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07.07.2017
Politik

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge – Zur Vertagung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

Schnelle Reaktion von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zur Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Zeit nicht in Kraft zu setzen.

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge hat der PFAD Bundesverband die Meldung, dass das vor einer Woche erst vom Bundestag verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG/ „SGB VIII-Reform“) von der heutigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt wurde, aufgenommen. Die nächste Bundesrats-Plenumssitzung findet erst am 22.09.2017 - zwei Tage vor der Bundestagswahl - statt. Die Optionen noch zu einem verabschiedeten Gesetz zu kommen, sind derzeit mehr als eng.

Was verlieren Kinder und Jugendliche, wenn das Gesetz nicht kommt:

  • Die Chance auf eine Rechtsgrundlage für die Unterbringung von behinderten Kindern in einer Pflegefamilie nach § 54 Absatz (3) SGB XII (ab 01.01.2019);
  • die lang ersehnte Reduzierung der Kostenbeteiligung für junge Menschen auf 50 % (§ 94 SGB VIII);
  • das Recht junger Menschen auf Beratung, ohne dass zuvor durch die Fachkräfte das Vorliegen einer Not- und Konfliktlage geprüft werden muss;
  • den notwendigen Kinderschutz, insbesondere im Kontext zu Auslandsmaßnahmen;
  • die Verpflichtung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren wie Rückführung oder Verbleib die Vereinbarungen aus dem Hilfeplan vorzulegen.

Das lachende Auge für:

  • den Erhalt des Bezugszeitraums für die Kostenberechnung aus dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG);
  • eine neue Chance auf Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe (ins-besondere der Pflegekinderhilfe) sowie angrenzenden Gesetzen, die wirklich der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Recht auf Beratung für leibliche Eltern, deren Kind in einer Pflegefamilie oder Heimeinrichtung lebt
  • inklusive Ausgestaltung aller Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe
  • Anpassung der zivilrechtlichen Regelungen im Familienrecht
  • Qualifizierung der Hilfeplanung
  • Hilfe für junge Volljährige an den aktuellen Stand der Ausbildungs- und Entwicklungszeiten anpassen

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz! PFAD wird sich auch in der nächsten Runde für die Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe einsetzen.

Pressemitteilung 07.07.2017