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Elterngeld für Pflegeeltern?
Themen:
Offener Brief des Landesverbandes der Pflege- und Adoptiveltern Sachsen-Anhalt e.V.
Sehr geehrtes Bundesfamilienministerium,
der Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt e.V. meldet sich bei Ihnen, bezüglich der Thematik der Gleichstellung von Pflegeeltern beim Bundeselterngeld. Der Verband möchte darüber aufklären, wie wichtig das Bundeselterngeld ist und welche Auswirkungen eine nicht-Finanzierung hat.
Nach dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sichert das Elterngeld „die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen.“ https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752?view=
Pflegeeltern, die ein Kind in ihre Familie aufnehmen, bekommen diese Unterstützung zur wirtschaftlichen Existenz nicht. Im aktuellen Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der Bundesregierung ist vorgesehen, dass Pflegeeltern ein Recht auf Elterngeldzahlungen erhalten.
Dieses Vorhaben wurde bislang leider noch nicht umgesetzt. Wir fordern eine schnelle Umsetzung, da ein dringender Handlungsbedarf besteht. Säuglinge/ Kinder können nicht von Pflegeeltern aufgenommen werden, weil der finanzielle Ausfall für diese Familien nicht leistbar ist. Daher werden die Säuglinge in extra für sie erschaffene Heime untergebracht, in den sogenannten Säuglings- und Kleinstkinderheimeinrichtungen. Mit den steigenden Zahlen der Inobhutnahmen entstehen überall neue Heime. Jedoch sind auch diese bereits jetzt überfüllt. Zur Nachfrage der Plätze in den Heimen, kann gesagt werden, dass bereits Anmeldungen für Säuglinge existieren, welche noch nicht mal geboren wurden.
Geben Sie den Pflegeeltern eine Möglichkeit ein Säugling/Kind als Pflegekind aufzunehmen. Mit dem Bundeselterngeld für Pflegeeltern, würde die wirtschaftliche Existenz der Familie gesichert sein. Die Bindung und Nestwärme, welche eine Pflegefamilie geben kann, kann so nicht in einem Heim aufgebaut werden. Wie wichtig die Bindung für ein Kind ist, wurde bereits durch vielfältige Forschungen festgestellt https://www.bundestag.de/resource/blob/592416/36aadf5f535c4231ee01afcdb7971730/WD-9-089-18-pdf-data.pdf.
Da einige Landkreise in Sachsen-Anhalt diese Problematik verstanden haben und dagegenwirken wollen, gewähren sie durch die Beihilfen (§ 39 SGB VIII) einen Anteil für die „elterngeldähnlichen Leistungen“. Jedoch sind das die wenigsten Landkreise. Insgesamt sind dafür keine Mittel in vielen Kommunen vorgesehen.
Durch die Berücksichtigung der Pflegeeltern beim Elterngeld, können Sie den Familien eine Möglichkeit der Finanzierung geben, zeitgleich Kommunen entlasten und den Kindern ein Aufwachsen in Familie ermöglichen. Führen Sie die im Koalitionsvertag aufgeführten Forderungen aus und lassen die Säuglinge, Kinder und Pflegeeltern nicht zu lange warten, um das Aufwachsen von Kindern in Familien zu ermöglichen!
Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern im Land Sachsen-Anhalt e.V.