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24.02.2012
Politik

Forderungen der GRÜNEN in Schleswig-Holstein zu Standards im Pflegekinderwesen

Die Grünen unterstützen die Forderungen des Kinderschutzbundes: Abgestimmte Vorgehensweisen und einheitliche Auswahlkriterien bei Pflegefamilien sollten landesweit angewandt werden, zur Sicherheit der Kinder

Kiel – Marret Bohn (Grüne):Prüfkatalog für Pflegefamilien, Schutz von Pflegekindern wichtig

Kiel - Die elfjährige Chantal starb 20 Stunden nachdem sie eine einzige Tablette Methadon zu sich genommen hatte. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Pflegeltern wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Wie die Polizei erst Tage nach Chantals Tod herausfand, waren beide Pflegeeltern drogenabhängig.

Das ist eine Katastrophe, die nicht noch einmal passieren darf. Der Staat steht in der Verantwortung für den Schutz von Kindern, auch in den Familien und ganz besonders in Pflegefamilien. Es müssen inhaltliche und fachliche Konsequenzen gezogen werden, damit eine vergleichbare Situation nicht wieder vorkommen kann.

Die Sozialbehörde ordnete eine Überprüfung der Akten aller 1.391 Pflegekinder in Hamburg an. Ein ähnlicher Fall ist zum Glück nicht zutage getreten. Dennoch sind die Ergebnisse alarmierend: In mehr als 50 Fällen gibt es bei Pflegeeltern Hinweise auf Drogenprobleme oder Straftaten. Die Behörden entdeckten bei ihrer Aktendurchsicht bei 40 Pflegeeltern Anhaltspunkte für mögliche Suchtprobleme. In 13 Fällen gab es Hinweise darauf, dass Pflegeeltern straffällig geworden waren.

Diese Erkenntnisse traten allein nach Sichtung der Akten zu Tage. Es grenzt an Fahrlässigkeit, dass die Anhaltspunkte nicht von vornherein gesehen wurden. Bei 14 Pflegekindern war die Wohnsituation so, dass sie als schlecht bezeichnet werden muss. All diesen Hinweisen muss nun zügig nachgegangen werden.

Drogensucht, unzumutbare Wohnverhältnisse, frühere Straftaten – bei Chantal kamen all diese Probleme in einer Pflegefamilie zusammen. Dieser Familie hätte man die Verantwortung für ein Pflegekind mit Sicherheit nicht übertragen dürfen. Warum dies dennoch passieren konnte, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Kinder die in Pflegfamilien vermittelt werden, brauchen Schutz und besondere Unterstützung. Sie kommen aus Familien die eben dieses nicht gewähren können. Diese Kinder sind unsicher, verschlossen, instabil und oft traumatisiert. Und genau aus diesen Gründen ist es gerechtfertigt, bei Pflegefamilien noch genauer hinzuschauen als bei den Ursprungsfamilien. Das hat Hamburg offensichtlich nicht getan.

Ich bin optimistisch, dass die Situation in Schleswig-Holstein eine andere ist. Aber auch wir müssen uns immer wieder fragen, was wir noch besser machen können. Daher unterstützen wir die Forderungen des Kinderschutzbundes voll und ganz: Abgestimmte Vorgehensweisen und einheitliche Auswahlkriterien bei Pflegefamilien sollten landesweit angewandt werden, zur Sicherheit der Kinder.

Einen gewissen Rahmen hat Schleswig-Holstein bereits in seinem Jugendförderungsgesetz gesetzt. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist zum Beispiel Pflicht. Ob das allein ausreichend ist und was sinnvoller Weise ergänzend erfüllt werden sollte, das ist die Frage, die sich angesichts der Hamburger Situation stellt.

Ich fände es falsch, wenn das Land als Gesetzgeber im Alleingang handeln würde. Es wäre falsch, Regelungen von oben zu bestimmen, ohne die praktischen Erfahrungen vor Ort einzubeziehen. Die Kommunen sind in der Jugendhilfe in der unmittelbaren Zuständigkeit. Das ist richtig so und dies sollte ihnen auch niemand streitig machen. Das einzig Erfolg versprechende ist aus Grüner Sicht, einen gemeinsamen Weg zu beschreiten.

Am Beginn dieses Weges könnte, wie in Hamburg, eine Prüfung und Analyse der bestehenden Pflegeverhältnisse stehen. Auf der Basis der Prüfergebnisse sollten dann Kommunen und Land gemeinsam Anforderungen und Standards entwickeln, die Pflegefamilien im positiven Sinn erfüllen müssen. Ergänzend sollte eine Art „Prüfkatalog“ entwickelt werden, der bestimmte Sachverhalte als Ausschlusskriterium wertet.

Sucht und Drogenabhängigkeit gehört mit Sicherheit in einen solchen Prüfkatalog – illegale, aber auch legale Sucht. Ob darüber hinaus ein ärztliches Gesundheitsgutachten erforderlich sein sollte, kann nicht am Grünen Tisch entscheiden werden. Nehmen wir die Situation ernst, lassen wir Landesregierung und Kommunen ihre Arbeit machen und den formulierten Auftrag umsetzen. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landta