie es weitergeht

Zunächst hat die neue Bundesregierung Gelegenheit, zu dem Vorschlag des Bundesrates Stellung zu nehmen. Danach legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Wann dieser sich damit befasst, ist nicht festgelegt.

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