Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 31.03.2020 teilte Bundesfamilienministerien Giffey mit, dass das Ministerium schon einen erhöhten Beratungsbedarf von Eltern und Kindern/Jugendlichen feststellt. Außerdem können Freie Träger im Kinderschutz weiterhin in ihrem Bereich arbeiten, sie erhalten dafür Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Darüberhinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein erweitertes Führungszeugnis für die Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, eingeführt werden soll.
PFAD BV fertigte eine Zusammenfassung des Gespräches vom 10. Febr.2011 im Bundesfamilienministerium an. Hier wurden die vorgeschlagenen Änderungen des SGB VIII - Bereich Pflegekinderwesen - mit dem Ministerium und dem DIJuF diskutiert.
Der Fehler liegt im System: Die Bundesländer versagen darin, Kinder vorbeugend vor Gewalt und Missbrauch zu bewahren. Ein Artikel von Karsten Polke-Majewski auf Zeit-Online vom 25. Februar 2018.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) hat die noch gültigen und die geplanten veränderten Paragrafen des SGB VIII (und anderer Gesetze) durch das BuKiSchG gegenüber gestellt.
Das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren" ist ein Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots. Das Projekt begann Mitte 2019 und geht bis Mitte 2022. Es wird geleitet vom Universitätsklinikum Ulm. Kooperationspartner sind die juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, das Deutsche Jugendinstitut und das Institut SOCLES.
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) verlängert die Laufzeit des Projekts „Medizinische Kinderschutzhotline“ bis einschließlich Dezember 2024. Zudem steht die Hotline seit dem 01. Januar 2021 auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. Damit verstärkt das BMFSFJ den Kinderschutz in Deutschland und bewilligt den Antrag der Projektleitung des Universitätsklinikums Ulm.