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20.06.2017
Politik

Keine Unterstützung der CDU/CSU für die Reform des SGB VIII/Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

1. Ablehnung der geplanten Änderungen durch die CDU/CSU: * Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes braucht breite fachliche Debatte * Geplante Regelungen sind unangemessen und nicht praxistauglich 2. Erklärung von PFAD-Bundesverband

Beteiligte:

Presseerklärung der CDU/CSU v. 19.Juni 2017

Am heutigen Montag fand im Familienausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz statt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die Anhörung hat die Kritik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an der Vorgehensweise des Familienministeriums zur Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den Fachverbänden eindrucksvoll bestätigt. Auch das Tempo, mit dem das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gedrückt werden soll, ist nicht akzeptabel. Eine Reform, die tief in die Grundrechte von Eltern und Kindern eingreift, benötigt ausreichend Zeit und intensive Diskussionen. Doch die in der Sache gebotene breite fachliche Debatte hat das Familienministerium nicht zugelassen.

So ist es nicht verwunderlich, dass der Gesetzentwurf viele höchst bedenkliche Regelungsvorschläge enthält, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht mittragen kann. Die unprofessionelle Arbeit des Ministeriums kann in der kurzen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode auch bei größter Bereitschaft und höchsten Anstrengungen nicht mehr ausgemerzt werden.

In der Fachwelt stark kritisiert wird die frühe Festlegung bei der Perspektivklärung im Hilfeplanverfahren. Diese Kritik teilen wir. Auch die Einschränkung des Jugendwohnens für junge Menschen, die an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, lehnen wir ab. Berechtigte Kritik gibt es auch von den Jugendverbänden. Und zwar an der Regelung, dass Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, wie Jugendclubs, Kinder- und Jugendtheater, Jugendzentren, künftig mit neuen Verpflichtungen konfrontiert werden. Dazu gehören Meldepflichten über die Betriebsaufnahme oder eine Änderung des Konzepts und die Pflicht, Konzepte zum Kinderschutz zu entwickeln. Natürlich ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen wichtig. Aber dieser ist für Träger, bei denen ausschließlich neben- oder ehrenamtliches Personal tätig sind und die keine öffentliche Förderung erhalten, auch mit weniger aufwändigen Maßnahmen sicherzustellen. Die geplanten Regelungen dagegen sind unangemessen und nicht praxistauglich und würden ehrenamtliches Engagement erschweren, selbstorganisierte Jugendarbeit verhindern und so Freiräume von jungen Menschen zerstören. Das ist mit der Union nicht zu machen.“

Presseerklärung von PFAD-Bundesverband e.V. vom 20.6.2017

Pflegekinder müssen weiter bangen!

Mit einer Diskussion um den Verlust von Elternrechten wird aktuell die lang ersehnten Reform im Bereich der Pflegekinderhilfe blockiert.
Argumente wie: „Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß …“ verkennen, dass erstmalige für die leiblichen Eltern ein Recht auf Beratung gesetzlich fixiert ist. Bisher gibt es nur einen Empfehlung an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die Elternarbeit, die im KJSG mit einen Rechtsanspruch versehen wird, wollen die „Fürsprecher“ der Eltern nicht. Mit einer Diskussion, die Pflegefamilien wöllten die leiblichen Eltern aus dem System schmeißen, wird Stimmung gemacht. Dabei waren es die Pflegefamilienverbände, die sich massiv für ein Recht der Eltern auf Beratung eingesetzt haben.
Mache Diskussionsbeiträge lesen sich wie Rückführung um jeden Preis. Wohin das führt haben die Ereignisse in Hamburg gezeigt, man denke nur an Yagmur. Wie kann man dann noch eine Erhöhung der Rückführungsquote fordern? Machen es sich die Behörden wirklich einfacher, wenn Sie das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit achten!
Elternrecht heißt in allererster Linie Elternverantwortung! Es sind nur 0,54% der unter 21-Jährigen (vgl. Monitor Hilfen zur Erziehung 2016: S. 74), die 2014 in einer Pflegefamilie gelebt haben. Von diesen 0,54 % junger Menschen brauchen weniger als ein Zehntel die rechtliche Absicherung im BGB, weil die leiblichen Eltern nicht garantieren können, dass ihrem Kind in ihrem Umfeld kein Leid geschieht.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carmen Thiele
Fachreferentin
PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

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