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16.12.2015
Politik

Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Der Bericht weist auf schon erreichte aber auch noch ausstehende Verbesserungen im Kinderschutz hin - z.B. auf die Stärkung von Pflegekindern und ihren Familien.

Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Insgesamt zeigt die Evaluierung, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2012 viel für den Schutz von Kindern erreicht wurde. Gleichzeitig wird deutlich, dass weitere Verbesserungen im Kinderschutz notwendig sind.

Das Bundesfamilienministerium fasst den Bericht zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes wie folgt zusammen:

"Jedes Kind hat ein Recht darauf, gut und sicher aufzuwachsen. Leider sieht die Realität auch in Deutschland manchmal anders aus", sagte Bundesjugendministerin Manuela Schwesig. "Das Bundeskinderschutzgesetz war ein sehr wichtiger Schritt für die Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Durch das Gesetz wurden die Rechte von Kindern und Jugendlichen insgesamt gestärkt."

Evaluationsergebnisse zeigen Wirksamkeit des Kinderschutzes

Folgende Evaluationsergebnisse zeigen, dass der Kinderschutz in Deutschland grundsätzlich wirksam und verlässlich ist:

  • Die Vernetzung der wichtigen Akteure im Kinderschutz funktioniert gut.
  • Hausbesuche werden flächendeckend zur Einschätzung von Gefährdungslagen durchgeführt.
  • Jugendämter informieren sich gegenseitig verstärkt über Hinweise zu Kindeswohlgefährdungen.
  • Aufgrund von einschlägigen Eintragungen im Führungszeugnis werden schätzungsweise jährlich circa 100 Personen von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen.
  • Eltern, schwangere Frauen und werdende Väter werden verstärkt über Hilfs- und Beratungsangebote informiert.
  • Werdende und junge Eltern werden von den Angeboten der Frühen Hilfen erreicht – zum Beispiel durch den Einsatz von Familienhebammen oder durch Elternbegleiter.

"Mit den Angeboten der Frühen Hilfen finden Familien, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und sich im Alltag überfordert fühlen, einfach Hilfe. Deshalb werden wir die Kommunen in Zukunft dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich finanziell unterstützen. Kinderschutz darf nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen", so Manuela Schwesig.

Das Bundesfamilienministerium stärkt mit der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen" seit 2012 den Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen. Hierfür stellte der Bund 30 Millionen Euro im Jahr 2012, 45 Millionen Euro im Jahr 2013 und in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 51 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2016 werden die Frühen Hilfen dauerhaft in Höhe von 51 Millionen Euro jährlich durch einen Fonds gefördert.

Für einen umfassenden Kinderschutz ist noch viel zu tun

"Die Evaluationsergebnisse zeigen aber auch, dass an einigen Stellen nachgebessert werden muss. Das Gesetz hat wesentliche Schwachstellen im Kinderschutz beseitigt, für einen umfassenden Kinderschutz gibt es aber noch viel zu tun", sagte Manuela Schwesig. Verbesserungsbedarf besteht an folgenden Stellen:

  • Die Befugnisnorm, die es Berufsgeheimnisträgern erlaubt, das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen über Gefährdungen des Wohles eines Kindes zu informieren, muss verständlicher formuliert werden. Damit zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte sie besser anwenden können.
  • Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt in Verdachtsfällen Daten übermitteln, wollen auch ein "Feedback", wie es mit dem Kind weitergeht. Das soll ermöglicht werden.
  • Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche müssen weiter gestärkt werden. Daher soll geprüft werden, in welcher Form externe und unabhängige Stellen – Ombudsstellen - geschaffen werden können.
  • Es reicht nicht aus, nur die Jugendämter und ihre Einrichtungen, zur Qualitätsentwicklung zu verpflichten – auch die freien Träger werden daher in diese Aufgabe mit eingebunden.
  • Pflegekinder und ihre Familien müssen gestärkt werden. Vor allem bei Dauerpflegeverhältnissen gilt es zu prüfen, wie in den gesetzlichen Regelungen mehr Stabilität der Familiensituation sichergestellt werden kann.
  • Jugendämtern und Trägern sollte die Dokumentation der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ermöglicht werden, um die Handhabung in der Praxis zu erleichtern.
  • Die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen sollte weiter verbessert werden.

Das Bundeskinderschutzgesetz geht von einem weiten Verständnis von Kinderschutz aus. Notwendige Verbesserungen können sich daher nicht nur auf punktuelle Veränderungen beschränken. Es geht darum, Kinder und Jugendliche insgesamt zu stärken und den Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe zu richten.

Manuela Schwesig kündigte an: "Ich werde mit einer Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe das Kind und seine Bedürfnisse noch stärker in den Fokus rücken." Das Gesetzesvorhaben zur Gesamtreform der Kinder- und Jugendhilfe soll in 2016 auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Leistungssystem weiterzuentwickeln, das Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter einem Dach zusammenführt.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier

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