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Pflegekinderdienst und Pflegeeltern

Was können Pflegeeltern von ihrem Jugendamt erwarten und verlangen? Hier finden Sie eine Auflistung der 6 wichtigsten Punkte.

Themen:

In einem Hilfeplan dokumentiert werden müssen nur jene Hilfen, die für dieses Kind in dieser Pflegefamilie im Laufe der Unterbringung in der Vollzeitpflege vereinbart werden. Sehr wichtig für das Pflegeverhältnis und die Zusammenarbeit von Pflegekinderdienst, Pflegekind, Herkunftseltern und Pflegeeltern sind aber auch die generelle Arbeitsweisen eines Jugendamtes, die im Rahmen von Konzepten oder Fachanweisungen als Standard von diesem erarbeitet wurden und die die Qualität der Vollzeitpflege ausmachen.

Beispiel aus der ‚Fachanweisung Pflegekinderdienst‘ des Senates Hamburg

Beratung und Begleitung der Pflegepersonen

Für die Pflegepersonen, die vom Bezirksamt betreut werden, ist der PKD zentraler Ansprechpartner und Berater in allen Belangen des Pflegeverhältnisses und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Er ist das Bindeglied zwischen Pflegestelle, anderen Abteilungen des Jugendamtes und anderen Institutionen. In diesem Beratungsprozess ist stets das gesamte Familiensystem der Pflegestelle zu berücksichtigen.
Der Pflegekinderdienst informiert die Pflegefamilie bereits in der Anbahnungsphase ausführlich über das Kind oder den Jugendlichen unter anderem hinsichtlich:

  • der Vorgeschichte des Kindes oder Jugendlichen
  • des Entwicklungsstands
  • möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen
  • möglicher Verhaltensauffälligkeiten

Kommen während des Hilfeverlaufs neue Erkenntnisse hinzu, werden auch diese den Pflegeeltern mitgeteilt.
Der PKD berät und begleitet die Pflegefamilie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Pädagogische, psychologische sowie rechtliche Fragen
  • Entwicklungsfragen des Kindes und Jugendlichen
  • Erziehungsfragen
  • Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen
  • Bearbeitung von Belastungserfahrungen
  • Konflikten zwischen dem Pflegekind und den Pflegepersonen
  • Fragen hinsichtlich der Zusammenarbeit und den Kontakten mit der Herkunftsfamilie
  • einer Zusammenarbeit mit dem (Amts-)Vormund des Pflegekindes
  • Kontakten mit anderen Institutionen
  • Beendigung des Pflegeverhältnisses
  • Abklärung und Installation zusätzlicher therapeutischer Hilfen
  • Fragen zu Rahmenbedingungen und insbesondere zu Leistungen nach § 39 Abs. 4 SGB VIII
  • Auswahl von Kindergarten, Schule oder Ausbildung

Der PKD unterstützt die Vernetzung sozialräumlicher Unterstützungsmöglichkeiten im Umfeld der Pflegefamilie sowie mit sozialen Netzwerken, Kindergärten, Schulen, Ärzten, dem JPPD und anderen Ämtern und Diensten. Diese vernetzten Beratungs- und Begleitungsangebote sollen das Pflegeverhältnis stabilisieren und unterstützen damit einen positiven Entwicklungsverlauf.

Der PKD stärkt die persönlichen Ressourcen der Pflegefamilie und berät das Familiensystem bei Krisen. Wird in einer Pflegefamilie die Belastungsgrenze überschritten, wird in Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten eine Lösung angestrebt.

Regelungen zur Beratungsdichte

Die Häufigkeit von Beratungen der Pflegeperson wird im Hilfeplan festgelegt und dokumentiert. Als Mindestanforderung gilt:

Kontakte in der Eingewöhnungszeit des Pflegekindes

  • In den ersten 12 Wochen werden in der Regel drei Hausbesuche durchgeführt. Hier-bei orientiert sich die Fachkraft im hohen Maße an den Bedürfnissen der Pflegefamilie, insbesondere des Pflegekindes: So kann es fachlich erforderlich sein, in dieser Anfangsphase auch weniger oder mehr Hausbesuche durchzuführen. Dies wird dementsprechend gemeinsam mit der Pflegefamilie vereinbart.
  • Der PKD gibt nach spätestens 12 Wochen eine schriftliche Rückmeldung über die Entwicklung der Eingewöhnung an den ASD.

Kontakte im weiteren Verlauf der Vollzeitpflege:

  • Jährlich mindestens zwei Kontakte mit dem Pflegekind. Hierzu zählt auf der Grundlage einer soliden Vertrauensbeziehung ein Vier-Augen-Gespräch.
  • Anlassbezogen und dem Alter sowie der Entwicklung des Kindes entsprechend werden häufigere Kontakte vereinbart.
  • Mindestens vier Kontakte mit den Pflegepersonen, davon zwei Hausbesuche in der Pflegefamilie.
  • Bei Bedarf Kontakte mit Kindertagesstätte, Schulen und weiteren Institutionen und Einrichtungen.

Was können Pflegeeltern von ihrem Jugendamt erwarten und verlangen?

Pflegeeltern können erwarten und auch verlangen, dass:

  • sie grundsätzlich an der Hilfeplanung beteiligt werden.
  • ihre Beobachtungen ernst genommen werden und von entscheidender Bedeutung sind. Es sind ja die Pflegeeltern, die alltäglich mit dem Kind zusammen leben und das Kind am besten kennen. Ihre eindeutige Kompetenz ist das Wissen über das Kind.
  • alle am Hilfeplan-Beteiligten sich an die dort besprochenen Vereinbarungen halten.

Hier meine ich nicht nur die Pflegeeltern oder die Herkunftseltern, sondern auch die anderen Beteiligten wie Vormund, Pflegekinderdienst und/oder Allgemeinere Sozialer Dienst des Jugendamtes und die Berater der freien Träger.

  • Ihr Recht auf eigene Anträge und Klärungen beim Familiengericht respektiert wird.

Den Pflegepersonen werden rechtliche Möglichkeiten an die Hand gegeben, damit sie diese auch zum Wohl des Kindes nutzen sollen und können. Pflegeeltern, die eine gerichtliche Klärung herbeiführen wollen, fühlen sich dem Kind gegenüber sehr verantwortlich und investieren oft viel an Aufregung und Finanzen.

  • Sie weiterhin als Privatleute mit privaten Wünschen akzeptiert werden.

Auch wenn die Pflegefamilie eine „Maßnahme“ der Jugendhilfe ist, ist sie keine Institution sondern eine private Familie. Selbstverständlich muss sich eine Pflegefamilie öffnen für Situationen und Erfahrungen der Pflegekindschaft, aber sie muss darüber nicht die Intimität der Familie sprengen. Diese Privatheit der Familie mit den Anforderungen einer „Maßnahme der Jugendhilfe“ zu verbinden ist in sich schon ein Balanceakt. ‚Pflegefamilie‘ kann nur gelingen, wenn neben den Bedürfnissen des Kindes auch die Bedürfnisse und Grenzen der Pflegefamilie -der Pflegeeltern und der Pflegegeschwister- Akzeptanz finden.

  • Sie Schwierigkeiten, Krisen und den Bedarf nach Hilfe gegenüber dem Jugendamt äußern können, ohne dass dies als ‚schaffen Sie das denn überhaupt noch‘ bewertet wird.

Pflegeeltern können viel und geben viel - und dennoch kommen sie hin und wieder an ihre Grenzen und bedürfen der Unterstützung, Krisenhilfe und Entlastung.

Die Art und Weise der Reaktion des Jugendamtes auf diesen Bedarf der Pflegeeltern zeigt die Professionalität und Haltung des Amtes. Werden Pflegeeltern als Maßnahme und als Dienstleister angesehen – und dann aussortiert und abgeschoben, wenn sie nicht mehr spuren (können)? Oder sieht sich das Jugendamt als Dienstleister gegenüber der Pflegefamilie, akzeptiert den Bedarf und hilft?

Auf das Hilfeersuchen und die ‚Klage‘ von Pflegeeltern zu reagieren mit: "Da müssen wir uns aber fragen, ob das Kind noch richtig bei Ihnen aufgehoben ist" (oder so ähnlich) führt ausschließlich dazu, dass Pflegeeltern nichts mehr sagen werden. Sie werden nur das Nötigste über das Kind berichten und sich selbst außen vor lassen. Das hilft keinem.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

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