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Bericht zur Diskussion der Pflegefamilienverbände mit dem Bundesfamilienministerium zum Bundeskinderschutzgesetz.
Beteiligte:
Themen:
PFAD-Mitteilung: Diskussion der Pflegefamilienverbände mit dem BMFSFJ und dem DIJuF zum BKiSchG
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lud am 10. Februar 2011 Pflege-familienverbände zu einer Besprechung nach Berlin ein.
Für den PFAD Bundesverband nahmen die Vorsitzende Dagmar Trautner und die Fachreferentin Dr. Carmen Thiele teil. Weiterhin waren vom Aktivverbund Berlin Henrike Hopp und Renate Schusch, von der BAG KIAP Paula Zwernemann und Irm Wills, vom Landesverband PFAD für Kinder Baden-Württemberg Jasmin Heier-Müller und vom Kompetenzzentrum Pflegekinder Heidrun Sauer vertreten.
Für das DIJuF nahmen Dr. Thomas Meysen und Diana Eschelbach an diesem Gespräch teil. Das Gespräch fand in einer sehr konstruktiven Atmosphäre statt. Die Verbesserung der Bedingungen für Pflegekinder und ihre Familien war das alle verbindende Anliegen.
Seit langen fordern PFAD und andere Pflegefamilien-Verbände eine bessere gesetzliche Absicherung für Pflegekinder und ihre Familien. Im Oktober veranstaltete das Bundesfamilienministerium zusammen mit PFAD eine Fachtagung mit dem Ziel Vorschläge aus der Praxis zu bündeln, um mit Hilfe bundesgesetzlicher Regelungen mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Pflegekinderhilfe verankern zu können.
In dem, den Verbänden im Dezember 2010 vorgelegten, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines wirksamen und aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinder-schutzgesetz - BKiSchG) wurde ein gelungener Versuch unternommen, diesen Forderungen zu ent-sprechen. In diesem Gesetzesentwurf wird das komplette siebte Kapitel – Zuständigkeiten und Kostenerstattung – überarbeitet.
Die für die Pflegekinderhilfe dringend notwendige Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Sicherung von Kontinuität für das Pflegekind und die Pflegefamilie sind im o. g. Gesetzesvorschlag in den Bereich der Zusammenarbeit der Hilfen außerhalb der Familie ein-gebunden. Damit ist eine Sonderzuständigkeit wie im bisherigen § 86 Absatz 6 nicht mehr notwendig.
Die BAG KIAP vertrat in diesem Gespräch die Auffassung, dass nur die dauerhafte Zuständigkeit am Ort der Pflegefamilie für Pflegekinder Kontinuität sichern würde. In diesem Diskussionsbeitrag wurde eine sehr große inhaltliche Nähe von Zuständigkeit und Parteilichkeit erkennbar. In diesem Kontext sind natürlich Ängste, dass eine Anbindung der Zuständigkeit an die Herkunftsfamilie Par-teilichkeit für die Herkunftseltern bedeute und das Kind aus dem Blick geraten würde, nachvollziehbar.
Der PFAD Bundesverband sieht in der Fachlichkeit bei der gemeinsamen Erarbeitung des Hilfebedarfes die Priorität – unabhängig von Zuständigkeiten. Die Hilfeplanung ist ein dynamischer Prozess und ein sozialpädagogisches Instrument – orientiert am jeweils aktuellen Hilfebedarf.
PFAD sowie andere Pflegefamilienvereinigungen begrüßten die ins Gesetz aufgenommene Sicherung der Rahmenbedingungen von Pflegeverhältnissen. Erstmalig besteht so die Möglichkeit, dass Pflegeeltern einen gesetzlich fixierten Anspruch auf Einhaltung der dem Hilfebedarf entsprechen-den Leistungen an die Pflegefamilie haben.
Gleichzeitig machten sowohl PFAD wie auch das Kompetenzzentrum Pflegekinder und der Aktivverbund / Aktionsbündnis Praxis deutlich, dass weiterer Nachbesserungsbedarf besteht.
Am 21. Februar nahm PFAD nochmals zusammen mit allen anderen Fachverbänden der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie aus dem Gesundheitsbereich an einer Aussprache zum BKiSchG teil.
Da der Gesetzesentwurf nach Rückmeldung der Fachverbände ggf. noch überarbeitet wird und dann innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss, können sich im Laufe des Gesetz-gebungsverfahrens weitere Änderungen ergeben.
Bisher ist geplant, Teile des Bundeskinderschutzgesetzes zu Anfang 2012 bzw. erst 2013 in Kraft zu setzen.
Nähere Informationen zu den Stellungnahmen der Verbände finden Sie hier