Der Bundesrat hat dem Bundeskinderschutzgesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länder haben zudem auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Den Vermittlungsausschuss will nun die Bundesfamilienministerin anrufen. Das Gesetz ist solange blockiert.
Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe
Ein Zwischenruf der AGJ. In diesem Zwischenruf drückt die AGJ ihren Dank für das große Engagement zur Bewältigung der Krisensituation aus und führt erste weiterführende Fragen zum Kinderschutz, zur Erbringung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten des Kontaktverbots und zum Sicherungsschirm für soziale Dienstleister zusammen.
Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. macht auf mögliche Gefahren und Nachteile aufmerksam, wenn Kinder aus der Ukraine - mit oder ohne Behinderung - nur über private Initiativen in Familien untergebracht werden. Der Bundesverband weist darauf hin, dass im Rahmen der Schutzrechte der Kinder Vermittlung von Kindern nur durch Jugendämter oder von ihnen legitimierte Jugendhilfeträger erfolgen sollte.
Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 31.03.2020 teilte Bundesfamilienministerien Giffey mit, dass das Ministerium schon einen erhöhten Beratungsbedarf von Eltern und Kindern/Jugendlichen feststellt. Außerdem können Freie Träger im Kinderschutz weiterhin in ihrem Bereich arbeiten, sie erhalten dafür Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Darüberhinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben.
Die Bundesregierung wird den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend und wirksam verbessern. Dazu hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder am 14. Dezember in Berlin ein neues Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt
Eine Übersicht: Orientierungsrahmen, Anforderungen an Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Jugendämter, Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Führungszeugnisse bei Neben- und Ehrenamtlichen, betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen, Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren" ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Am 26.Okt. wurde durch den Bundestag das BuKiSchG verabschiedet im Rahmen des von der CDU/FDP-Fraktion eingebrachten Antrag. Der Bundesrat muss diesem Gesetz noch zustimmen.
Der Fehler liegt im System: Die Bundesländer versagen darin, Kinder vorbeugend vor Gewalt und Missbrauch zu bewahren. Ein Artikel von Karsten Polke-Majewski auf Zeit-Online vom 25. Februar 2018.