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27.02.2009
Gesetzentwurf : 2.Opferrechtsreformgesetz
Themen:
Beginn des Entwurfs:
"Die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes verpflichtet die staatlichen Organe nicht nur zur Aufklärung von Straftaten und zur Feststellung von Schuld und Unschuld in fairen und rechtsstaatlichen Verfahren, sondern auch, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu beachten.Dies gilt insbesonders dann, wenn Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten werden.Diese bedürfen als schwächste Mitglieder der Gesellschaft eines besonderen Schutzes......"