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11.04.2025
Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag
Themen:
Auszüge und Zusammenfassungen aus der Veröffentlichung des DIJuF vom 11. April 2024
Kinder- und Jugendhilferecht
- Mögliche Erhöhung des Elterngeldes - Pflegeeltern sollen ebenfalls Elterngeld erhalten
- Verbesserungen für Kitas
- Verbesserung der Frühen Hilfen
- Einsetzen einer Expertenkommission, um eine Strategie für “Kinder-und Jugendschutz in der digitalen Welt” zu erarbeiten.
- Verbesserung des Kinder- und Jugendplan (KJP)
- Das Ziel der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe soll unter Einbeziehung des Beteiligungsprozess weiterverfolgt werden.
- Evaluierung des Selbstbestimmungsgesetzes zur vereinfachten Änderung des Geschlechtseintrags mit besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.
- Studienauftrag zum Thema der gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität
Familienrecht
- Bei der Reformierung des Familienrechts und des Familienverfahrensrechts soll das Wohl des Kindes Leitgedanke sein. Häusliche Gewalt soll als Kindeswohlgefährdung im Sorge- und Umgangsrecht zulasten des Gewalttäters maßgeblich berücksichtigt werden. Künftige Änderungen im Unterhaltsrecht sollen nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen. Zudem wird eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht angestrebt.
- Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen sollen wirksam unterbunden werden.
- Das Namensrecht soll vereinfacht werden.
Ausführlichere Infos finden Sie auf dem u.a. Link des DIJuF







