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Änderungsantrag der Regierungskoalition CDU/FDP zum BuKiSchuG im Bereich des Pflegekinderwesens
Themen:
Kein Wegfall des § 86.6 SGB VIII
Die Regierungskoalition hat zwischen den unterschiedlichen Meinungen einen Kompromiss vorgeschlagen, in dem
- die alte Regelung des § 86.6 SGB VIII (Zuständigkeit des Jugendamtes am Ort der Pflegeeltern nach 2 Jahren bei dauerhafter Unterbringung des Kindes) erhalten bleibt
- vorgeschlagene Änderung des § 37 Satz 2 und 2a eingeführt werden sollen
Änderung des § 37 Abs. 2 und Ergänzung § 37 Absatz 2a.
Dazu heißt es:
§ 37 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Die Pflegeperson hat vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung; dies gilt auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird oder die Pflegeperson nicht
der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf. Lebt das Kind oder der Jugendliche bei einer Pflegeperson außerhalb des Bereichs des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, so sind ortsnahe Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die aufgewendeten Kosten einschließlich der Verwaltungskosten auch in den Fällen zu erstatten, in denen die Beratung und Unterstützung imWege der Amtshilfe geleistet wird. § 23 Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen nach § 33, § 41 und § 35a Absatz 2 Nummer 3 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. Eine Abweichung von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig.“
Die Änderung der CDU/FDP finden Sie im Rahmen einer Synopse als pdf-Datei unten
Ebenso das Schreiben zu Frühen Hilfe durch Hebammen
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