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26.01.2012
Politik

Anonyme Geburten aus der Grauzone holen

Bundesfamilienministerium Schröder strebt eine Gesetzesregelung zur anonymen Geburt an. Die Anonymität der Mutter soll gegenüber Meldeämtern und Familie gewahrt bleiben, das Kind soll das Recht bekommen, nach 12 bis 14 Jahren Daten einsehen zu können.

Eine gesetzliche Regelung strebt Schröder nach eigenem Bekunden für sogenannte „vertrauliche Geburten“ an. Dies soll es ermöglichen, dass eine Frau ein Kind im Krankenhaus entbinden kann ohne dass ihre Daten an die Meldeämter weitergeleitet werden und ihre Anonymität gegenüber ihren übrigen Familienangehörigen gewahrt bleibt. Im Gegenzug soll das Kind allerdings nach 12 bis 14 Jahren das Recht haben, die Daten über die Mutter einzusehen und so Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Der gesamte Komplex müsse „aus der Grauzone raus“ argumentierte Schröder. Babyklappen und anonyme Geburten seien zwar in Notsituationen hilfreich. Allerdings gelte es, auch die Rechte des Kindes zu wahren. Vor allem müsste Sorge getragen werden, dass schwangere Frauen zur Entbindung ins Krankenhaus kommen. Dort sei es auch einfacher, die Frauen umfassend über Hilfsangebote zu informieren, wenn sie das Kind doch nicht zur Adoption frei geben wollen. Änderungen will Schröder auch beim Adoptionsrecht bewirken. Dies müsse besser an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 043

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