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Wer ist die Pflegeperson nach einer Trennung der Pflegeeltern?
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Laut § 44 SGB VIII heißt es:
„Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen (dann kommen die Ausnahmeregelungen).“
Das bedeutet, dass nur derjenige eine Pflegeperson ist, die über Tag und Nacht das Kind bei sich hat. In Ihrem geschilderten Fall ist das der Pflegevater, nicht die Pflegemutter. Wenn die Pflegemutter eine andere Wohnung bezieht, der Pflegevater mit den Kindern aber in der bisherigen Wohnung verbleibt, ist nur der Pflegevater die Pflegeperson. Es sei denn, die Pflegekinder würden aus der Wohnung des Pflegevaters in die Wohnung der Pflegemutter wechseln und wieder zurück. Aber so habe ich Sie nicht verstanden. Habe ich für Pflegekinder auch noch nicht so erlebt.
Es kommt jetzt im Rahmen eines Hilfeplanprotokolls darauf an, genauestens festzuhalten, wie die Regelung nun zwischen Pflegevater und Pflegemutter aussehen wird – und das Ganze ist nur begründbar, wenn es auch dem Bedarf der Kinder entspricht. Im Grunde ist das jetzt unter dem Blickwinkel sehr ausgeprägter Besuchskontakte zu überlegen, damit die Kinder keinen Beziehungsabbruch erleben. Die Devise ist: "Aus der Sicht der Kinder die Angelegenheit betrachten".
Da dies eine wesentliche Veränderung der bisherigen Situation ist, müssen auch die Sorgeberechtigten der Pflegekinder informiert und in die Entscheidungen für die Kinder mit einbezogen werden. Außerdem wäre es aus meiner Sicht von großer Bedeutung, dass der Pflegevater und die Kinder in nächster Zeit ausführlich begleitet werden.
von:
Pflegefamilien bedeuten menschliche Nähe und Verlässlichkeit