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Bundesrat stimmt Bundeskinderschutzgesetz NICHT zu
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Fachlich sind sich alle einig, dass wir mit dem Bundeskinderschutzgesetz eine neue Qualität im Kinderschutz erreichen können. Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.
In den letzten Wochen war die Bundesregierung den Ländern weit entgegen gekommen und hatte in einer Protokollerklärung die dauerhafte Finanzierung der Familienhebammen sowie finanzielle Entlastungen für die Kommunen angeboten.
Letztlich hat die Blockadehaltung der SPD-geführten Länder das zügige in Kraft treten des Gesetzes verhindert.
Das vom Bundestag beschlossene Bundeskinderschutzgesetz hätte Prävention und Intervention gleichermaßen vorangebracht. Es steht für bessere Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der relevanten Akteure und starke Netzwerke. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten - alle sollten einbezogen werden, um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese wirksam abzuwenden. Durch die Blockadehaltung einiger Länder können diese Regelungen nun nicht in Kraft treten.
Nordrhein-Westfalens Familienministerin Ute Schäfer hat heute vom Bund Nachbesserungen beim Bundeskinderschutzgesetz gefordert. "Den Kinderschutz zu verbessern und vor allem auch den frühen Zugang zu den Familien zu ermöglichen, unterstützen wir ausdrücklich. Dabei darf sich der Bund allerdings nicht aus seiner finanziellen Verantwortung stehlen. Wir brauchen ein Gesetz mit verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen für Länder und Kommunen", erklärte Schäfer anlässlich der Ablehnung des Gesetzentwurfs im Bundesrat. Bereits heute seien die Kommunen kaum in der Lage, die gestiegenen Kosten im Bereich der Erziehungshilfe zu finanzieren.