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Kindergelderhöhung
Themen:
Kindergeld ist die wichtigste Familienleistung des Staates.
„Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder und leiden stärker unter der Inflation. Das Kindergeld ist gerade deshalb eine der wichtigsten Familienleistungen, weil es verlässlich und dauerhaft ins Familienbudget eingerechnet werden kann“, so Bundesfamilienministerin Paus.
Anspruch auf Kindergeld
Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Für Pflegeeltern gilt dies nur, wenn sie das Kind mit dem Ziel der Dauerhaftigkeit aufgenommen haben. Bereitschaftspflegeeltern haben daher keinen Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld nach Volljährigkeit
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt (die Monate, in denen das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, werden über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt).
Bei Kindern mit Behinderungen spielt es keine Rolle ob diese sich in einer Ausbildung etc. befinden. Sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, wird Kindergeld ohne Altersbeschränkung weitergezahlt.