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Pflegekind und Opferentschädigung
Themen:
Wer kann/darf für ein Pflegekind einen Antrag stellen?
- Personensorgeberechtigte
- Vormund
- Pflegeeltern bei bestimmten Voraussetzungen
Wenn die Herkunftseltern noch das Sorgerecht haben:
1.Möglichkeit:
§ 1688 BGB Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
(1) Lebt ein Kind für längere Zeit in Familienpflege, so ist die Pflegeperson berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist befugt, den Arbeitsverdienst des Kindes zu verwalten sowie Unterhalts-, Versicherungs-, Versorgungs- und sonstige Sozialleistungen für das Kind geltend zu machen und zu verwalten. § 1629 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend.
Die Pflegeeltern können aufgrund dieses Paragrafen an das Versorgungsamt einen entsprechenden Antrag stellen (eine Versorgungsleistung geltend machen). Wenn das Versorgungsamt dem Antrag entspricht und finanziellen Hilfen gezahlt werden sollen, muss allerdings das Familiengericht eingeschaltet werden und die Vermögenssorge (oder den bestimmten Teil der Vermögenssorge welches diesen Antrag betrifft) auf einen Vermögenspfleger übertrage werden.
2. Möglichkeit:
Die Pflegeeltern können einen Antrag auf Ergänzungspflegschaft, zur Ersetzung dieser Unterschrift, beim zuständigen Familiengericht beantragen.
Wenn das Pflegekind einen Vormund hat:
welche Pflichten hat der Vormund eines Opfers?
1. er muss den Antrag auf Opferentschädigung stellen
2. er muss bei Ablehnung gegebenenfalls das Widerspruchsverfahren und Klageverfahren betreiben
3. er kann für diese Verfahren für sein Mündel einen Anwalt benennen
4. er muss die Aussagen seines Mündels genehmigen
5. er muss bestimmte Personen von ihrer Schweigepflicht befreien
6. er muss sämtliche notwendigen Rechtserklärungen für sein Mündel abgeben
7. er muss das Vermögen angemessen verwalten und es verzinslich anlegen
8. er muss seine Vermögensverwaltung jährlich dem Vormundschaftsgericht vorlegen
9. er muss gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Wenn der Vormund seiner Pflicht auf Antragstellung nicht nachkommt haftet er gegenüber seinem Mündel, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt.
Für den Amtsvormund haftet das Amt, für den Vereinsvormund der Verein und für den Einzelvormund der Vormund persönlich. Der berufsmäßige Vormund muss daher eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Der ehrenamtliche Einzelvormund ist im Rahmen seines Ehrenamtes über eine von seinem Bundesland abgeschlossene Versicherung versichert. Sollte ein Schaden entstehen kann er sich beim Amtsgericht nach der Versicherung erkundigen und diese dann über den Schaden informieren.
Der Vormund kann sich in allen Fragen seiner Tätigkeit von seinem Amtsgericht beraten lassen.
Pflegeeltern oder Vormund können für das Pflegekind einen Antrag stellen wenn dieses Kind Schädigungen hat durch:
- Sex. Missbrauch
- Misshandlungen, Schädeltrauma, Brüche etc.
- Traumatisierungen durch diese Taten
Für die Antragstellung braucht man keinen verurteilten Täter!
Voraussetzung ist, dass das Kind länger als 6 Monate aus einer Straftat resultierend geschädigt ist (Trauma, Behinderung etc.)