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Bundesrat fordert mehr Informationen für Jugendämter
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Gefährdungslage frühzeitig erkennen
Künftig sollen Daten nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung übermittelt werden, sondern immer dann, wenn es zur Prüfung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls erforderlich ist. Die Jugendämter müssen in der Lage sein, eine mögliche Gefährdungslage anhand der Informationen aus den anderen Behörden zu prüfen.
Zu hohe Hürden im geltenden Recht
Das geltende Recht sehe zu hohe Hürden für die Datenübermittlung vor, kritisiert der Bundesrat: Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen den Jugendämtern derzeit nur erhebliche Gefährdungen Minderjähriger melden, wenn dies aus ihrer Sicht erforderlich ist. Ohne Einblick in die familiären Verhältnisse könnten die Strafverfolgungsbehörden aber oft gar nicht beurteilen, ob Maßnahmen der Jugendhilfe geboten sind. Diese Ursache möglicher Übermittlungsdefizite möchte der Bundesrat mit einer Gesetzesänderung beseitigen.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf wurde zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann dazu innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen, wann dieser sich mit dem Vorschlag der Länder befasst, gibt es allerdings nicht.
Quelle: Bundesratsmitteilung vom 9. Okt. 2020