Sie sind hier

07.07.2017
Politik

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge – Zur Vertagung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes

Schnelle Reaktion von PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zur Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Zeit nicht in Kraft zu setzen.

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge hat der PFAD Bundesverband die Meldung, dass das vor einer Woche erst vom Bundestag verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG/ „SGB VIII-Reform“) von der heutigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt wurde, aufgenommen. Die nächste Bundesrats-Plenumssitzung findet erst am 22.09.2017 - zwei Tage vor der Bundestagswahl - statt. Die Optionen noch zu einem verabschiedeten Gesetz zu kommen, sind derzeit mehr als eng.

Was verlieren Kinder und Jugendliche, wenn das Gesetz nicht kommt:

  • Die Chance auf eine Rechtsgrundlage für die Unterbringung von behinderten Kindern in einer Pflegefamilie nach § 54 Absatz (3) SGB XII (ab 01.01.2019);
  • die lang ersehnte Reduzierung der Kostenbeteiligung für junge Menschen auf 50 % (§ 94 SGB VIII);
  • das Recht junger Menschen auf Beratung, ohne dass zuvor durch die Fachkräfte das Vorliegen einer Not- und Konfliktlage geprüft werden muss;
  • den notwendigen Kinderschutz, insbesondere im Kontext zu Auslandsmaßnahmen;
  • die Verpflichtung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren wie Rückführung oder Verbleib die Vereinbarungen aus dem Hilfeplan vorzulegen.

Das lachende Auge für:

  • den Erhalt des Bezugszeitraums für die Kostenberechnung aus dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG);
  • eine neue Chance auf Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe (ins-besondere der Pflegekinderhilfe) sowie angrenzenden Gesetzen, die wirklich der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Recht auf Beratung für leibliche Eltern, deren Kind in einer Pflegefamilie oder Heimeinrichtung lebt
  • inklusive Ausgestaltung aller Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe
  • Anpassung der zivilrechtlichen Regelungen im Familienrecht
  • Qualifizierung der Hilfeplanung
  • Hilfe für junge Volljährige an den aktuellen Stand der Ausbildungs- und Entwicklungszeiten anpassen

Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz! PFAD wird sich auch in der nächsten Runde für die Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe einsetzen.

Pressemitteilung 07.07.2017

Das könnte Sie auch interessieren

Politik

Bericht zur Diskussion der Pflegefamilienverbände mit dem Bundesfamilienministerium zum Bundeskinderschutzgesetz.

PFAD BV fertigte eine Zusammenfassung des Gespräches vom 10. Febr.2011 im Bundesfamilienministerium an. Hier wurden die vorgeschlagenen Änderungen des SGB VIII - Bereich Pflegekinderwesen - mit dem Ministerium und dem DIJuF diskutiert.
Politik

Umsonst gehofft - Pflegekindern bleibt Stabilität in der Pflegefamilie verwehrt

PFAD Bundesverband kritisiert in seiner Stellungnahme, dass das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen eine Verbesserung für die Pflegekinder nicht aufgenommen hat.
Hinweis

Ausbildungsvergütung von Pflegekindern

Fachinformation von PFAD Bundesverband der Pflege– und Adoptivfamilien e.V. zur Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung
Projekt

PFAD-Pflegeelternkampagne

Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien PFAD will zusammen mit Jugendämtern eine Pflegeelternkampagne starten.
Nachricht

Viele Pflegefamilien sind in der Pandemie alleingelassen

Eine Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit. Die Bundesinteressengemeinschaft (BIP) ist ein Zusammenschluss von PFAD-Bundesverband e.V., dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und der AGENDA Pflegefamilien.