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23.04.2021
Politik

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Sitzung des Bundestags am 22.4.2021

Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen, Stimmenthaltung der FDP und Gegenstimmen von Linksfraktion und AfD wurde am 22.4.2021 mehrheitlich der Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von den Abgeordneten des Bundestages gebilligt. Einen Tag vorher war vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch Änderungen am Entwurf vorgenommen worden.

Nach langer und intensiver Vorarbeit wurde vom Deutschen Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet. Im Mai wird der Bundesrat sich mit dem Gesetz beschäftigen. In der Hoffnung, dass auch der Bundesrat dieses Mal - anders als beim Vorgang zum ersten Gesetzesentwurf vor zwei Jahren - das Gesetz billigen wird, wird das Gesetz teilweise ab 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Gesetzesteile, in der die Inklusion behandelt werden, treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. 

Ein besonders wichtiges Vorhaben konnte gelingen:

Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe wurde von 75 Prozent auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt. Aufgrund von Änderungen, die der Familienausschuss am Regierungsentwurf vorgenommen hatte, wird zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus kurzfristigen Ferienjobs und ehrenamtlicher Tätigkeit werden gänzlich freigestellt.